Basiszölle vs. Zusatzzölle in der Übergangsphase

Unter US-PrĂ€sident Donald Trump wurden ab 2025 neue Basiszölle sowie zusĂ€tzliche Strafzölle (Zusatzzölle) auf Importe eingefĂŒhrt. Ab dem 5. April 2025 galt zunĂ€chst ein allgemeiner Basiszoll von 10 % auf alle Importe in die USA. ZusĂ€tzlich dazu plante die US-Regierung ab dem 9. April lĂ€nderspezifische Zusatzzölle („reciprocal tariffs“) gegen bestimmte Handelspartner einzufĂŒhren – je nach Land in unterschiedlicher Höhe, mit maximalen GesamtzollsĂ€tzen von bis zu 49 %. Konkret bedeutete dies fĂŒr die Schweiz ursprĂŒnglich einen Strafzoll von 31 % (also deutlich ĂŒber dem Basiswert). Diese Zusatzzölle sollten nach aktuellem Stand kumulativ zum Basiszoll erhoben werden, d.h. sie kommen zusĂ€tzlich zu bestehenden Zöllen hinzu.

Allerdings wurde kurz darauf ein Übergangszeitraum vereinbart, um Verhandlungen zu ermöglichen. Am 9. April 2025 setzte die US-Regierung die lĂ€nderspezifischen Zusatzzölle fĂŒr 90 Tage aus; der universelle Basiszoll von 10 % blieb jedoch in Kraft. FĂŒr die Schweiz bedeutete dies vorĂŒbergehend, dass anstelle des angedrohten Gesamttarifs von 31 % zunĂ€chst nur 10 % erhoben wurde. Dieser reduzierte Zollsatz in der Übergangsphase war nicht kumulativ – es galt ausschliesslich der 10%-Basiszoll, wĂ€hrend der lĂ€nderspezifische Strafzoll vorlĂ€ufig ausgesetzt war.

Bis zum 1. April 2025 (genauer: bis zum 3. April 2025, da die neuen Massnahmen am 5. April in Kraft traten), galt Folgendes:

Basiszoll von 10 %

Der 10 % Basiszoll fĂŒr nahezu alle Importwaren begann erst am 5. April 2025, wie in PrĂ€sident Trumps „Liberation Day“-AnkĂŒndigung vom 2. April 2025 bestĂ€tigt wurde. Ab diesem Datum wurde ein universeller 10 %-Zoll erhoben, zusĂ€tzlich zu bestehenden Zöllen wie MFN oder sektoralen Zöllen.
Vor dem 5. April (also bis zum 1. April) gibt es keinen universellen 10 % Basiszoll. Stattdessen galten lediglich die bestehenden Zölle, z. B. die Section‑232‑Stahl‑ und Aluminium‑Strafzölle, wo relevant.

Stahl- und Aluminiumzölle vor 5. April

Bereits seit MĂ€rz 2018 galten unter Trump 25 % Strafzoll auf Stahl und 10 % auf Aluminium, im Rahmen der Section‑232-Maßnahmen. Einige LĂ€nder (z. B. EU, Kanada) hatten zeitweise Ausnahmen, doch ab Februar/MĂ€rz 2025 wurden diese weitgehend aufgehoben.
Insbesondere ab 12. MĂ€rz 2025 trat eine neue 25 % Steel‑ und Aluminium‑Tarifstruktur in Kraft, die den frĂŒheren 10 %‑Aluminiumzoll durchgehend fĂŒr alle LĂ€nder erhöhte.
Produktkategorie Bis 5. April 2025 Ab 5. April 2025 (bis 12. MĂ€rz)
Stahlprodukte 25 % (Section 232) immer noch 25 % (einziger existierender Zoll)
Aluminiumprodukte z. B. 10 % (Ă€ltere Aluminiumzölle) ➜ ab MĂ€rz auf 25 % erhöht weiterhin 25 %
Allgemeiner Import keine 10 % Basiszoll ab 5. April zusĂ€tzlich 10 % Basis + ggf. sektorale Zölle
  • Vor dem 5. April: Nur die sektoralen Strafzölle (z. B. Stahl/Aluminium) galten – keine Kumulierung mit einem Basiszoll, da dieser nicht existierte.
  • Nach dem 5. April konnte der Basiszoll 10 % kumulativ erhoben werden zusĂ€tzlich zu den bereits bestehenden Section‑232‑Zöllen – sofern keine Ausnahmen galten.

39 % Strafzoll ab 7. August 2025

Nachdem Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA bis Anfang August 2025 ergebnislos blieben, greift nun die volle Strafzollmassnahme. Ab dem 7. August 2025 erheben die USA einen Importzoll von insgesamt 39 % auf Waren aus der Schweiz. Dieser Satz liegt weit ĂŒber dem zuvor diskutierten Kompromiss von 10 % und stellt eine ĂŒberraschende VerschĂ€rfung dar. FĂŒr die Schweiz bedeutet dies faktisch, dass der bisherige Basiszoll (10 %) durch den neuen Gesamtzollsatz von 39 % ersetzt wird – es handelt sich um den effektiven Zollsatz, der auf Schweizer Exporte in die USA angewendet wird.

Kumulativ im engeren Sinne (im Sinne von 10 % + 39 % = 49 %) ist diese Massnahme nicht zu verstehen; vielmehr gibt der 39%-Satz den Gesamtzoll an, der nun fĂŒr Schweizer Produkte gilt. Die 10 % aus der Übergangsphase wurden durch den höheren Tarif abgelöst und nicht zusĂ€tzlich daraufgeschlagen.

Zum Vergleich: Andere Handelspartner erhielten deutlich niedrigere ZollsĂ€tze in bilateralen Vereinbarungen. Die EUeinigte sich mit den USA auf 15 % und das Vereinigte Königreich auf 10 % Einfuhrzoll. Diese Werte stellen ebenfalls jeweilige GesamtsĂ€tze dar. LĂ€nder, die von den USA nicht einzeln auf der Strafzoll-Liste aufgefĂŒhrt wurden, unterliegen pauschal dem Basiszoll von 10 %. Nur wenige LĂ€nder sind hĂ€rter betroffen als die Schweiz – z.B. Brasilien mit effektiv 50 % (bestehend aus dem allgemeinen 10%-Tarif plus 40 % Strafzuschlag aufgrund eines politischen Konflikts) sowie Syrien (41 %), Laos und Myanmar (je 40 %).

Diese Beispiele zeigen, dass die USA je nach Land verschiedene GesamtzollsĂ€tze festgelegt haben, wobei oft der 10%-Basiszoll plus ein lĂ€nderspezifischer Aufschlag den Gesamtzoll ergibt. In offiziellen Mitteilungen wird allerdings meist nur der Gesamtsatz genannt (etwa „39 % auf Schweizer Produkte“), der sich aus Basis- und Zusatz zoll zusammensetzt.

Sektorspezifische Zölle: Autos, Kupfer, Aluminium, Stahl

Neben den lĂ€nderspezifischen Strafzöllen fĂŒhrte die Trump-Administration separate sektorspezifische Zusatzzölle auf bestimmte Produktkategorien ein. Diese Produkte unterliegen eigenen Strafzöllen, die grundsĂ€tzlich zusĂ€tzlich zu allen anderen Zöllen anfallen, sofern keine Ausnahmeregelung greift.

Wichtig ist: Die neu angekĂŒndigten „reziproken“ lĂ€nderspezifischen ZollsĂ€tze gelten laut Weissem Haus separat von diesen sektoralen Zöllen. Das bedeutet, dass ein importiertes Gut potenziell mehreren ZollaufschlĂ€gen gleichzeitig unterliegen kann – sowohl dem lĂ€nderspezifischen Strafzoll des Herkunftslandes als auch einem sektoralen Strafzoll, falls das Produkt in eine solche Kategorie fĂ€llt. Im Einzelnen:

  • Automobilzölle: Die Trump-Regierung drohte wiederholt mit einem Zusatz-Zoll von 25 % auf importierte Fahrzeuge und Autoteile aus SicherheitsgrĂŒnden (Section 232). Sollte ein solcher Auto-Strafzoll in Kraft treten, kĂ€me er zusĂ€tzlich zum allgemeinen Zoll zum Tragen. Beispielsweise liegt der regulĂ€re US-Most-Favored-Nation-Zollsatz fĂŒr Pkw bei 2,5 %. Ein 25%-Strafzoll wĂŒrde kumulativ wirken, sodass insgesamt 27,5 % Zoll auf Autos erhoben wĂŒrden (ohne BerĂŒcksichtigung eines eventuellen 10%-Basistarifs).

WĂ€hrend der jĂŒngsten HandelsgesprĂ€che wurde deutlich, dass die USA die Autozölle getrennt von den allgemeinen Landestarifen behandeln wollten. Im Fall der EU wurde allerdings eine Einigung erzielt, die Autos in den 15%-Pauschaltarif einbezieht, wodurch eine Doppelbelastung vermieden wurde. FĂŒr andere LĂ€nder ohne Sonderabkommen könnten Autozölle jedoch zusĂ€tzlich zum Basis- oder Landestarif anfallen.

  • Kupferzölle: Anfang Juli 2025 kĂŒndigte PrĂ€sident Trump an, Importe von Kupfer mit einem Strafzoll von 50 % zu belegen. Dieser Kupferzoll soll ab dem 1. August gelten und wĂŒrde fĂŒr alle HerkunftslĂ€ndergreifen, die nicht explizit ausgenommen sind. Da es sich um einen branchenbezogenen Zoll handelt, kĂ€me dieser 50%-Aufschlag oben auf andere Zölle (Basiszoll oder lĂ€nderspezifische Zölle) hinzu.

Mit anderen Worten: Ein Kupferprodukt aus einem Land, das zusĂ€tzlich einem landesspezifischen Strafzoll unterliegt (z.B. Schweiz mit 39 %), könnte theoretisch beide Zölle kumulativ tragen, was zu extrem hohen GesamtsĂ€tzen fĂŒhren wĂŒrde. In der Praxis dĂŒrften solche exorbitanten Raten den Handelsfluss nahezu zum Erliegen bringen, weshalb betroffene LĂ€nder versuchen, Ausnahmen oder Reduktionen zu verhandeln.

  • Aluminium- und Stahlzölle: Bereits seit 2018 erhebt die USA unter Trump Sonderzölle auf Stahl und Aluminium (Section-232-Massnahmen). Die ursprĂŒnglichen SĂ€tze lagen bei 25 % auf Stahl und 10 % auf Aluminium fĂŒr praktisch alle LieferlĂ€nder, einschließlich der Schweiz. Diese Zölle waren von Beginn an zusĂ€tzlich zu den regulĂ€ren ZollsĂ€tzen zu zahlen – die Schweiz war seit 2018 von solchen Zusatzzöllen betroffen. Im Jahr 2025 hat Trump sogar eine Verdoppelung dieser Metall-Strafzölle angekĂŒndigt: Seit dem 4. Juni 2025 gelten 50 % Strafzoll auf Stahl- und Aluminiumimporte. Diese 50 % sind ebenfalls kumulativ.

Beispielsweise mussten europĂ€ische Exporteure trotz eines Handelsabkommens weiterhin 50 % auf Stahl und Aluminium entrichten, zusĂ€tzlich zum vereinbarten 15%-Generaltarif auf andere GĂŒter. FĂŒr die Schweiz (die kein Abkommen hat) bedeutet dies: Exportiert ein Schweizer Unternehmen Stahlprodukte in die USA, fĂ€llt auf diese Waren der 50%-Stahlzoll an und zusĂ€tzlich der allgemeine 39%-Schweiz-Zoll, sofern keine Ausnahme ausgehandelt wird.

Die Kombination solcher Zölle (rein rechnerisch knapp 89 % Gesamtabgabe) zeigt, wie drastisch die kumulative Wirkung sein kann. Allerdings könnte die US-Regierung bestimmte Überschneidungen in der Praxis ausnehmen – offiziell wurden solche Doppelbelastungen jedoch nicht ausgeschlossen, da die Massnahmen unterschiedlichen Zweck haben (Sicherung amerikanischer Industrie vs. Reduktion von Handelsdefiziten).

Aktueller Stand und weitere Produkte mit Sonderzöllen

Aktuell (Stand August 2025) sind die beschriebenen Strafzölle angekĂŒndigt: Die Schweiz ist mit 39 % Zoll. Automobilzölle von 25 % stehen als Drohung im Raum beziehungsweise werden in einzelnen FĂ€llen angewandt (z.B. gegenĂŒber SĂŒdkorea wurde ein 15%-Kompromiss erzielt, der auch Autos abdeckt).

DarĂŒber hinaus gibt es weitere Produkte mit US-Sonderzöllen oder -BeschrĂ€nkungen:

  • Chinesische Waren: Schon seit 2018 belegte die Trump-Administration Importe aus China mit Zusatzzöllen (Section-301-Massnahmen). Diese wurden in Trumps zweiter Amtszeit nochmals drastisch erhöht. Im April 2025 steigerten die USA die Strafzölle gegen China um weitere 50 %-Punkte auf insgesamt 104 %. Das ist ein kumulativer Gesamtsatz, der durch schrittweises Aufaddieren mehrerer Zollrunden erreicht wurde (eine enorme Belastung, welche China mit Gegenzöllen beantwortete).

China ist damit ein extremes Beispiel: Hier stapeln sich verschiedene Strafzollrunden, was klar zeigt, dass jede neue Runde zusÀtzlich auf die vorherigen draufgerechnet wurde. Erst ein neues Rahmenabkommen zwischen den USA und China im Juni 2025 brachte Aussicht auf Entspannung, wobei jedoch bis auf Weiteres hohe Strafzölle bestehen blieben.

  • Waschmaschinen und Solarzellen: Bereits 2018 verhĂ€ngte die Trump-Regierung globale Schutzzölle (Section 201) auf bestimmte KonsumgĂŒter wie Waschmaschinen und Solarpanels. Auch diese waren zusĂ€tzlich zu bestehenden Zöllen zu entrichten. Obwohl diese Massnahmen zeitlich befristet und anteilig abgeschmolzen wurden, zeigen sie, dass diverse Produktgruppen von Sonderzöllen betroffen waren – ebenfalls kumulativ wirksam, solange gĂŒltig.

  • Pharmazeutika: Bislang sind Arzneimittel und viele High-Tech-Komponenten ausgenommen von den neuen Strafzöllen, teils aus Sorge vor negativen Auswirkungen. Allerdings hat PrĂ€sident Trump im Juli 2025 damit gedroht, Pharmaprodukte nach einer Schonfrist mit bis zu 200 % Zoll zu belegen. Dies wĂ€re erneut ein separater Strafzoll und somit auf existierende Zölle obendrauf zu zahlen.

  • Eine Ă€hnliche AnkĂŒndigung gab es fĂŒr Halbleiter/Chips aus bestimmten LĂ€ndern (z.B. Taiwan) Anfang 2025. Bisher sind diese Drohungen nicht voll umgesetzt, doch sie verdeutlichen den Ansatz der USA, auch weitere Sektoren gezielt mit Strafabgaben zu belegen – was im Falle einer EinfĂŒhrung wiederum kumulativ gĂ€lte.

Wann sind Zölle kumulativ – und warum?

GrundsĂ€tzlich gilt: Strafzölle („Zusatzzölle“) werden zusĂ€tzlich zu den regulĂ€ren ZollsĂ€tzen erhoben, sofern nicht anders vereinbart. Dieser kumulative Ansatz soll den Druck auf Handelspartner erhöhen, indem er bestehende Abgaben verstĂ€rkt. So wurden die Stahl- und Aluminiumzölle 2018 explizit als Aufschlag zum normalen Zoll eingefĂŒhrt, und auch die neuen „reziproken“ LĂ€ndertzölle kommen laut Weissem Haus separat zu sektorspezifischen Zöllen zur Anwendung

 Die BegrĂŒndung liegt darin, dass verschiedene Zollmaßnahmen unterschiedlichen Zwecken dienen und auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen: Beispielsweise wurden Metall- und potentiell Autozölle mit nationaler Sicherheit (Section 232 Trade Expansion Act) argumentiert, wĂ€hrend die pauschalen LĂ€nderspezifischen Zölle auf das Handelsbilanzdefizit und „unfaire“ Zölle der Partner abzielten. Da diese Maßnahmen formal getrennt sind, werden sie parallel erhoben – was in der Summe zu sehr hohen GesamtzollsĂ€tzen fĂŒhren kann.

Nicht kumulativ wirken Zölle nur dann, wenn explizite Ausnahmen oder Abmachungen getroffen werden. So ein Fall war die erwĂ€hnte Übergangsphase: Hier wurde der höhere Schweizer Zollsatz von 31 % vorĂŒbergehend ausgesetzt, sodass nur der 10 % Basiszoll galt. Ähnlich wurde im FrĂŒhling 2025 der EU vorlĂ€ufig ein reduzierter Satz von 10 % (statt 20 %) gewĂ€hrt, um Verhandlungen Raum zu geben. In solchen FĂ€llen ersetzt ein vorĂŒbergehender (meist niedriger) Satz die volle Strafzollrate – die Tarife sind dann nicht additiv, sondern der niedrigere Wert gilt allein.

Sobald jedoch die Frist ablĂ€uft oder Verhandlungen scheitern, tritt der höhere Strafzoll in Kraft und ersetzt den Interimstarif (wie im Schweizer Fall der Sprung von 10 % auf 39 %). Auch in bilateralen Deals kann festgelegt werden, dass bestimmte Sektor-Zölle entfallen oder im Gesamttarif aufgehen.

Beispiel: Im US-EU-Abkommen wurden Autos im 15%-Pauschalzoll enthalten, wĂ€hrend Stahl/Aluminium explizit ausgenommen blieben (weiterhin 50 %). Solche Abmachungen verhindern eine doppelte Belastung in bestimmten Bereichen, sind aber politisch ausgehandelt und nicht der Regelfall.

Zusammenfassend sind Trumps Zusatzzölle in der Regel kumulativ. Ausnahmen gelten nur, wenn durch politische Vereinbarungen ein Strafzoll aufgehoben, reduziert oder in einen einheitlichen Satz integriert wird. Wo keine Einigung erzielt wird, addieren sich alle einschlÀgigen Zölle. Das aktuelle Zollregime der USA (Stand August 2025) zeigt somit ein komplexes, gestaffeltes System von Basis- und Sonderzöllen, das je nach Handelspartner und Produktkategorie sehr unterschiedlich ausfallen kann.

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