Basiszölle vs. Zusatzzölle in der Übergangsphase
Anfangs Jahr lag der durchschnittliche Zollansatz bei der Einfuhr in die USA bei etwa 2%. Unter US-Präsident Donald Trump wurden ab 2025 neue Basiszölle sowie zusätzliche "Strafzölle" (Zusatzzölle) auf Importe eingeführt. Ab dem 5. April 2025 galt zunächst ein allgemeiner Basiszoll von 10 % auf alle Importe in die USA (unter Ausnahme von Annex II). Zusätzlich dazu plante die US-Regierung ab dem 9. April länderspezifische Zusatzzölle "Gegenseitigkeitszölle" („reciprocal tariffs“) gegen bestimmte Handelspartner einzuführen – je nach Land in unterschiedlicher Höhe, mit maximalen Gesamtzollsätzen von bis zu 50 % (ständige Veränderung vorbehalten). Konkret bedeutete dies für die Schweiz ursprünglich einen Strafzoll von 31 % (also deutlich über dem Basiswert). Diese Zusatzzölle werden kumulativ zum MFN erhoben d.h. sie kommen zusätzlich zu bestehenden Zöllen hinzu.
Bis zum 1. April 2025 (genauer: bis zum 3. April 2025, da die neuen Massnahmen am 5. April in Kraft traten), galt Folgendes:Allerdings wurde kurz darauf ein Übergangszeitraum vereinbart, um Verhandlungen zu ermöglichen. Am 9. April 2025 setzte die US-Regierung die länderspezifischen Zusatzzölle für 90 Tage aus; der universelle Basiszoll von 10 % blieb jedoch in Kraft. Für die Schweiz bedeutete dies vorübergehend, dass anstelle des angedrohten Gesamttarifs von 31 % zunächst nur 10 % erhoben wurden.
Basiszoll von 10 %
Der 10 % Basiszoll für nahezu alle Importwaren begann erst am 5. April 2025, wie in Präsident Trumps „Liberation Day“-Ankündigung vom 2. April 2025 bestätigt wurde. Ab diesem Datum wurde ein universeller 10 %-Zoll erhoben, zusätzlich zu bestehenden Zöllen wie MFN oder sektoralen Zöllen.Vor dem 5. April (also bis zum 1. April) gibt es keinen universellen 10 % Basiszoll. Stattdessen galten lediglich die bestehenden Zölle, z. B. die Section‑232‑Stahl‑ und Aluminium‑Strafzölle, wo relevant.
39 % Strafzoll ab 7. August 2025
Nachdem Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA bis Anfang August 2025 ergebnislos blieben, greift nun die volle Strafzollmassnahme. Ab dem 7. August 2025 erheben die USA einen Importzoll von zusätzlich 39 % auf Waren aus der Schweiz. Für die Schweiz bedeutet dies faktisch, dass der bisherige Basiszoll (10 %) durch den neuen Ansatz von 39 % ersetzt wird – es handelt sich um den effektiven Zollsatz, der auf Schweizer Exporte in die USA angewendet wird.
Kumulativ im engeren Sinne (im Sinne von 10 % + 39 % = 49 %) ist diese Massnahme nicht zu verstehen; vielmehr gibt der 39%-Satz, der nun für Schweizer Produkte gilt. Die 10 % aus der Übergangsphase wurden durch den höheren Tarif abgelöst und nicht zusätzlich daraufgeschlagen. Aber: Dieser Zoll kommt zusätzlich zu allen anderen Abgaben zur Anwendung (MFN-Zölle, Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Steuern), vorbehältlich Ausnahmen und Vereinbarung eines Handelsabkommens. Die folgenden Ausnahmen gelten:
Anhang II des Executive Order 14275 (2. April 2025): Halbleiter, pharmazeutische Produkte und Hightech-Elektronik, einzeln nach Zolltarifnummern aufgelistet. Das Präsidial-Memorandum vom 11. April erweitert die Ausnahmen auf integrierte Schaltungen, Smartphones, SSDs, Flachbildmodule und Monitore.
Ausnahmen gemäß Section 232: gültig für Stahl, Aluminium, Fahrzeuge und Komponenten, Kupfer. Diese kumulieren nicht mit den reziproken Zöllen gemäß Executive Order 14257.
Zum Vergleich: Andere Handelspartner erhielten deutlich niedrigere Zollsätze in bilateralen Vereinbarungen. Die EU einigte sich mit den USA auf 15 % (mit einer Staffelung: MFN und reziproker Zoll zusammen maximal 15%, und das Vereinigte Königreich auf 10 % Einfuhrzoll. Diese Werte stellen ebenfalls jeweilige Gesamtsätze dar. Länder, die von den USA nicht einzeln auf der Strafzoll-Liste aufgeführt wurden, unterliegen pauschal dem Basiszoll von 10 %. Nur wenige Länder sind härter betroffen als die Schweiz – z.B. Brasilien mit effektiv 50 % (bestehend aus dem allgemeinen 10%-Tarif plus 40 % Strafzuschlag aufgrund eines politischen Konflikts) sowie Syrien (41 %), Laos und Myanmar (je 40 %).
Diese Beispiele zeigen, dass die USA je nach Land verschiedene Gesamtzollsätze festgelegt haben.
Sektorspezifische Zölle: Autos, Kupfer, Aluminium, Stahl
Neben den länderspezifischen Strafzöllen führte die Trump-Administration separate sektorspezifische Zusatzzölle auf bestimmte Produktkategorien ein. Diese Produkte unterliegen eigenen Strafzöllen, sofern keine Ausnahmeregelung greift.
-
Automobilzölle: Die Trump-Regierung implementierte einen Zusatz-Zoll von 25 % auf importierte Fahrzeuge und Autoteile aus Sicherheitsgründen (Section 232). Dieser kommt zusätzlich zum allgemeinen Zoll zum Tragen. Beispielsweise liegt der reguläre US-Most-Favored-Nation-Zollsatz für Pkw bei 2,5 %. Ein 25%-Strafzoll wirkt kumulativ, sodass insgesamt 27,5 % Zoll auf Autos erhoben werden.
Während der jüngsten Handelsgespräche wurde deutlich, dass die USA die Autozölle getrennt von den allgemeinen Landestarifen behandeln wollten. Im Fall der EU wurde eine Einigung erzielt, die Autos in den 15%-Pauschaltarif einbezieht, wodurch eine Doppelbelastung vermieden wurde. Für andere Länder ohne Sonderabkommen könnten Autozölle jedoch zusätzlich zum Landestarif anfallen.
-
Kupferzölle: Anfang Juli 2025 kündigte Präsident Trump an, Importe von Kupfer mit einem Strafzoll von 50 % zu belegen. Dieser Kupferzoll gilt ab dem 1. August und greift für alle Herkunftsländer, die nicht explizit ausgenommen sind.
-
Aluminium- und Stahlzölle: Bereits seit 2018 erhebt die USA unter Trump Sonderzölle auf Stahl und Aluminium (Section-232-Massnahmen). Die ursprünglichen Sätze liegen bei 25 % auf Stahl und 25 % auf Aluminium für praktisch alle Lieferländer, einschließlich der Schweiz. Diese Zölle waren von Beginn an zusätzlich zu den regulären Zollsätzen zu zahlen. Diese 50 % sind ebenfalls kumulativ zum MFN.
Beispielsweise mussten europäische Exporteure trotz eines Handelsabkommens weiterhin 50 % auf Stahl und Aluminium entrichten, zusätzlich zum vereinbarten 15%-Generaltarif auf andere Güter.
Allerdings könnte die US-Regierung bestimmte Überschneidungen in der Praxis ausnehmen – offiziell wurden solche Doppelbelastungen jedoch nicht ausgeschlossen, da die Massnahmen unterschiedlichen Zweck haben (Sicherung amerikanischer Industrie vs. Reduktion von Handelsdefiziten).
Aktueller Stand und weitere Produkte mit Sonderzöllen
Darüber hinaus gibt es weitere Produkte mit US-Sonderzöllen oder -Beschränkungen:
-
Chinesische Waren: Schon seit 2018 belegte die Trump-Administration Importe aus China mit Zusatzzöllen (Section-301-Massnahmen). Diese wurden in Trumps zweiter Amtszeit nochmals drastisch erhöht. Im April 2025 steigerten die USA die Strafzölle gegen China um weitere 50 %-Punkte auf insgesamt 104 %. Das ist ein kumulativer Gesamtsatz, der durch schrittweises Aufaddieren mehrerer Zollrunden erreicht wurde (eine enorme Belastung, welche China mit Gegenzöllen beantwortete). Die letzte Runde der China-Zölle bleiben jedoch vorerst auf 30% pausiert, auch Mexiko erhielt weitere Aufschübe, Indien hingegen zusätzliche 25%.
China ist damit ein extremes Beispiel: Hier stapeln sich verschiedene Strafzollrunden, was klar zeigt, dass jede neue Runde zusätzlich auf die vorherigen hinzugerechnet wurde. Erst ein neues Rahmenabkommen zwischen den USA und China im Juni 2025 brachte Aussicht auf Entspannung, wobei jedoch bis auf Weiteres hohe Strafzölle bestehen blieben.
-
Waschmaschinen und Solarzellen: Bereits 2018 verhängte die Trump-Regierung globale Schutzzölle (Section 201) auf bestimmte Konsumgüter wie Waschmaschinen und Solarpanels. Auch diese waren zusätzlich zu bestehenden Zöllen zu entrichten.
-
Pharmazeutika: Bislang sind Arzneimittel und viele High-Tech-Komponenten ausgenommen von den neuen Strafzöllen, teils aus Sorge vor negativen Auswirkungen. Allerdings hat Präsident Trump im Juli 2025 damit gedroht, Pharmaprodukte nach einer Schonfrist mit bis zu 250 % Zoll zu belegen. Dies wäre erneut ein separater Strafzoll.
-
Eine ähnliche Ankündigung gab es für Halbleiter/Chips aus bestimmten Ländern (z.B. Taiwan) Anfang 2025. Bisher sind diese Drohungen nicht voll umgesetzt, doch sie verdeutlichen den Ansatz der USA, auch weitere Sektoren gezielt mit Strafabgaben zu belegen – dazu brodelt es gerade gewaltig.
Umgehungszoll (Circumvention)
Sogenannte Umgehungszölle definieren einen Zuschlag, der bei "Umladungen" in Drittländern erhoben wird. Dieser ist mit 40% festgelegt (Abweichungen in Abkommen und mit einzelnen Ländern möglich).Stacking als Kernbegriff - Zusammenfassung und Fazit, Stand 08.08.2025:
-
Der MFN-Zollsatz bleibt bestehen. Abkommen können diesen jedoch aufheben:
-
Basistarif von 10 % wird durch reziproken Zoll (z. B. 39 %) ersetzt.
-
Bei manchen Abkommen dient der reziproke Zoll als Höchstgrenze (z. B. EU: Basis 15 %): Wenn Standardzollsatz < 15 %, wird durch reziproken Zoll ergänzt, bis 15 % erreicht sind. Wenn Standardzollsatz > 15 %, gilt nur der Standardtarif, kein reziproker Zoll.
- Die China Zuschläge (China IEEPA Fentanyl) kommen bei China Ursprung zusätzlich dazu, nicht jedoch die reziproken China. IEEPA Zölle.
- Die bereits bisher bestehenden "AD/CV-Zölle" bleiben jedoch:
-
AD-Zölle = Anti-Dumping Duties → Strafzölle gegen Waren, die unter dem „fairen“ Marktwert verkauft werden.
-
CV-Zölle = Countervailing Duties → Ausgleichszölle gegen Waren, die durch staatliche Subventionen im Exportland einen unfairen Vorteil haben.
-
-
Im Kontext von Section 232 und IEEPA:
-
Die Prüfung der Zollnummern muss derzeit manuell erfolgen, auch durch Zollagenten; Eine CW1-Software soll künftig Datenabgleich automatisieren.
-
Bei manchen Abkommen nicht kumulativ mit reziprokem Zoll (z. B. USMCA), abhängig vom Abkommen.
-
Bei fehlendem Abkommen: neue Regel „Stacking“ bestimmt, was kumulativ ist.
-
Aluminium- und Stahlzölle können gleichzeitig erhoben werden.
- Die China IEEPA (Fentanyl-Zölle) werden auch hier zusätzlich erhoben, nicht jedoch die reziproken China. IEEPA Zölle.
- Diese Zuschläge werden bei Waren, die von der Direktive "Fahrzeuge" (Section 232) betroffen sind, nicht zusätzlich erhoben.
- Bei dieser Sektion greifen auch die IEEPA länderspezifischen Zölle nicht.
- Weitere AD/CVD Zölle, Sektion 301, etc, greifen jedoch hier genauso wie bisher.
50 %-Zoll auf Stahl/Aluminium (Section 232)
-
-
Fazit: Lage unklar: Keine zentrale US-Customs-Direktive.
-
Quellen: Zolltarifbuch (Standardtarif, Section 301), CSMS (Section 232, IEEPA), FAQ-Seiten, Federal Register, Executive Orders.
-
Problem: verstreute, teils widersprüchliche Infos, keine durchgängige Systematik.
-
Wann sind Zölle kumulativ – und warum?
Grundsätzlich gilt: Strafzölle („Zusatzzölle“) werden zusätzlich zu den regulären Zollsätzen (MFN) erhoben, sofern nicht anders vereinbart. Dieser kumulative Ansatz soll den Druck auf Handelspartner erhöhen, indem er bestehende Abgaben verstärkt.
Nicht kumulativ wirken Zölle nur dann, wenn explizite Ausnahmen oder Abmachungen getroffen werden. So ein Fall war die erwähnte Übergangsphase: Hier wurde der höhere Schweizer Zollsatz von 31 % vorübergehend ausgesetzt, sodass nur der 10 % Basiszoll galt. Ähnlich wurde im Frühling 2025 der EU vorläufig ein reduzierter Satz von 10 % (statt 20 %) gewährt, um Verhandlungen Raum zu geben. In solchen Fällen ersetzt ein vorübergehender (meist niedriger) Satz die volle Strafzollrate – die Tarife sind dann nicht additiv, sondern der niedrigere Wert gilt allein.
Sobald jedoch die Frist abläuft oder Verhandlungen scheitern, tritt der höhere Strafzoll in Kraft und ersetzt den Interimstarif (wie im Schweizer Fall der Sprung von 10 % auf 39 %). Auch in bilateralen Deals kann festgelegt werden, dass bestimmte Sektor-Zölle entfallen oder im Gesamttarif aufgehen.
Beispiel: Im US-EU-Abkommen wurden Autos im 15%-Pauschalzoll enthalten, während Stahl/Aluminium explizit ausgenommen blieben (weiterhin 50 %). Solche Abmachungen verhindern eine doppelte Belastung in bestimmten Bereichen, sind aber politisch ausgehandelt und nicht der Regelfall. In diesem Abkommen werden alle gegenseitigen Zölle zu jedem bestehenden Meistbegünstigungssatz hinzugefügt, ausser wenn dieser bereits bei 15% liegt (Obergrenze), unter Ausnahme der sektorspezifischen Zölle.
Ausnahmen gelten somit nur, wenn durch politische Vereinbarungen ein Strafzoll aufgehoben, reduziert oder in einen einheitlichen Satz integriert wird. Das aktuelle Zollregime der USA (Stand August 2025) zeigt somit ein komplexes, gestaffeltes System von Basis- und Sonderzöllen, das je nach Handelspartner und Produktkategorie sehr unterschiedlich ausfallen kann.