Die Angabe des richtigen Ursprungslandes ist beim Import in die USA Pflicht und zentraler Bestandteil der Zollformalitäten. Eine fehlerhafte oder vorsätzlich falsche Deklaration, etwa um Strafzölle zu umgehen, gilt als schwerwiegender Verstoss gegen amerikanisches Recht und kann zu drastischen Sanktionen führen. Dieser Beitrag beleuchtet die Rechtsgrundlagen, Risiken und die exakten Pflichten für Importierende.
Konsequenzen, gesetzliche Vorgaben und praktische Hinweise zur korrekten Deklaration des Ursprungslandes bei USA-Importen
Herkunftslandangabe bei US-Importen: Rechtliche Grundlagen, Risiken und Folgen von Falschangaben
Zollrechtliche US-Ursprungskennzeichnung: Pflichten, Risiken und Praxis
Zollrechtlicher Rahmen und gesetzliche Verpflichtungen
Gemäss Section 304 des Tariff Act of 1930 (19 U.S.C. 1304) sowie der aktuellen Fassung von 19 CFR Part 134 besteht für praktisch alle in die Vereinigten Staaten eingeführten Waren die Pflicht, das Ursprungsland deutlich und dauerhaft in englischer Sprache zu kennzeichnen. Ausnahmen sind nur in klar definierten Sonderfällen zulässig. US Customs and Border Protection (CBP) überwacht die Einhaltung streng und ahndet Verstösse konsequent.
Definition des Ursprungslandes und AbgrenzungenDas Ursprungsland einer Ware wird durch ihre Herstellung, Erzeugung oder wesentliche Be- oder Verarbeitung bestimmt. Entscheidend ist nicht der Versandort, sondern das Land, in dem das Produkt den letzten substanziellen Verarbeitungsschritt durchläuft. Dies wird durch den sogenannten substantial transformation test festgelegt. Bei komplexen Lieferketten entstehen regelmässig Abgrenzungsfragen, die bei Unsicherheit durch ein verbindliches CBP-Gutachten geklärt werden sollten.Pflichtangaben und akzeptierte Formulierungen
Die Markierung muss gut sichtbar, dauerhaft und lesbar auf Produkt oder Verpackung angebracht sein.
Zugelassen sind ausschliesslich die englischen Länderbezeichnungen wie „Made in Germany“ oder „Product of China“. Abkürzungen und Fantasiebezeichnungen sowie Übersetzungen sind explizit nicht erlaubt.
Die Vorgaben gelten für Einzelwaren wie auch – mit Ausnahmen – für Sammelverpackungen. Bei Warenmischungen ist eine besonders sorgfältige Einzeletikettierung unerlässlich.Branchenspezifische Sonderregelungen und AusnahmenEinige Branchen (z.B. Uhren, Schmuck, Textilien, Lebensmittel, Kosmetika und pharmazeutische Erzeugnisse) unterliegen besonderen Regeln– häufig unterliegen diese Produkte zudem weiteren Behörden wie USDA oder FDA. Hier existieren zusätzliche Vorschriften zu Material-, Zutaten- und Begleitangaben. Container oder Bauteile dürfen nur in streng geregelten Ausnahmefällen unmarkiert eingeführt werden. Für Arzneimittel in Apotheken nennt die CBP spezielle aktuelle Hinweise.Risiko Falschangabe: Konsequenzen, Strafen und Reaktionsmöglichkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Ursprungsland falsch angibt, riskiert:
Beschlagnahmung der Waren und Lagerbestände
Geld- und Strafzahlungen bis zu mehreren Zehntausend Dollar je Verstoss
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortungsträger
Aufnahme in Sanktionslisten / Importausschluss
Betriebsunterbrechungen sowie schwere Reputationsschäden
Selbst kleine Fehler können existenzielle Folgen haben.
Illegale Transshipment-Praktiken und deren AufdeckungTransshipment (Circumvention) bezeichnet die Praxis, Ware aus einem Hochzoll-Land in ein Drittland umzuleiten und dort nur minimal zu bearbeiten, um mit der neuen Kennzeichnung den US-Markt zu beliefern. Ohne signifikanten Verarbeitungsschritt ist dies illegal. Die CBP nutzt Risikoanalysen, Lieferantendokumente und Nachverfolgungs-Technologien, um Missbrauch aufzudecken.Praktische Umsetzung und Nachweisführung bei der Ursprungsangabe
Bei Zollprüfungen müssen vollständige Beweise zu Herstellung, Lieferkette und allen Verarbeitungsschritten (z.B. Ursprungszeugnisse, Zollpapiere, Produktionsbelege) vorgelegt werden.
Alle Dokumente sollten redundant und über Jahre aufbewahrt werden. Die CBP empfiehlt bei Unklarheiten, ein Binding Ruling zu beantragen.Besondere Vorgaben am Beispiel Hongkongs: Executive Order 13936Seit Executive Order 13936 müssen Waren aus Hongkong als „China“ (nicht „Hong Kong“) gekennzeichnet werden. Die CBP hat zu diesen Änderungen zahlreiche Zusatzinformationen und Klärungen publiziert. Verstösse werden sanktioniert und führen zu Warenzurückweisungen.Fehlervermeidung und Empfehlungen für die Praxis
Konsequente Schulung, automatisierte Prüfungen, Compliance-Überwachung und das Einholen spezialisierter Beratung sind essenziell.
Besonders bei Änderungen der US-Rechtslage (politische Sanktionen, Handelskriege) ist erhöhte Wachsamkeit geboten. Eine umfassende und aktuelle Compliance-Strategie minimiert das Risiko kostspieliger Verstösse.Statistik: Arten von Strafen pro JahrSanktionen aufgrund von Verstössen gegen US-Ursprungskennzeichnung
Resümee: Strikte Befolgung der Markierungspflichten als Grundlage legalen Handels
Die korrekte Angabe des Ursprungslandes bei US-Importen ist nicht nur eine formale Vorgabe, sondern dient dem ehrlichen Handel und der Verbrauchersicherheit. Gesetzesverstösse werden konsequent geahndet und können existenzbedrohend sein. Wer rechtliche Unsicherheiten hat, sollte professionelle Beratung einholen und sich strikt an die offiziellen Vorgaben halten.