Handelsabkommen Schweiz-USA: Rückforderung von US-Strafzöllen

Update 18.12.2025 – Offizielle CBP-Guidance (CSMS #67133044)

Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) hat am 18.12.2025 mit CSMS #67133044 verbindliche Hinweise zur Umsetzung der tarifbezogenen Elemente des Frameworks zwischen den USA, der Schweiz und Liechtenstein veröffentlicht. Die Guidance bestätigt ausdrücklich:

  • Die neuen reziproken Zollsätze gelten rückwirkend ab 14.11.2025.
  • Es erfolgt keine automatische Rückerstattung.
  • Für nicht liquidierte Einfuhren ist eine Post-Summary Correction (PSC) einzureichen. Die Rückerstattung erfolgt bei Liquidation.
  • Für bereits liquidierte Einfuhren ist zwingend ein Protest innerhalb von 180 Tagen erforderlich.
  • Rückzahlungen erfolgen technisch über ACH (Automated Clearing House).

Damit ist klargestellt: ACH ist der Auszahlungskanal, nicht das Rechtsmittel.

Handelsabkommen Schweiz–USA: Rückforderung von US-Strafzöllen

Gemäss der Pressekonferenz des Bundes vom 10.12.2025 haben die USA angekündigt, den reziproken Zollansatz gegenüber der Schweiz von 39 % auf 15 % zu reduzieren – rückwirkend per 14.11.2025. Rechtsgrundlage ist ein Framework zur Aushandlung eines Abkommens über fairen, ausgewogenen und reziproken Handel zwischen den USA, der Schweiz und Liechtenstein.

Obwohl das politische Abkommen noch als „Framework“ bezeichnet wird, ist die zolltechnische Umsetzung in den USA bereits erfolgt: Die entsprechenden Anpassungen wurden im HTSUS vorgenommen und in ACE (Automated Commercial Environment) implementiert.

Nicht Bestandteil der Rückerstattungen sind weiterhin Zölle nach Section 232 sowie andere unveränderte handelspolitische Massnahmen.

Rückerstattungen in den USA und in der Schweiz

Sowohl in den USA als auch in der Schweiz gilt: Es erfolgt keine automatische Rückerstattung. Unternehmen müssen ihre Ansprüche aktiv geltend machen.

Die US-Instrumente im Überblick – was bedeuten sie?

Im US-Zollrecht sind drei Konzepte voneinander zu trennen: Rechtsmittel, Verfahrensstatus und Zahlungsabwicklung.

1. Liquidation

Die „Liquidation“ ist die endgültige Festsetzung der geschuldeten Abgaben durch CBP. Sie erfolgt in der Regel mehrere Monate nach der Einfuhr. Erst mit der Liquidation wird ein Zollvorgang rechtskräftig abgeschlossen.

2. Post-Summary Correction (PSC)

Eine Post-Summary Correction erlaubt es Importeuren, eine bereits eingereichte Zollanmeldung vor der Liquidation zu korrigieren. Im Kontext der reziproken Zölle ist die PSC das zentrale Instrument für nicht liquidierte Einfuhren.

Wird eine PSC genehmigt, setzt CBP die korrigierten Abgaben fest. Die Rückerstattung erfolgt bei Liquidation und wird technisch über ACH ausbezahlt.

3. Protest

Ein Protest ist das formelle Rechtsmittel nach § 514 Tariff Act of 1930 (19 U.S.C. § 1514). Er ist erforderlich, wenn ein Vorgang bereits liquidiert ist.

Die Protestfrist beträgt 180 Tage ab Liquidation. Ohne fristgerechten Protest erlischt der Rückerstattungsanspruch unwiderruflich.

4. ACH (Automated Clearing House)

ACH ist kein Rechtsmittel. Es handelt sich um das US-amerikanische elektronische Zahlungssystem, über das CBP genehmigte Rückerstattungen auszahlt.

Ein „ACH-Refund“ bedeutet daher ausschliesslich, dass eine genehmigte Rückzahlung technisch überwiesen wird. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet sich ausschliesslich über PSC, Protest oder eine behördliche Korrektur.

ACH-Refund ohne Protest – ist das möglich?

Ja, ein ACH-Refund ohne Protest ist möglich, aber nur bei nicht liquidierten Einfuhren.

  • Nicht liquidiert: PSC einreichen → Rückerstattung bei Liquidation via ACH.

  • Bereits liquidiert: Protest zwingend → bei Erfolg Rückerstattung via ACH.

Die aktuelle CBP-Guidance sieht keine automatische Re-Liquidation von Amts wegen vor. Importeure müssen daher aktiv handeln.

Praktische Empfehlungen für US-Importeure

  • Importstatus prüfen: Ist der Vorgang liquidiert oder noch offen?

  • PSC priorisieren: Für alle offenen Einfuhren ist die PSC der effizienteste Weg.

  • Protestfristen überwachen: Für liquidierte Einfuhren läuft die 180-Tage-Frist.

  • ACH-Setup prüfen: Sicherstellen, dass korrekte Zahlungsdaten bei CBP hinterlegt sind.

Schweiz: Rückerstattungen von Einfuhrzöllen

Auf Schweizer Seite betreffen die Zollsenkungen ausschliesslich definierte Agrar- und Fischprodukte aus den USA. Rückerstattungen erfolgen nach den ordentlichen Berichtigungs- und Rückerstattungsverfahren.

Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich das gesamte Rückerstattungsvolumen auf rund 50 000 CHF. Die Schweiz verfügt über klare Verfahrensgrundlagen; ein gewisser Unsicherheitsrest bleibt bis zur finalen Publikation sämtlicher Detailregelungen.

Zukünftig gelten reduzierte Zollsätze nur, wenn die Ware die von der Schweiz festgelegten Ursprungskriterien erfüllt.

Fazit

Die Rückerstattung der reziproken US-Zölle ist rechtlich möglich, aber nicht automatisch. Die CBP-Guidance schafft Klarheit: PSC vor Liquidation, Protest nach Liquidation – ACH als Auszahlungskanal. Unternehmen sollten jetzt ihre Importdaten sichern und die nächsten Schritte gezielt vorbereiten.

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