Handelsabkommen Schweiz-USA: Rückforderung von US-Strafzöllen

Gemäss der heutigen Pressekonferenz des Bundes (10.12.2025) reduzieren die USA den reziproken Zollansatz gegenüber der Schweiz von 39% auf 15%rückwirkend per 14.11.2025. US-Importeure  können daher für bereits entrichtete Zölle Rückerstattungen beantragen. Diese müssen proaktiv mittels der üblichen Rechtsmittel geltend gemacht werden; wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unseren Artikel zu Fristen und Protestverfahren.

Nicht Bestandteil der Rückerstattungen bzw. der getroffenen Einigung sind beispielsweise Zölle nach Section 232.

Im Gegenzug gewährt die Schweiz US-Importeuren Zollsenkungen auf die definierten Fisch- und Agrarprodukte. Auch in der Schweiz können für den entsprechenden Zeitraum Rückerstattungen nach den gängigen Verfahren beantragt werden. Bitte beachten Sie nachfolgende Ausführungen.

Rückerstattungen in den USA und in der Schweiz beantragen

Es folgt keine automatische Rückerstattung auf beiden Seiten - Unternehmen müssen proaktiv Rückerstattungen beantragen.

 

Praktische Empfehlungen für Unternehmen, die US-Zölle rückerstattet erhalten möchten:

Rückforderung auf Initiative der Unternehmen – durch fristgerechte Protesteinreichung oder  „post-summary correction“ vor der Liquidation.
  • Fristen im Auge behalten: 180-Tage-Frist ab Liquidation ist zwingend. Unternehmen müssen den Protest oder Post-Summary Correction rechtzeitig einreichen.

  • Prozess vorbereiten: Protestverfahren oder Post-Summary Correction aufsetzen.

Der Protest – das zentrale Rechtsmittel im US-Zollrecht

Unter einem „Protest“ versteht man im US-Zollrecht ein formelles Rechtsmittel, das gegen Entscheidungen der U.S. Customs and Border Protection (CBP) eingelegt werden kann. Rechtsgrundlage ist § 514 des Tariff Act of 1930 (19 U.S.C. § 1514).

Ein Protest wird auf einem offiziellen Formular eingereicht (CBP Form 19, „Protest Against Decision of CBP“) und muss innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation erfolgen. Mit einem Protest wird die Entscheidung der Zollbehörden über die Höhe oder Art der erhobenen Abgaben angefochten.

Nur durch einen fristgerecht eingereichten Protest behält ein Importeur das Recht, eine spätere Rückerstattung zu verlangen. Unternehmen, die keinen Protest eingereicht haben, können selbst dann keine Erstattung erwarten, wenn der Supreme Court die Zölle für unrechtmässig erklärt.

Post-Summary Correction (PSC) – Korrektur vor der Liquidation

Neben dem Protest gibt es ein weiteres Instrument: die Post-Summary Correction. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, eine bereits abgegebene Zollanmeldung nachträglich zu korrigieren – allerdings nur, solange der Vorgang noch nicht von CBP „liquidiert“ wurde.

Die Rechtsgrundlage findet sich in den Customs Regulations (19 CFR § 141.61 sowie ergänzende Bestimmungen im CBP-Handbuch). PSCs sind insbesondere dann relevant, wenn sich noch während des laufenden Verfahrens herausstellt, dass Zölle unrechtmässig erhoben wurden oder ein Fehler in der Zollanmeldung vorliegt.

Sobald die Liquidation erfolgt ist, ist eine PSC ausgeschlossen. Danach bleibt nur noch der Protest.

Liquidation – was genau bedeutet das?

Der Begriff „Liquidation“ hat im US-Zollrecht eine besondere Bedeutung, die sich nicht direkt mit europäischen Verfahren vergleichen lässt.

Mit „Liquidation“ bezeichnet CBP die abschliessende Festsetzung der endgültig geschuldeten Abgaben. Dies geschieht in der Regel innerhalb von etwa 314 Tagen nach der Einfuhr. Man kann die Liquidation mit einem rechtskräftigen Steuerbescheid vergleichen: Erst wenn CBP den Vorgang „liquidiert“, ist die Höhe der Abgaben verbindlich festgestellt.

Für Unternehmen ist der Zeitpunkt der Liquidation entscheidend:

  • Vor der Liquidation können Änderungen noch über eine Post-Summary Correction eingebracht werden.

  • Nach der Liquidation ist nur noch ein Protest möglich. Die Frist dafür beträgt 180 Tage.

Ein Beispiel macht dies deutlich:

Wird eine Ware am 1. Januar 2025 eingeführt und CBP liquidiert den Vorgang am 15. Oktober 2025, so kann der Importeur bis zum 14. Oktober 2025 eine PSC einreichen. Ab dem 15. Oktober 2025 ist nur noch ein Protest möglich, der bis zum 13. April 2026 eingereicht werden muss.

Ohne PSC oder Protest erlischt der Anspruch auf Rückerstattung unwiderruflich – auch wenn sich später herausstellt, dass die Zölle illegal waren. Demnach dürfte in vielen Fällen nur eine PSC notwendig sein! 

Wer nicht rechtzeitig aktiv wird, verliert seinen Anspruch. Nur wer entweder vor der Liquidation eine PSC eingereicht oder nach der Liquidation einen Protest erhoben hat, kann später auf Rückerstattung hoffen. Es ist daher dringend geboten, jetzt die eigenen Importvorgänge zu analysieren und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten.

 

Praktische Empfehlungen für Unternehmen, die CH-Zölle rückerstattet erhalten möchten:

  • Betroffenheit prüfen: Alle Importe aus USA, die von den neuen Zollreduktionen erfasst sind, sollten vollständig dokumentiert sein (Einfuhrdatum, Zolltarifnummer, Höhe der Abgaben).

  • Massgebend sind nur Importe von Agrarprodukten aus den USA, die im Rahmen der Anhänge 1 und 2 der Verordnung gesenkt werden.
  • Fristen im Auge behalten: es dürfte sich um ein reguläres Berichtigungsverfahren handeln - Schweizseitig geht es gemäss Schätzungen um rund 50 000 CHF Zollabgaben, die insgesamt rückerstattet werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

  • Zukünftig sind nur tiefere Einfuhrzölle anwendbar, wenn eine Ware aus den USA die von der Schweiz festgelegten Ursprungskriterien erfüllt. Weiterführende Einfurhvorschriften werden damit weder ersetzt noch aufgehoben.

Fazit

Das Handelsabkommen stellt ein Wendepunkt in der Wirtschaftsbeziehung Schweiz-USA  dar, viele Probleme sind jedoch noch nicht umfassend gelöst.

 

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