Der internationale Warenverkehr spielt für die Schweiz eine zentrale Rolle. Wer im Import- und Exportgeschäft erfolgreich agieren möchte, muss die wichtigsten Fachbegriffe kennen und verstehen. Im folgenden Artikel erklären wir die hundert bedeutendsten Begriffe der Branche, bieten Einblicke in ihre praktische Bedeutung und zeigen, warum ein solides Grundverständnis das Fundament für reibungslose Abläufe bildet.
Alle wichtigen Fachbegriffe, Erklärungen und Praxiswissen für Import- und Exportgeschäfte in der Schweiz
100 Schlüsselbegriffe im Schweizer Import und Export: Das unverzichtbare Glossar für Profis und Einsteiger

100 Schlüsselbegriffe im Schweizer Import und Export:Glossar für Profis und Einsteiger

Hier sind alle 100 Schlüsselbegriffe aus Schweizer Import und Export mit einer kurzen, präzisen Erklärung – jeweils in einem Satz gehalten, ausgerichtet auf Praxis und aktuelle Schweiz-spezifische Gesetzgebung:

  1. Abfertigung Vollständige Durchführung aller Zollformalitäten zur Einfuhr oder Ausfuhr einer Ware.

  2. Aktive Veredelung Vorübergehende Einfuhr von Waren in die Schweiz zur Bearbeitung und anschließender Wiederausfuhr ohne Zollabgaben.

  3. Allgemeines Präferenzsystem (APS) Vereinfachtes Zollregime für Einfuhren aus Entwicklungsländern zur Förderung des Handels.

  4. Altlastenregelung Bestimmungen zur Behandlung und Versteuerung alter, noch nicht verzollter Warenbestände.

  5. Antidumpingzoll Zusätzlicher Zoll auf Waren, die unter Marktpreis importiert werden, um lokale Produzenten zu schützen.

  6. AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) Gütesiegel für vertrauenswürdige Unternehmen im internationalen Warenverkehr, mit zollrechtlichen Erleichterungen.

  7. Ausfuhrbewilligung Behördliche Erlaubnis zur Ausfuhr bestimmter, oft kontrollierter Güter.

  8. Ausführer/Exporteur Die natürliche oder juristische Person, die eine Ware zum Export anmeldet.

  9. Ausfuhrkontrolle Überprüfung und Genehmigungspflicht für die Ausfuhr sensibler oder kontrollierter Waren.

  10. Auslandsursprung Nicht-schweizerische Herkunft eines Produkts, relevant für Zoll und Handelsstatistiken.

  11. BAFA (Exportkontrolle, dt. Behörde) Deutsche Bundesbehörde für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, relevant bei grenzüberschreitenden Exporten in Deutschland, in der Schweiz das SECO.

  12. BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) Zentrale schweizerische Behörde für alle zollrelevanten Angelegenheiten.

  13. Begleitdokumente Unterlagen wie Rechnungen, Lieferscheine und Ursprungsnachweise, die bei der Zollabfertigung erforderlich sind.

  14. Bewilligungspflichtige Güter Waren, deren Import oder Export genehmigt werden muss.

  15. Binnenzollstelle Zollstelle im Inland, an der auch nach Grenzübertritt zollpflichtige Abfertigungen durchgeführt werden können.

  16. Carnet ATA Internationales Zolldokument für die vorübergehende, zollfreie Einfuhr von Waren zu bestimmten Zwecken.

  17. CBAM (Grenzausgleichsmechanismus) EU-Instrument zur Erhebung von CO2-Abgaben auf bestimmte Importwaren im Rahmen des Klimaschutzes.

  18. CITES (Artenschutzabkommen) Regelt die Ein-, Aus- und Durchfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten.

  19. CN-Code (Kombinierte Nomenklatur) Achtstellige EU-Tarifnummer, die auch für die Schweiz zu statistischen Zwecken relevant ist. Die ersten sechs Stellen sind international harmonisiert.

  20. CMR-Frachtbrief Internationales Transportdokument für LKW-Sendungen im grenzüberschreitenden Straßenverkehr.

  21. Compliance (Exportkontrolle/Zoll) Einhaltung aller gesetzlichen und internen Anforderungen bei Zollabwicklung und Außenhandel.

  22. DaziT Digitalisierungsprojekt der BAZG zur Modernisierung und Vereinfachung der Zollprozesse in der Schweiz.

  23. DDP (Delivered Duty Paid) Incoterm, bei dem der Exporteur alle Kosten und Steuern bis zum Bestimmungsort zahlt, inklusive Zölle und sämtlicher bei der Einfuhr anfallenden Steuern sowie Gebühren für die Zollabwicklung.

  24. Deklaration (Zollanmeldung) Offizielle Anmeldung einer Ware beim BAZG zur Einfuhr oder Ausfuhr.

  25. Direkter Vertreter Zollvertretung im Namen und auf Rechnung des Importeurs oder Exporteurs.

  26. Dual-Use-Güter Waren und Technologien, die für zivile und militärische Zwecke nutzbar sind und daher besonderen Exportkontrollen unterliegen.

  27. E-Customs (Digitalisierung) Alle digitalen Prozesse und Systeme zur Elektronisierung der Zollabwicklung.

  28. E-dec/Passar (elektronische Verzollung) Elektronische Systeme für Import-, Export- und Transitabfertigung in der Schweiz; Passar löst E-dec ab.

  29. Einfuhrabgaben Gesamtheit aller Abgaben, Zölle und Steuern, die bei der Einfuhr in die Schweiz anfallen.

  30. Einfuhrbewilligung Erlaubnis für die Einfuhr besonderer oder kontrollierter Waren.

  31. Einfuhrumsatzsteuer (MWST auf Import) Schweizer Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr von Waren ins Inland erhoben wird.

  32. EORI-Nummer (EU) EU-weite Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im Zollverfahren.

  33. Ermächtigter Ausführer Vom BAZG zertifiziertes Unternehmen mit Vereinfachungen für die Ausstellung von Ursprungsnachweisen.

  34. EUR.1 Ursprungsnachweisdokument für präferenzbegünstigte Zollbehandlung im Rahmen von Freihandelsabkommen.

  35. Exportabwicklung Gesamtheit aller Tätigkeiten vom Auftragseingang bis zur Exportabfertigung der Ware.

  36. Exportbeleg Beweisdokument für den erfolgten Export einer Ware.

  37. Exportkontrollnummer (EKN) Kennzeichen für genehmigungspflichtige Waren laut Schweizer Exportkontrollrecht.

  38. Exportstatistik Erfasste und veröffentlichte Daten zu exportierten Waren, Mengen und Werten in der Schweiz.

  39. Frachtbrief Dokument zur Verfolgung, Überwachung und Zollabwicklung von Waren während des Transports.

  40. Freihandelsabkommen (FHA) Vertragliche Vereinbarung zwischen Staaten zur Erleichterung des Handels durch Zollvorteile.

  41. Freipass Vormals verwendetes Dokument für die zollfreie Verbringung bestimmter Waren im Rahmen der Vorübergehenden Verwendung.

  42. Generalpräferenzsystem System zur Zollbegünstigung im Import aus Entwicklungsländern in die Schweiz.

  43. Handelsrechnung Rechnung des Exporteurs mit allen für Zoll und Steuern relevanten Angaben.

  44. Handelskammer (Beglaubigung) Offizielle Stelle zur Beglaubigung von Urkunden und nicht-präferenziellen Ursprungsnachweisen für Exporteure.

  45. Importabwicklung Alle Prozessschritte und Dokumente, die beim Import einer Ware benötigt werden.

  46. Importeur Die Person oder Firma, die Waren in die Schweiz einführt und beim BAZG anmeldet.

  47. Incoterms® Internationale Regeln zur Verteilung von Kosten und Risiken im internationalen Warenhandel.

  48. Inlandsteuer Steuern, die beim Import auf bestimmte Waren zusätzlich zu Zöllen erhoben werden.

  49. Kontingent (Zollkontingent) Mengenmäßige Begrenzung für zollbegünstigte oder abgabengünstige Einfuhren.

  50. Lieferantenerklärung Schriftliche Erklärung des Lieferanten zur Präferenzursprungseigenschaft der gelieferten Ware. Nur im Inland gütlig.

  51. Marktzugang Fähigkeit, Produkte und Dienstleistungen auf einen ausländischen Markt zu bringen, ggf. nach Zollformalitäten.

  52. Mehrwertsteuer (MWST) - Einfuhrsteuer Steuer auf den Warenwert, die in der Schweiz bei Inlandskäufen und Importen als Einfuhrsteuer erhoben wird.

  53. Modellrechnung (für Zollpräferenzen) Kalkulation zur Überprüfung, ob bei Verarbeitungsschritten Präferenzursprung erreicht wird.

  54. Nachweis Kurierverzollung Beleg über die Verzollung durch ein Transportunternehmen im Namen des Empfängers.

  55. Nachweis Ursprungsland Dokument, das das Ursprungsland einer Ware für den Zollbescheid bestätigt.

  56. NCTS (Transit-Verfahren) Elektronisches IT-System für den internationalen Warentransit (gemeinsames Verfahren von EU/CH).

  57. Nicht-präferenzieller Ursprung Herkunft einer Ware ohne Anspruch auf Zollbegünstigung im Rahmen von FHA; oft für Handels- und Sanktionskontrollen relevant.

  58. Nummer Importbewilligung Eindeutige Referenznummer für eine erteilte Einfuhrbewilligung, etwa bei kontrollierten Waren.

  59. Positionssprung Eine Ware erfüllt eine Ursprungsregel, wenn sie durch Verarbeitung eine neue Zolltarifposition erhält.

  60. Präferenzieller Ursprung Ware erfüllt die Bedingungen für eine Zollbegünstigung im Rahmen eines Freihandelsabkommens.

  61. Präferenzkalkulation Berechnung, ob eine Ware das notwendige Wert- oder Verarbeitungskriterium für Präferenzursprung erfüllt.

  62. Präferenznachweis Offizielles Dokument, das Anspruch auf eine Zollvergünstigung belegt (z. B. EUR.1 oder Ursprungserklärung).

  63. Proforma-Rechnung Vorläufige Rechnung zu Zollzwecken, meist für Muster, Geschenke oder Ersatzlieferungen.

  64. Rückwaren In die Schweiz zurückkehrende Waren, die zollbefreit sind, wenn sie unverändert zurückgeführt werden.

  65. Rückzug von Waren aus Zollverfahren Beendigung eines laufenden Zollverfahrens und Rücknahme der Deklaration durch den Anmelder.

  66. Sanktionen/Embargo Staatlich angeordnete Handelsbeschränkungen gegenüber bestimmten Ländern, Sektoren oder Personen.

  67. Sanktionslistenprüfung Überprüfung, ob Empfänger oder Lieferant auf internationalen Sanktionslisten stehen.

  68. Sendungsnummer (AWB/BL) Eindeutiger Identifikationscode für eine Sendung im internationalen Logistik- und Zollsystem.

  69. Sperrgut im Zoll Waren mit besonderem Umfang oder Gewicht, die spezielle Zollabwicklung benötigen.

  70. Steuernummer (CH: MWST, EU: UID) Identifikationsnummer für Mehrwertsteuerangelegenheiten bei internationalen Geschäften.

  71. T1/T2 Versandverfahren Zollversandverfahren für den Warentransit zwischen EU, EFTA und der Schweiz; T1 für Nicht-EU/Ursprungsware, T2 für EU/Ursprungsware.

  72. Tarifnummer (HS-Code) Nummer zur klassifizierten Einordnung einer Ware im Zolltarif (Tares) der Schweiz.

  73. Tares (Schweizer Zolltarif) Elektronischer Zolltarif der Schweiz zur Bestimmung von Zollabgaben, Ursprungsregeln und weiteren Bestimmungen.

  74. Technische Handelshemmnisse (TBT) Nationale Vorschriften zu Qualität, Sicherheit oder Kennzeichnung, die den Handel beeinflussen können.

  75. Transitverfahren Verfahren, bei dem Waren durch ein oder mehrere Länder befördert werden, ohne dort in den freien Verkehr überzugehen.

  76. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) Nummer zur MWST-Identifikation von Unternehmen in der Schweiz und im Ausland.

  77. Ursprungsbezeichnung Angabe über das Ursprungsland einer Ware, insbesondere relevant für Labels und Präferenzen.

  78. Ursprungsdokumentation Alle Aufzeichnungen, Kalkulationen und Nachweise zur Bestätigung des Warenursprungs.

  79. Ursprungsland Land, in dem eine Ware vollständig hergestellt oder ausreichend bearbeitet wurde, relevant für das Zollverfahren.

  80. Ursprungsprüfung/Belegprüfung Kontrolle durch Zollbehörden, ob die dokumentierten Ursprungsangaben korrekt und nachweisbar sind.

  81. Ursprungsregeln Im FHA festgelegte Bedingungen dafür, wann eine Ware präferenziellen Ursprung hat.

  82. Ursprungszeugnis Offizielles Papier der Handelskammer für den nicht-präferenziellen Ursprung. Länderspezifische Abweichungen vorhanden.

  83. Validierung (Zolldokumente) Überprüfung der in elektronischen Zollsystemen gemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

  84. Veredelung Verarbeitung von Waren unter zolltechnischer Überwachung für eine spätere Wiederausfuhr (aktive/passive).

  85. Verfallfristen Zollpräferenzen Zeitliche Begrenzungen für die Gültigkeit eines Präferenznachweises oder Ursprungszeugnisses.

  86. Verzoller/Zollagent Person oder Dienstleister, der Ein- und Ausfuhranmeldungen für Dritte beim BAZG durchführt.

  87. Vorübergehende Verwendung Zollverfahren, bei dem Waren temporär eingeführt und später wieder ausgeführt werden.

  88. Vorsteuerabzugsberechtigung Recht von Unternehmen, bei Importen gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.

  89. VOC-Abgabe Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen, erhoben auf bestimmte Waren beim Import.

  90. Warencode Kennziffer zur eindeutigen Identifikation und statistischen Erfassung von Waren im Handelsverkehr.

  91. Warencontrolling-Ausfuhr Kontrollprozess zur Überwachung und Prüfung der exportierten Waren.

  92. Warenklassifizierung Zuordnung einer Ware zu einer bestimmten Tarifnummer im Tares-System der Schweiz.

  93. Warenverkehrsbescheinigung Ursprungsnachweis im Rahmen von Präferenzabkommen (meist EUR.1 oder Ursprungserklärung).

  94. Wertzoll (ad valorem duty) Zoll, berechnet als Prozentsatz vom Warenwert, nicht nach Menge oder Gewicht.

  95. Wiederausfuhr/Wiedereinfuhr Aus- oder Einfuhr von Waren, die schon einmal exportiert bzw. importiert wurden, oft zollfrei wenn unverändert.

  96. Zollabgaben/Zölle Geldleistungen an den Bund für die Ein- und Ausfuhr von Waren ins bzw. aus dem Schweizer Zollgebiet.

  97. Zollanmeldung/Zollprozess Offizielle Meldung einer Ware beim Zoll über Systeme wie e-dec oder Passar, inklusive aller Begleitdokumente.

  98. Zollbewilligungen Erlaubnisse, die für bestimmte Import- oder Exportgeschäfte bei den Zollbehörden eingeholt werden müssen.

  99. Zollschuldner Person, die gesetzlich für die Entrichtung der Einfuhrabgaben in der Schweiz verantwortlich ist.

  100. Zollverfahren (Import/Export/Transit) Vorschriften und Abläufe für die Abwicklung von Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr im Zollgebiet der Schweiz.

Grundlagen und zentrale Begriffe im Schweizer Aussenhandel

Im Import- und Exportbereich der Schweiz existiert eine Vielzahl spezifischer Fachbegriffe. Zu den Schlüsselbegriffen gehören etwa "Import", das Einführen von Waren aus dem Ausland, sowie "Export", das Ausführen ins Ausland.
Zentrale Begriffe des Schweizer ZollsystemsDas Schweizer Zollgesetz bildet den Rahmen für die Abwicklung internationaler Geschäfte. Wichtige Dokumente wie die Handelsrechnung, Ursprungszeugnisse oder Transportpapiere regeln den Warenverkehr. Das Verstehen dieser grundlegenden Definitionen ist Voraussetzung für alle weiteren Abläufe.
Hinzu kommen Begriffe wie "Incoterms", internationale Lieferbedingungen, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren, sowie der "Transaktionswert" als Wertgrösse für die Verzollung.
Die korrekte Anwendung von Mehrwertsteuerregelungen, Zollfreibeträgen und Einfuhrsteuer sind unerlässlich für Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel.

Spezielle Begrifflichkeiten bei Zollabwicklung und Einfuhr

Die Zollabwicklung umfasst spezifische Begriffe wie "DDP" (Delivered Duty Paid), bei dem der Verkäufer sämtliche Kosten und Einfuhrabgaben übernimmt. "Zolltarifnummer" definiert die genaue Einreihung von Produkten und hat direkten Einfluss auf Zollhöhe und Einfuhrgenehmigungen.
Spezielle Zollverfahren und DokumenteEin "Carnet ATA" erleichtert den vorübergehenden Warenverkehr, zum Beispiel für Messen. Die "Einfuhrumsatzsteuer" ist eine obligatorische Steuer, die vom Schweizer Zoll auf eingeführte Produkte erhoben wird, sofern der Transaktionswert die gesetzlichen Freigrenzen überschreitet.
Die Umstellung der Zolldefinition auf das Ursprungsland ab 2012 hat die Warenstromstatistik erheblich beeinflusst und verlangt ein exaktes Labeling der Herkunft. Begriffe wie "Zollverfahren", "Verzollung", "Transit" und "Wertsachen" sind für die identifizierte und reibungslose Warenbeförderung elementar.

Wirtschaftliche Bedeutung und Produktkategorien im Schweizer Aussenhandel

Die Produktkategorien gliedern sich in "Industriegüter" (Metalle, Maschinen, Elektronik), "Chemie- und Pharmaprodukte", "Dienstleistungen" und "Wertsachen". Insbesondere Gold und Edelmetalle machen einen grossen Anteil der Importe aus, gefolgt von spezifischen Industriegütern.
Jede Kategorie ist mit eigenen Begriffen wie "Präzisionsinstrumente", "Uhren" oder "Bijouterie" verbunden. Zudem wird unterschieden zwischen Warenverkehr und Dienstleistungsaustausch, was in der Praxis separate Abwicklungsprozesse erfordert.
Handelspartner und SchwerpunktbegriffeDie wichtigsten Handelspartner wie Deutschland, USA und China bringen unterschiedliche Schwerpunktbegriffe mit sich, etwa "Wertsachenimport", "Dienstleistungsexport" oder "Maschinenhandel". Das Verständnis der Kategorien und ihrer Bezeichnungen ist entscheidend für gezielte Marktanalysen und strategische Planung.

Dokumente, Genehmigungen und regulatorische Bedeutung

Für jede importierte oder exportierte Ware sind spezifische Dokumente wie Lieferantenerklärung, Handelsrechnung, Frachtbriefe und Ursprungsnachweise erforderlich. Begriffe wie "Bestimmungsland", "Erzeugungsland", "Ursprungszeugnis" oder "Zollquittung" definieren die Anforderungen der Rechtssicherheit.
Genehmigungsverfahren und ZertifikateDie Genehmigung bestimmter Produkte wie Arzneimittel oder Edelsteine erfordert das Verständnis von Fachbegriffen wie "Einfuhrzertifikat", "Zollgenehmigung" oder "Bewilligungspflicht". Besonders relevant ist die Begrifflichkeit bei allen Zollprozessen von der Eingangszollstelle bis zur Endverzollung.
Die Digitalisierung hat Begriffe wie "e-dec" (elektronische Deklaration) und "Customs Clearance" im modernen Warenhandel fest etabliert.

Praxisrelevante Begriffe der Logistik und Lieferabwicklung

Im Bereich der Logistik und Lieferabwicklung spielen Begriffe wie "Versandart", "Ladeeinheit", "Lagerung", "Lieferkette" und "Spediteur" eine zentrale Rolle. Die professionelle Abwicklung von Transport und Umschlag verlangt ein Verständnis für Definitionen wie "Frachtkosten", "Transportdokument", "Lieferzeit" und "Trackingnummer".
Zusätzlich sind Begriffe wie "Cross-Docking", "Supply-Chain-Management" und "Kurierrechnung" Bestandteil effizienter Logistikprozesse.
Internationale Lieferbedingungen und TransportDie Abstimmung mit Partnern, die Einhaltung von Lieferbedingungen (wie "DAP" oder "EXW"), und die Kenntnis von Grenzregeln und Lieferfristen sind Schüsselkompetenzen für Unternehmen im internationalen Transportwesen.

Zukunftstrends und fortschrittliche Begriffsentwicklungen im Schweizer Import und Export

Mit der Digitalisierung und dem Wandel im internationalen Handel etablieren sich neue Begriffe wie "Blockchain-Zollabwicklung", "Smart Contracts", "E-Commerce-Export" und "nachhaltige Lieferkette".
Compliance und RisikoanalyseDie Begriffswelt passt sich dynamisch an geopolitische und regulatorische Veränderungen an, etwa durch neue Zollprozesse oder das stärkere Gewicht der Compliance. Auch Begriffe wie "Dual-Use-Güter" oder "Risikoanalyse" gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Die Kompetenz, innovative und fortschrittliche Termini schnell zu adaptieren und anzuwenden, bleibt ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Schweizer Import- und Exportwesen.
Schlüsselkompetenz durch Begriffskenntnis im internationalen Handel
Wer die wichtigsten Begriffe im Schweizer Import und Export beherrscht, kann Prozesse effizient und rechtssicher gestalten. Die gezielte Anwendung des spezifischen Wortschatzes ist das Fundament erfolgreicher Geschäfte und erleichtert den Zugang zu neuen Märkten erheblich.

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