Der aktuelle Stand: US-Zölle als Spielverderber

US-Zölle 2025 und deren spürbare FolgenSeit August 2025 verlangt die US-Regierung für Schweizer Exporte einen pauschalen Zusatzzoll von 39%, mit weiteren allgemeinen Sektorzöllen von bis zu 50% auf Stahl, Aluminium und Kupferprodukte. Damit zahlen Schweizer Unternehmen weltweit mit die höchsten Importabgaben in die USA. Die kurzfristigen Einführung, fehlende Übergangsfristen und laufende Ausnahmen für einzelne Branchen verschärfen die Planungsunsicherheit. offizielle Informationen SECO

Ursprungsregeln: Mehrdeutigkeit als Risikoquelle

Komplexe UrsprungsregelungenDer Umgang mit Ursprungsregeln ist zur täglichen Herausforderung geworden. Viele Unternehmen verwechseln das schweizerische Markenschutzgesetz ("Swiss Made") mit den Ursprungsdefinitionen aus Freihandelsabkommen oder den nicht-präferenziellen Ursprungs- oder gar den spezifischen US-Regeln für den Warenursprung. Die Anforderungen an Dokumentation und Nachweise unterscheiden sich jedoch fundamental. In der Praxis bedeutet dies, dass eine als "Swiss Made" deklarierte Ware im Rahmen der US-Regelungen dennoch als Drittstaatenprodukt eingestuft werden kann.

Tarifeinreihung: Wo der Teufel im Detail steckt

Tarife und ProduktklassifizierungDie korrekte Einreihung in die US-Zolltarifnummer entscheidet über den anwendbaren Zollsatz und potenzielle Sonderabgaben. Insbesondere bei Maschinen und Anlagen wird immer wieder versucht, diese neu in Einzelteilen zu versenden, um Kostenoptimierungen vorzunehmen. Doch manch ein Unternehmen irrt sich bei dieser Vorgehensweise. Denn es ist nicht nur die Tarifierung der Einzelteile entscheidend, sondern der "wesentliche Charakter" der jeweiligen Lieferung. Ohne fundiertes Verständnis der rechtlichen Vorschriften zur Auslegung des Zolltarifs kommt es jetzt schnell zu fehlerhaften Einreihungen.

Die Falle der Einzelteillieferungen

Risikooptimierung kontra RealitätDer Versuch, Maschinen oder Anlagen zerlegt  zu exportieren, um Zölle auf das Herstellungsland der Komponenten (beispielsweise EU) zu verlagern, birgt ein zusätzliches Risiko. Gerade Einzelkomponenten können jetzt erst recht Gegenstand der Stahl- und Aluminiumzölle werden. Diese sind von 50% Zusatzzöllen betroffen. "Verschlimmbesserungen" durch solche Einzelteillieferungen sind keine Seltenheit. Insbesondere ist auch zu beachten, dass die Liste der Ware, die von Stahl- und Aluminium- und Kupferzöllen gemäss Section 232 betroffen sind, ständig zunimmt. Es ist umfassendes Wissen notwendig, um passgenaue Entscheidungen zu treffen, dies auch unter der Berücksichtigung von solidem Tarifierungswissen.

Zollwertbestimmung: Tücken des US-Systems

Section 402 des Tariff Act
In den USA regelt Section 402 des Tariff Act of 1930 (19 U.S.C. § 1401a) die Zollwertermittlung. Kern ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Kaufpreis. Wo dieser nicht greift, kommen Ersatzmethoden wie Preisvergleiche, deduktiver oder errechneter Wert oder ein Fallback-Mechanismus zur Anwendung. Schweizer Unternehmen sind im Nachteil, da die Grundlagen der Zollwertermittlung in der Schweiz kaum geübt werden, während etwa EU-Konkurrenten systematisch mit diesen Methoden arbeiten. Fehlerhafte Wertansätze führen zu Nachzahlungen, Strafen und unnötig hohen Kapitalbindungen. Die richtige Behandlung von Lizenzgebühren, Montagekosten, Garantieverlängerungen, Verpackungs- und Transportkosten sowie Erlösen aus dem Weiterverkauf sind jetzt entscheidend.

Lizenzgebühren, Garantien & "First Sale Rule": Feinheiten mit erheblichem Potenzial

Lizenzgebühren & DokumentationspflichtEin zentraler Prüfpunkt für die US-Zollbehörden ist beispielsweise, ob Lizenzgebühren, die mit dem Import direkt verbunden sind, in den Zollwert einbezogen werden müssen. Nach dem Hasbro-II-Test werden drei Kriterien geprüft: Bezug zur Ware, Kaufbedingung, Zahlung an Verkäufer oder verbundene Partei. Werden alle Fragen bejaht, ist die Gebühr zollpflichtig. Dies bedeutet, dass solche Kosten nicht einfach herausgerechnet werden dürfen, ohne die Rechtsgrundlagen zu prüfen.  Auch Softwarebestanteile können nicht einfach herausgerechnet werden, wenn diese für die Funktion der Maschine zwingend sind. "Komfort"-Softwares könnten aber durch geschickte Vertragsgestaltung alternativ gehandelt werden. Auch Garantieverlängerungen zählen nur dann nicht zum Zollwert, wenn sie separat und eindeutig losgelöst ("nach Import") geregelt sind. Die First Sale Rule bietet – insofern penibel dokumentiert unter eindeutiger Rechtslage – die Möglichkeit, den Wert der ersten Transaktion in mehrstufigen Lieferketten als Basis anzusetzen. Doch schon kleine Dokumentationslücken führen zur gesamten Nachversteuerung nach dem höheren Endpreis.
Es gilt somit, die genauen Spielräume zu kennen, um den Zollwert nachhaltig, ohne Nachforderungsrisiko, zu senken. Der Bezug von Fachexperten ist unerlässlich.

Vertragsgestaltung: Was auf dem Papier steht, zählt

Der Stellenwert sauberer VertragstexteIn keinem anderen Markt wie den USA entscheidet die Qualität der Vertragswerke so direkt über die Wettbewerbsfähigkeit. Unklare, widersprüchliche oder verallgemeinernde Formulierungen in Rechnungen und Lieferverträgen führen dazu, dass Kosten nachträglich erhoben werden – entweder weil Leistungen als Bestandteil des Zollwertes betrachtet werden oder weil die US-Behörde qualitative Mängel in der Nachweiskette erkennt. Garantien, Nach-Import-Leistungen wie Installationen oder Training sowie Lizenzen müssen explizit, transparent und compliant vereinbart werden. Nicht zuletzt lohnen sich regelmässig risikoorientierte Audits der eigenen Exportprozesse.

Empfohlene Handlungsstrategien für Schweizer Unternehmen

Systematische Ansätze und BeratungFür Schweizer Exporteure empfiehlt sich ein systematischer Ansatz: Erstens sollte die Tiefe der Wertschöpfung in der Schweiz transparent dokumentiert und zwischen verschiedenen Rechtsregimen klar getrennt werden. Zweitens ist die regelmässige Überprüfung der eigenen Wareneinreihungen nach den laufend aktualisierten US-Nomenklaturen unerlässlich. Drittens lohnt sich die Prüfung von Alternativrouten oder das Outsourcing bestimmter Fertigungsstufen, um den Ursprung zu optimieren. Gleichzeitig ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern – insbesondere im Bereich Zollwertermittlung und Dokumentation – unerlässlich. Nur mit kontinuierlicher Fortbildung und Anpassung an die wechselnden Bestimmungen können Strafzölle, Nachforderungen und Lieferschwierigkeiten minimiert werden. Wir unterstützen Sie gerne.
 
Fazit: Präzise Vorbereitung ist Überlebensnotwendigkeit
In der Praxis entscheiden kleinste Details in Zoll- und Vertragsdokumenten über wirtschaftlichen Erfolg oder Milliardenverluste im US-Geschäft. Schweizer Exporteure sollten Abläufe, Lieferketten und Dokumentationspraktiken laufend an die dynamischen US-Regeln anpassen und auf spezialisierte Beratung setzen. Ohne proaktive Strategien drohen Nachzahlungen und Reputationsschäden.

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