Ab dem 1. Januar 2026 endet in Frankreich das vereinfachte Zollverfahren Regime 42 für Importe aus Nicht-EU-Ländern. Schweizerische und andere Nicht-EU-Exporteure können keine mehrwertsteuerfreien Lieferungen mehr über Frankreich in die EU weitertransportieren. Stattdessen wird eine französische MwSt.-Registrierung und laufende Erklärungen erforderlich, was Lieferketten grundlegend verändert. Dieser Artikel beleuchtet die Details und Handlungsempfehlungen.
Neue MwSt.-Pflichten für Nicht-EU-Unternehmen – Registrierung und Fiskalvertreter obligatorisch
Frankreich beendet Regime 42 ab 2026: Auswirkungen auf britische Exporteure und DDP-Importe
 

Das Ende von Regime 42 – Was genau ändert sich ab 2026

Das Zollverfahren Regime 42, auch als Verfahren 42 bekannt, ermöglichte jahrelang eine Vereinfachung für Importe in die EU über Frankreich. Waren konnten steuerfrei in Frankreich verzollt und direkt in ein anderes EU-Land weitergeleitet werden, ohne dass der Importeur eine französische MwSt.-ID benötigte. Diese sogenannte punktuelle Fiskalvertretung (Représentation Fiscale Ponctuelle) wurde von Zollagenten genutzt, die ihre eigene MwSt.-Nummer vorübergehend 'liehen'. Ab dem 31. Dezember 2025 ist diese Praxis offiziell beendet. Die französischen Behörden haben gemäss Artikel 289 A III des CGI die Aufhebung der punktuellen Fiskalvertretung verkündet. Für Nicht-EU-Unternehmen aus Grossbritannien, Norwegen oder der Schweiz bedeutet das: Keine steuerfreien Importe mehr unter DDP-Incoterms (Delivered Duty Paid), wenn die Ware über Frankreich in die EU gelangt.
Wichtige Fakten im Überblick:
  • Geltungsbereich: Betroffen sind ausschliesslich Nicht-EU-Importeure; EU-Unternehmen können Regime 42 weiterhin unter normalen innergemeinschaftlichen MwSt.-Regeln nutzen.
  • Rechtliche Grundlage: Die Reform zielt auf mehr Transparenz ab und schliesst Betrugslücken, die durch das flexible System entstanden waren.
  • Zeitlicher Ablauf: Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, Vorbereitungen müssen bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Diese Massnahme steht im Kontext globaler Trends zur Steuertransparenz, wie sie die OECD fördert. Sie ersetzt das lockere System durch strengere Kontrollen, was die Attraktivität von Frankreich als EU-Einreise-Tor mindert. Unternehmen, die bisher auf diese Vereinfachung setzten, stehen nun vor erheblichen Anpassungen. Die Dokumentationspflichten für Verfahren 42 bleiben erhalten, müssen jedoch neu in das System integriert werden. Zollagenten und Fiskalvertreter müssen enger koordiniert werden, was Prozesse komplizierter macht. Insgesamt verliert Regime 42 an Vorteilen, da Alternativen wie Regime 40 mit Selbstveranlagung der Einfuhrumsatzsteuer seit 2022 bereits neutralere Optionen bieten.
Vergleich vor und nach der Reform:
Aspekt Vor 1.1.2026 (punktuelle Vertretung) Ab 1.1.2026 (neue Regeln)
MwSt.-Registrierung Nicht erforderlich für Importeur Obligatorisch für Nicht-EU
Fiskalvertreter Vorübergehend, flexible Nutzung Dauerhaft, akkreditiert
Haftung Hauptsächlich beim Vertreter Gemeinsame und volle Haftung
MwSt.-Erklärungen Keine für Importeur Laufende CA3- und Intrastat
Unternehmen sollten ihre Lieferketten analysieren: Ist Frankreich als Gateway noch rentabel? Insgesamt signalisiert die Abschaffung einen Paradigmenwechsel: Frankreich priorisiert Compliance über Vereinfachung. Nicht-EU-Firmen müssen proaktiv handeln, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Dieser Abschnitt legt den Grundstein für die detaillierten Auswirkungen auf britische Exporteure.

Auswirkungen auf schweizerische Exporteure – Registrierungspflichten und Alternativen

Schweizer und UK-Unternehmen, die Waren unter DDP-Incoterms nach Frankreich exportieren und diese weiter in die EU leiten, sind primär betroffen. Bisher konnten sie die MwSt. vermeiden, indem sie Regime 42 nutzten. Nun endet diese Option: Exporteure müssen sich für die französische Mehrwertsteuer registrieren oder einen akkreditierten Fiskalvertreter beauftragen.
Neue Pflichten im Detail:
  • Französische MwSt.-Nummer: Jeder Nicht-EU-Exporteur benötigt eine eigene USt-ID (Numéro de TVA intracommunautaire). Die Beantragung dauert typisch 4–6 Wochen und erfordert Dokumente wie Handelsregisterauszug und Nachweis der Geschäftstätigkeit.
  • Fiskalvertreter: Für CH-Firmen gilt potenziell eine Ausnahme von der permanenten Vertretung, aber unter Regime 42 ist ein 'Import-Agent' mit voller Haftung vorgeschrieben. Dieser übernimmt Erklärungen betreffend MwSt.-Rückgaben und Intrastat-Meldungen.
  • Laufende Erklärungen: Monatliche oder vierteljährliche Abgaben für Einfuhrumsatzsteuer und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Beispielrechnung: Ein britischer Exporteur liefert Waren im Wert von 1 Mio. € nach Frankreich (Regime 42) und weiter nach Deutschland. Vorher: Keine MwSt.-Registrierung, Kosten ca. 500 € pro Transaktion für Agent. Nachher: Registrierungskosten 2.000 € initial + 1.500 € jährlich für Erklärungen + Vertretergebühren 3.000 €. (Schätzwerte basierend auf Branchenstandards).
Strategische Alternativen:
  • Wechsel zu Regime 40: Selbstveranlagung der Einfuhr-MwSt. in der eigenen Erklärung – neutral und ohne Vorfinanzierung seit 2022.
  • Andere EU-Einstiege: Niederlande oder Belgien bieten ähnliche Vereinfachungen ohne vergleichbare Verschärfungen.
  • Direkte Lieferung: Unter DAP (Delivered at Place) statt DDP, MwSt. beim Empfänger.

Handlungsempfehlungen und Zukunftsperspektiven

Erster Schritt: Prüfen Sie Verträge auf DDP-Klauseln und quantifizieren Sie betroffene Volumina. Nutzen Sie Tools wie die französische Zoll-App Delta für Simulationen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
  1. Analyse: Kartieren Sie Importflüsse über Frankreich (Software wie SAP oder Excel-Tabellen).
  2. Registrierung: Beantragen Sie die MwSt.-Nummer über das Portal impots.gouv.fr; benötigte Unterlagen: Firmenstatuten, Bankauszug, Vollmacht.
  3. Vertreter wählen: Akkreditierte Partner wie Gaston Schul oder ALS Customs bieten Pakete ab 2.500 €/Jahr.
  4. Prozesse anpassen: Schulen Sie Teams für neue Erklärungen; integrieren Sie API-Schnittstellen für Automatisierung.
  5. Alternativen testen