First Sale for Export – Zollersparnis durch clevere Gestaltung

Wie Unternehmen beim Export in die USA Zoll sparen können

Beim Export von Waren in die Vereinigten Staaten spielt der Zollwert eine zentrale Rolle – er entscheidet darüber, wie viel Zoll bei der Einfuhr zu zahlen ist. Dabei ist der Zollwert in vielen Ländern einfach: Es zählt der Preis laut letzter Verkaufsrechnung vor der Einfuhr. Nicht so in den USA. Dort kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderprinzip angewendet werden: das sogenannte „First Sale for Export“-Prinzip.

Was bedeutet „First Sale for Export“?

Im US-Zollrecht besteht die Möglichkeit, den ersten Verkaufspreis innerhalb einer Lieferkette als maßgeblichen Zollwert anzusetzen – nicht den letzten. Ziel ist es, den ursprünglichen Wert zu erfassen, zu dem die Ware für den Export in die USA bestimmt war.

Beispielhafte Lieferkette:

👨‍🏭 Hersteller (Asien) → 📦 Zwischenhändler (Schweiz) → 🏬 Kunde (USA)

Verkaufspreis Asien → Schweiz: 6 USD

Verkaufspreis Schweiz → USA: 10 USD

In dieser Lieferkette verkauft der Hersteller in Asien die Ware für 6 USD an den Zwischenhändler in der Schweiz. Dieser verkauft sie weiter für 10 USD an den Importeur in den USA. Wird das „First Sale“-Prinzip angewendet, erfolgt die Zollwertermittlung auf Basis von 6 USD statt 10 USD. Dadurch ergibt sich eine Zollersparnis.

Ergebnis: eine deutliche Zollersparnis – je nach Produktgruppe und Zollsatz kann das einen echten Wettbewerbsvorteil bedeuten.

Voraussetzungen für die Anwendung

Die US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) hat strenge Anforderungen für die Anerkennung des „First Sale“-Werts:

  • Die Transaktionen in der Lieferkette müssen marktüblich („at arm’s length“) gestaltet sein
  • Der erste Verkauf muss eindeutig für den Export in die USA bestimmt gewesen sein
  • Es muss eine durchgängige Dokumentation über Bestellungen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsflüsse vorliegen
  • Der Importeur in den USA muss die entsprechenden Nachweise bei der Einfuhr vorlegen können

Unterschiede zur EU und zur Schweiz

In der Europäischen Union, der Schweiz und vielen anderen Ländern ist dieses Konzept nicht zulässig. Dort gilt:

  • Der letzte Verkauf vor der Einfuhr bestimmt den Zollwert
  • Die Anwendung eines „First Sale“-Prinzips ist nicht vorgesehen

Fazit: Während das „First Sale“-Modell in den USA legal und unternehmerisch attraktiv ist, ist es in Europa keine Option.

Wann lohnt sich das Prinzip?

Der Aufwand für Dokumentation und Nachweis ist nicht zu unterschätzen. Trotzdem kann sich die Anwendung lohnen:

  • 📦 Bei hochvolumigen Importen
  • 🧮 Wenn die Marge durch Zölle spürbar belastet wird
  • 📚 In gut strukturierten Lieferketten mit transparenten Verträgen

In vielen Fällen setzen größere Konzerne dieses Prinzip bereits erfolgreich um.

Unser Tipp

Wenn Sie regelmäßig in die USA exportieren oder dort Tochtergesellschaften beliefern, prüfen Sie gemeinsam mit einem Trade Compliance Spezialisten, ob die Voraussetzungen für das „First Sale“-Prinzip vorliegen – und wie Sie davon profitieren können. Gerne beraten wir Sie dabei. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihrer Lieferkettenstruktur.

Offizielle Informationen der US-Zollbehörde (CBP)

Die US-Zollbehörde (Customs and Border Protection, CBP) stellt ausführliche Informationen zum „First Sale for Export“-Prinzip bereit.

Diese Ressourcen bieten detaillierte Informationen über die Voraussetzungen, Dokumentationsanforderungen und Verfahren zur Anwendung des „First Sale for Export“-Prinzips beim Import in die USA.