Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, entwaldungsfreie Lieferketten nachzuweisen und bei Im- und Export besondere Codierungen in den IT-Systemen ATLAS und TARIC zu dokumentieren. Dieser Beitrag bietet einen Überblick zu betroffenen Waren, relevanten Codes sowie praktischen Empfehlungen, um Compliance-Risiken systematisch zu vermeiden und die Sorgfaltspflichten effizient zu erfüllen.
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und ihre praktische Umsetzung im Zollwesen – Dokumentationspflichten, Ausnahmen und strategische Vorgehensweise
EUDR-Codierungen in ATLAS und TARIC: Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreie Lieferketten einfach erklärt
Die EUDR: Hintergrund, Ziele und Verpflichtungen
Sorgfaltspflichten und Nachweis in der Praxis
Praxisnachweis
- 3-stufiger Prozess: Informationsbeschaffung – Risikoeinschätzung – Risikominderung.
- Sorgfaltserklärung ist Pflicht, muss elektronisch vorab übermittelt werden.
- Abgabe in ATLAS und TARIC erfolgt durch Code C716 im Zollsystem; alternative Codierungen regeln Sonderfälle.
- Fehlende Codierungen führen zu Verzögerungen oder Sanktionen.
Relevante Codierungen in ATLAS/TARIC: Pflichtcodes und Ausnahmen
- Zunächst ist zu prüfen, ob die Ware unter die Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) fällt (siehe Anhang I der Verordnung).
- Bei Einfuhr oder Ausfuhr von betroffenen Waren ist die Vorlage einer Sorgfaltserklärung erforderlich. Diese wird mit dem TARIC-Dokumentencode C716 in der Zollanmeldung nachgewiesen.
- Pflichtcode C716 weist die ordnungsgemässe Sorgfaltserklärung nach und ist zwingend in der Zollanmeldung für EUDR-relevante Waren anzugeben – im Feld "Nummer der Unterlage" bei Importen bzw. im Referenzfeld bei Exporten.
- Liegt eine Ausnahme vor, sind folgende Codes zu verwenden:
- C717: Frühere Sorgfaltserklärung liegt vor (nur für KMU, Art. 4 Abs. 8 EUDR).
- Y129: Ware fällt nicht unter die EUDR, obwohl der Nomenklaturcode betroffen ist („ex“-Code).
- Y132: Ware wurde vor dem in Art. 38 Abs. 1 EUDR genannten Stichtag hergestellt.
- Y133: Ware besteht vollständig aus recyceltem Material (Lebenszyklus abgeschlossen).
- Y141: Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen (nur bis 29.06.2025).
- Y142: Ausnahme für nicht-gewerbliche Tätigkeiten.
- Liegt eine Ausnahme vor, sind folgende Codes zu verwenden:
- Die jeweilige Codierung ist im Feld „Nummer der Unterlage (Position)“ (bei Einfuhr) bzw. im entsprechenden Feld bei Ausfuhr anzugeben.
- Es ist sicherzustellen, dass alle Bedingungen und Nachweise korrekt und vollständig angegeben sind.
Ausnahmen durch Y-Codes & Spezielle Fälle
- Jede Ausnahme erfordert eine klare Dokumentation der Nachweise.
Die Rolle der TARIC-Fussnoten: Rechtliche Hinweise als Auslegungshilfe
Fussnoten (z.B. TM972, TM974, TM975, TM985, TM986, TM994) dienen zur Klarstellung von Massnahmen und erläutern rechtliche Hintergründe für die Verwendung einzelner Codes. Diese Hinweise unterstützen Unternehmen bei der richtigen Codierung und Compliance.Sie werden jedoch nicht als Unterlage in der Zollanmeldung eingetragen, sondern stehen nur zur Information bereit.
Beispiele:
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- TM972: Weist darauf hin, dass eine Sorgfaltserklärung gemäß Art. 3 EUDR erforderlich ist.
- TM974: Erläutert die Ausnahme für Waren, die vor dem Stichtag hergestellt wurden.
- TM975: Bezieht sich auf die Ausnahme für recycelte Waren.
- TM985: Betrifft die Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen.
- TM986: Erläutert die Ausnahme für nicht-gewerbliche Tätigkeiten.
- TM994: Bezieht sich auf die Vereinfachung für KMU mit bereits übermittelter Sorgfaltserklärung.
Praktische Umsetzung in der Export- und Importpraxis
- Codeangaben erfolgen für EUDR-pflichtige Waren positionsgenau in der Zollanmeldung (ATLAS/TARIC).
- Bereits im Einkauf muss EUDR-Relevanz geprüft und sachgerecht dokumentiert werden.
- Automatisierte Dokumentation und Übertragung der Codes ist empfohlen, um Fehler zu vermeiden.
Empfehlung für Unternehmen
- Materialstammdaten um relevante EUDR-Felder ergänzen.
- Lieferanten gezielt nach Sorgfaltserklärung ansprechen.
- Compliance und Einkauf eng verzahnen.
Schrittweise Vorgehensweise:
Zunächst ist zu prüfen, ob die Ware unter die Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) fällt (siehe Anhang I der Verordnung).- Es ist sicherzustellen, dass alle Bedingungen und Nachweise korrekt und vollständig angegeben sind.
- Vorpapiere - > C716 mit Angabe der DDS Referenznummer und Gültigkeitsdatum
- Sonstige Verweise -> Y129 Ware fällt nicht unter die Entwaldungsverordnung (Negativcodierung)
Empfohlene Strategie: EUDR-Compliance im Unternehmen systematisch gestalten
Proaktive Datenpflege, gezielte IT-Integration und klare Verantwortlichkeiten zwischen Compliance, Einkauf und Export sind der Schlüssel für langfristige EUDR-Konformität. Automatisierte Prüfroutinen sichern die Nachhaltigkeit bei der Ein- und Ausfuhr von betroffenen Waren.
Stellen Sie bei der Beschaffung bereits sicher, dass Sie diese Ware nicht haben. Auf Materialstammebene wird geprüft, ob der HS Code davon betroffen ist, ein neues Feld sagt dann am besten: :
- EUDR Relevant --> dann muss der Einkauf gezielt beim Lieferanten anfragen
- EURD betroffen --> dann kann es gar nicht erst verkauft werden.
- Basierend darauf ist EU Zeitig ATLAS.doc aufgebaut, wenn Sie z.B. vollautomatisiert alle Codierungen angeben - auch an der richtigen Stelle - und diese Felder werden dann für den Export gezogen und umgeschlüsselt in: C719 sowie Y129
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
Bei der Umsetzung der EUDR in ATLAS und TARIC entscheidet die korrekte Codierung über reibungslose Zollprozesse und Reduktion von Compliance-Risiken. Frühzeitige Prüfung von Materialstämmen, gezielte Lieferantenkommunikation und die Integration klarer Felder für EUDR-Relevanz sichern Prozesserfolg und Rechtskonformität für Unternehmen dauerhaft.