Die europäische Wirtschaft steht unter massivem Druck: Neue Nachhaltigkeits- und Compliance-Regeln wie EUDR und CBAM sollen Lieferketten entwaldungsfrei machen und CO₂-Emissionen bepreisen, doch verbindliche Details fehlen kurz vor Geltungsbeginn. Dieser Beitrag analysiert, warum die fehlende Rechtssicherheit zur Gefahr für Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit wird – und welche Weichen jetzt gestellt werden müssen.
Regulatorische Unklarheit bei EUDR und CBAM treibt Unternehmen an die Belastungsgrenze – wie Politik und Wirtschaft noch gegensteuern können
EUDR, CBAM und die Minute vor Zwölf: Warum Europas Wirtschaft jetzt Rechtssicherheit braucht
Die Minute vor Zwölf: EUDR, CBAM und Europas Suche nach Rechtssicherheit
Die neue Regulierungslawine: Anspruch und Realität in Europas Compliance-Zeitalter
Die europäische Wirtschaft erlebt derzeit eine der grössten Regulierungswellen der vergangenen Jahrzehnte. Ob Entwaldungsverordnung (EUDR), CO₂-Grenzausgleich (CBAM), Lieferkettenregeln oder Nachhaltigkeitsberichterstattung – für viele Unternehmen gleichen die Anforderungen einem tiefgreifenden Systemwechsel. Wöhrend Ziele wie Klimaschutz, Waldschutz und faire Lieferketten politisch weitgehend unstrittig sind, hakt es immer stärker bei der praktischen Umsetzung.
Unternehmen sollen gleichzeitig ihre Emissionen senken, Lieferketten transparent machen, Risiken analysieren und menschenrechtliche wie ökologische Sorgfaltspflichten erfüllen. Zugleich verlangt der Markt stabile Preise, verlässliche Lieferzeiten und eine konsistente Qualität. Daraus entsteht ein Spannungsfeld: Regulatorische Vorgaben fordern umfassende Dokumentation, neue IT-Systeme, spezialisierte Compliance-Teams sowie angepasste Verträge und Kontrollmechanismen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Theoretisch soll dieses Gerüst planbar sein: Verordnungen werden verabschiedet, Durchführungsakte erstellt, IT-Plattformen bereitgestellt, Unternehmen erhalten angemessene Umsetzungsfristen. In der Praxis zeigt sich jedoch eine wachsende Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und operativer Realität. Zentrale Grundparameter – etwa exakte Stichtage, technische Vorgaben, Datenfelder, Berechnungslogiken und Prüfmechanismen – liegen oft erst kurz vor Geltungsbeginn oder gar verspätet vor.
Gerade für Branchen mit komplexen, globalen Lieferketten hat das gravierende Folgen. Wer Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Holz, Palmöl, Soja oder Kautschuk importiert, muss geographische Herkunftsdaten erheben, Risiken für Entwaldung prüfen, Sorgfaltserklärungen abgeben und Nachweise langfristig speichern. Ohne frühzeitig veröffentlichte Leitlinien ist jedoch kaum abschätzbar, wie tief die Datenanforderungen reichen, welche Nachweise akzeptiert werden oder wie Risikobewertungen praktisch zu dokumentieren sind.
Hinzu kommt: Viele neue Regime verzahnen sich gegenseitig. Wer etwa CO₂-intensive Grundstoffe importiert, muss nicht nur CBAM-Meldungen abgeben, sondern zugleich EUDR- und gegebenenfalls Lieferkettenpflichten beachten. Abweichende Geltungsdaten, unterschiedliche IT-Portale und divergierende Definitionen für Begriffe wie „Lieferant“, „Marktteilnehmer“ oder „Produkt“ erzeugen Inkonsistenzen. Je später die endgültigen Regeln vorliegen, desto grösser das Risiko ineffizienter Insellösungen.
Die Situation verschärft sich, weil viele Verordnungen bewusst hohe Bussgelder, Handelsverbote und Reputationsrisiken vorsehen, um die Einhaltung sicherzustellen. Wer nicht oder falsch meldet, riskiert empfindliche Sanktionen, bis hin zur Untersagung des Inverkehrbringens. Unternehmen geraten dadurch in ein Dilemma: Sie müssen Systeme aufbauen, ohne alle Spielregeln zu kennen, und gleichzeitig die eigenen Ressourcen effizient einsetzen. Für Konzerne mit globalen Compliance-Abteilungen ist dies bereits eine Herausforderung, für mittelständische Betriebe wird es schnell existenziell.
Diese Gemengelage führt zu einer wachsenden Frustration in der Wirtschaft. Immer häufiger ist von „Regulierung in letzter Minute“, „Regelungen auf Sicht“ oder gar einer „Entkopplung von Gesetzgebung und Realität“ die Rede. Immerhin zeigt der politische Prozess, dass nachgeschärft und verschoben wird – doch gerade diese späten Anpassungen verstärken das Gefühl von Unsicherheit. Eine zentrale Frage rückt deshalb in den Fokus: Wie kann Europa hohe Nachhaltigkeitsstandards durchsetzen, ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit – insbesondere von KMU – zu überfordern?
EUDR unter Zeitdruck: Entwaldungsfreie Lieferketten ohne verlässlichen Startpunkt
Die EU-Entwaldungsverordnung soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur dann auf den EU-Markt gelangen, wenn sie nicht zur Entwaldung beitragen und im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden. Betroffen sind unter anderem Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz sowie zahlreiche Verarbeitungsprodukte entlang der Wertschöpfungsketten.
Kern der Vorgaben ist eine verbindliche Sorgfaltspflicht. Unternehmen müssen für alle relevanten Produkte detaillierte Informationen sammeln: Geolokalisierungsdaten der Anbau- oder Ernteflächen, Zeiträume der Produktion, einschlägige Genehmigungen sowie Nachweise, dass keine Entwaldung stattgefunden hat. Auf dieser Basis ist eine Risikoanalyse durchzuführen, deren Ergebnis in eine formale Sorgfaltserklärung mündet. Ohne diese Erklärung dürfen betroffene Waren nicht in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden.
Die Herausforderung beginnt bereits bei der Frage, ab wann diese Pflichten in der Praxis exekutierbar sind. Politisch ist eine Verschiebung des Anwendungsbeginns mehrfach diskutiert worden, zum Teil mit gestaffelten Fristen für grosse, mittlere und kleine Unternehmen. Aus Unternehmenssicht entsteht dadurch ein paradoxes Bild: Einerseits ist klar, dass die Entwaldungsverordnung kommen und langfristig bestehen bleibt. Andererseits ist bis kurz vor den entscheidenden Stichtagen nicht endgültig entschieden, ab wann welche Unternehmensgrössen konkret betroffen sind.
Damit hängen grundlegende Investitionsentscheidungen in der Luft. Wer ein EUDR-konformes System aufbauen will, muss IT-Strukturen für Geodaten, Schnittstellen zu Lieferanten, digitale Archivierung und Reporting aufsetzen. Ohne verbindlich bestätigte Starttermine läuft jedes Projekt Gefahr, zu früh oder zu spät zu kommen. Bei zu früher Investition droht eine erneute Anpassungswelle, etwa wenn spätere Durchführungsakte Datenfelder oder Prozesse ändern. Bei zu spätem Start wiederum besteht das Risiko, den verpflichtenden Stichtag zu verfehlen und in Konflikt mit den Marktaufsichtsbehörden zu geraten.
Hinzu kommt die Unsicherheit auf Lieferantenseite. Viele Produzenten in Drittländern sind auf Informationen aus Europa angewiesen, um ihre eigenen Prozesse aufzurüsten – etwa GPS-Erfassung von Plantagen, Dokumentation von Rodungspraktiken oder Schulungen für Kooperativen. Wenn europäische Unternehmen keine klaren Anforderungen kommunizieren können, zögern Partner, in neue Technologien und Zertifizierungen zu investieren. Das Risiko: Zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns fehlen ausreichende Mengen an nachweislich entwaldungsfreien Rohstoffen.
Besonders komplex ist die Lage für Unternehmen mit umfangreichen, diversifizierten Lieferketten. Sie müssen entlang zahlreicher Handelsstufen – vom Rohstofferzeuger über Zwischenhändler bis zum Verarbeiter – prüfen, wer künftig welche Informationen bereitstellt. Noch ist nicht in allen Details geklärt, welche Akteursgruppen welche Sorgfaltserklärungen abgeben müssen, in welcher Form Sammelerklärungen zulässig sind und wie weit sich Unternehmen auf bereits vorhandene Erklärungen ihrer Vorlieferanten stützen dürfen.
In der Praxis führt dies zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Juristische Abteilungen müssen Szenarien durchspielen: Was, wenn die verschobenen Starttermine letztlich doch nicht gelten? Wie verhalten sich nationale Kontrollbehörden, falls das geänderte Gesetz nicht rechtzeitig im Amtsblatt erscheint? Welche vertraglichen Klauseln sichern gegen solche Eventualitäten ab? Ohne eindeutige Antworten verbleibt ein Rest an Risiko, den insbesondere kapital- und personalarme Mittelständler kaum absorbieren können.
Zugleich zeigt die Debatte, dass politische Nachbesserungen zwar als Entlastung gedacht sind, wirtschaftlich aber neue Unsicherheit erzeugen können. Jede Verschiebung, jede geänderte Detailregel, jede neue Ausnahmemöglichkeit zwingt Unternehmen, Planungen neu zu kalibrieren. Was als „Atempause“ gedacht ist, wird so schnell zu einer Phase, in der kaum jemand weiss, mit welchen Rahmenbedingungen er mittelfristig rechnen kann.
CBAM ohne feste Zahlen: Wenn CO₂-Preise und Benchmarks im Nebel bleiben
Der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, besser bekannt als CBAM, soll eine zentrale Lücke im Klimaschutz schliessen: Unternehmen, die in der EU Emissionszertifikate für energieintensive Produkte wie Stahl, Zement, Dünger, Aluminium oder Strom erwerben müssen, sollen nicht länger durch billigere, aber klimaschädlichere Importe aus Drittländern unter Druck geraten. Deshalb müssen Importeure für bestimmte Waren künftig CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am CO₂-Kurs im EU-Emissionshandel orientiert.
Bereits in der Übergangsphase müssen Unternehmen detaillierte Emissionsdaten für ihre Importgüter melden. Die eigentliche finanzielle Phase verlagert das Gewicht jedoch vollständig auf die Kostenfrage: Wie viele CBAM-Zertifikate sind für eine Tonne importierten Produkts zu erwerben? Welche Emissionen werden zugrunde gelegt, wenn keine individuellen Daten vorliegen? Und in welchem Umfang werden im Ursprungsland bereits gezahlte CO₂-Preise angerechnet?
Gerade hier zeigt sich das Problem später Konkretisierung. Kurz vor Beginn der finanziellen Phase fehlen häufig noch endgültige Benchmark- und Standardwerte, die für Produkte ohne vollständige Emissionsdaten herangezogen werden sollen. Ebenso unklar bleibt oft bis zuletzt, in welchem Umfang Drittstaatenpreise anerkannt werden, sofern dort bereits eigene CO₂-Bepreisungssysteme existieren. Schliesslich ist der künftige CO₂-Preis selbst schwer prognostizierbar, denn er hängt von Marktmechanismen und politischer Steuerung im Emissionshandel ab.
Diese Kombination aus regulatorischer und marktbedingter Unsicherheit erschwert jede belastbare Kostenkalkulation. Importeure müssen Angebote für langfristige Lieferverträge abgeben, ohne zu wissen, welche CBAM-Belastung tatsächlich anfällt. Gleichzeitig sollen sie Lieferketten vertraglich absichern und dabei regeln, wer welche CO₂-Daten liefert, wie Nachweise anerkannt werden und wer das Risiko steigender Zertifikatspreise trägt.
Besonders heikel ist dies in B2B-Märkten mit engem Margenspielraum. Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie potenzielle CBAM-Kosten vorsorglich einpreisen und damit an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, oder ob sie das Risiko tragen, dass spätere Zertifikatspreise nicht mehr an Kunden weitergegeben werden können. Selbst innerhalb der EU entstehen Wettbewerbsunterschiede: Firmen mit intensiven Rechts- und Nachhaltigkeitsabteilungen sind eher in der Lage, Szenarien zu modellieren und Absicherungsklauseln zu entwickeln, als kleine und mittlere Importeure.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sind Datenverfügbarkeit und -qualität. CBAM setzt voraus, dass ausländische Produzenten ihre Emissionen nach EU-kompatiblen Methoden bilanzieren oder zumindest die Datenbasis bereitstellen, um standardisierte Emissionsfaktoren zu vermeiden. Wo das nicht gelingt, greifen Standardwerte, die im Zweifel höher ausfallen als reale Emissionen. Damit entsteht ein doppeltes Risiko: Unternehmen zahlen womöglich zu viel und sind zugleich nicht in der Lage, durch eigene Dekarbonisierungsstrategien glaubhaft niedrigere Emissionen nachzuweisen.
Die Verzahnung mit anderen Klimainstrumenten verstärkt die Komplexität. Nationale CO₂-Steuern, bilaterale Klimakooperationen, sektorale Klimaclubs und Freihandelsabkommen beeinflussen, welche Drittstaatenpreise anerkannt werden und wie künftige CBAM-Regeln an internationale Entwicklungen angepasst werden. Doch solange konkrete Durchführungsakte fehlen, bleiben diese Fragen weithin theoretisch. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie Strategien im Blindflug entwickeln und gleichzeitig erhebliche Investitionen in Emissionsreduktion und Datenmanagement tätigen müssen.
Wirtschaftlich entsteht so ein Spannungsfeld aus Klimaschutzambition und Planungsdruck. CBAM kann langfristig für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen, wenn die Rahmenbedingungen stabil und transparent sind. Bleiben zentrale Parameter jedoch bis kurz vor Start im Unklaren, drohen Verzerrungen: Investitionen werden aufgeschoben, Lieferketten verlagert oder vereinfacht, kleinere Importeure ziehen sich aus bestimmten Produkten zurück. Die eigentliche klimapolitische Intention gerät damit in Gefahr, von kurzfristigen Unsicherheiten überlagert zu werden.
Planen im Blindflug: Wie fehlende Rechtssicherheit Investitionen und Lieferketten blockiert
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind verlässliche Rahmenbedingungen ein elementarer Faktor jeder langfristigen Planung. Unternehmen benötigen Vorlaufzeiten, um Investitionen zu genehmigen, IT-Projekte aufzusetzen, Personal zu schulen und Lieferverträge anzupassen. Je ambitionierter die politischen Ziele und je komplexer die regulatorischen Instrumente, desto grösser ist der Bedarf an präziser, frühzeitiger Information.
Wenn hingegen zentrale Details erst im letzten Moment feststehen oder erneut zur Disposition stehen, geraten Investitionsentscheidungen ins Stocken. Viele Unternehmen berichten, dass sie bereit sind, beträchtliche Mittel in Nachhaltigkeit, Transparenz und Compliance zu investieren – vorausgesetzt, die Regeln bleiben für mehrere Jahre stabil. Ist dies nicht der Fall, wählt das Management häufig eine defensivere Strategie: Minimalanforderungen werden kurzfristig erfüllt, umfassende Transformationsprojekte jedoch vertagt.
Typisch ist dieses Muster etwa bei der Einführung neuer IT-Systeme. EUDR, CBAM und andere Regime erfordern spezialisierte Lösungen für Datenmanagement, Geolokalisierung, Emissionsbilanzierung und Reporting. Solche Systeme lassen sich nicht „mit Bordmitteln“ improvisieren, sondern bedürfen einer sorgfältigen Auswahl, Implementierung und Integration in bestehende ERP- und Logistiklandschaften. Anbieter von Compliance-Software erwarten dabei i.d.R. gewisse Klarheit über Datenfelder, Schnittstellen und Prüfpflichten. Sind diese unklar, scheuen sowohl Anbieter als auch Anwender verbindliche Festlegungen.
Das Risiko unzureichender Systeme ist nicht nur operativ, sondern auch rechtlich erheblich. Wer sensible Daten unvollständig oder fehlerhaft verarbeitet, könnte trotz grossen Aufwands Compliance-Pflichten verletzen. Unternehmen stehen also zwischen zwei Extremen: Entweder sie investieren früh und riskieren kostenintensive Nachbesserungen, oder sie warten ab und riskieren Verspätungen und Bussgelder. In beiden Fällen ist die Planungsgrundlage brüchig.
Auch auf der Ebene der Lieferketten erzeugt fehlende Rechtssicherheit gravierende Nebenwirkungen. Verträge mit Zulieferern müssen oft über mehrere Jahre laufen, insbesondere in Branchen mit hohen Vorleistungen und kapitalintensiven Produktionsprozessen. Unternehmen wollen dabei regeln, welche Informationen der Lieferant bereitstellt, wie oft Audits stattfinden dürfen, wer für Datenfehler haftet und wie mit regulatorischen Änderungen umgegangen werden soll. Bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen diffus, wird die Ausgestaltung solcher Klauseln zum juristischen Drahtseilakt.
In der Folge beobachten viele Betriebe eine Tendenz zur Konsolidierung: Statt mit zahlreichen kleineren Zulieferern zu arbeiten, konzentrieren sie sich auf wenige grössere Partner, die eher in der Lage sind, komplexe Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Für kleinere Produzenten, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, droht damit der Ausschluss aus EU-Lieferketten – und das nicht, weil sie zwingend weniger nachhaltig arbeiten, sondern weil sie die administrativen Anforderungen kurzfristig nicht stemmen können.
Hinzu kommt ein psychologischer Faktor: Dauerhafte Unsicherheit erzeugt eine Kultur der Vorsicht. Statt Chancen innovativer Technologien oder neuer Märkte zu nutzen, dominiert die Sorge vor Fehlentscheidungen auf unsicherer Rechtsgrundlage. Das kann sich direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirken. Während andere Weltregionen zwar ebenfalls regulieren, aber teils mit schlankeren Verfahren und längeren Übergangsfristen arbeiten, droht der EU der Ruf, zwar ambitioniert, aber schwerfällig und unberechenbar zu sein.
Dieser Eindruck ist umso problematischer, als die erfolgreiche Umsetzung der grünen Transformation auf privatwirtschaftliches Engagement angewiesen ist. Ob erneuerbare Energien, klimafreundliche Materialien oder entwaldungsfreie Landwirtschaft – die dafür nötigen Milliardeninvestitionen kommen nicht ohne Vertrauen in die Konstanz der gesetzlichen Spielregeln zustande. Wo dieses Vertrauen schwindet, verlangsamt sich die Transformation, obwohl der regulatorische Druck formal steigt.
Belastungsgrenze erreicht: Warum besonders KMU unter der Regulierungsdichte leiden
Grosse Konzerne verfügen in der Regel über spezialisierte Rechtsabteilungen, Compliance-Teams und Budgets für externe Beratung. Dennoch klagen selbst sie über die wachsende Komplexität europäischer Regelwerke. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Ausgangslage deutlich schwieriger: Sie sind oft tief in internationale Lieferketten eingebunden, haben jedoch weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen, um ganze Projektteams nur für EUDR, CBAM, Lieferkettenregeln oder Nachhaltigkeitsberichte freizustellen.
Viele KMU sind klassischerweise stark operativ geprägt. Der geschäftsführende Gesellschafter, die Werksleitung oder die Exportverantwortlichen tragen gleichzeitig Verantwortung für Vertrieb, Produktion und Personal. Wenn nun zusätzliche, hoch spezialisierte Pflichten hinzukommen, stossen sie schnell an zeitliche und fachliche Grenzen. Externe Beratung kann zwar helfen, verursacht aber Kosten, die für kleinere Betriebe unverhältnismässig hoch sind. Die Fixkosten der Compliance steigen, ohne dass unmittelbar ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen entsteht.
Hinzu kommt, dass KMU häufig am Ende der Verhandlungskette stehen. Grössere Kunden und Konzerne geben Anforderungen aus Rechts- und Nachhaltigkeitsprogrammen an ihre Lieferanten weiter – teils in Form umfangreicher Fragebögen, Code-of-Conduct-Erklärungen, Auditklauseln oder vertraglicher Sanktionsmechanismen. Diese Anforderungen sind oft strenger und detaillierter als das Gesetz selbst, weil die Auftraggeber sich gegen eigene Risiken absichern wollen.
Für kleinere Zulieferer bedeutet das: Sie müssen umfangreiche Datensätze erfassen, Zertifikate beschaffen, Nachweise vorhalten und sich über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichten, Standards einzuhalten, die sie kaum beeinflussen können. Zugleich werden Preise hart verhandelt, während steigende Compliance-Kosten nur begrenzt weitergereicht werden können. Die Marge schrumpft, der administrative Aufwand explodiert.
Besonders problematisch ist dies, wenn regulatorische Details bis kurz vor Fristablauf unklar bleiben. Grössere Unternehmen können „auf Vorrat“ Vorbereitungen treffen und bei Bedarf nachjustieren. KMU hingegen sind auf klare Leitplanken angewiesen: Sie brauchen verdichtete Informationen, praxisnahe Handreichungen und realistische Übergangsfristen, um Schritt halten zu können. Werden Durchführungsakte, Leitfäden oder branchenspezifische Standards zu spät veröffentlicht, steigt die Gefahr, dass kleinere Akteure in Verzug geraten.
In vielen Branchen zeigt sich bereits heute einStimmungsumschwung. Unter den Leitbegriffen Nachhaltigkeit und Compliance wird von Unternehmen immer mehr verlangt, ohne dass die Regeln als konsistent und handhabbar empfunden werden. Unternehmerinnen und Unternehmer berichten von wachsendem Frust: Statt sich auf Innovation, Kunden und Produkte konzentrieren zu können, verbringt das Management immer mehr Zeit mit dem Ausfüllen von Formularen und der Interpretation neuer Verordnungen.
Auf Dauer droht daraus ein ernsthaftes Strukturproblem zu werden. Wenn familiengeführte Mittelständler ihre internationalen Aktivitäten herunterfahren, weil sie die regulatorische Last scheuen, verengt sich das exportorientierte Geschäftsmodell Europas. Zugleich sinkt die Vielfalt in den Lieferketten – mit negativen Folgen für Resilienz und Wettbewerb. Anstatt die Wirtschaft schrittweise in nachhaltigere Bahnen zu lenken, riskieren politische Entscheidungsträger, genau jene Unternehmen zu verlieren, die für Innovation, regionale Verankerung und qualifizierte Arbeitsplätze stehen.
Wege aus der Dauerkrise: Was Politik und Unternehmen jetzt tun können
Angesichts der beschriebenen Verwerfungen rückt eine zentrale Forderung in den Mittelpunkt: Europa braucht weniger Regulierungsüberraschungen in letzter Minute und mehr vorausplanbare, kohärente Gesetzgebung. Dafür lassen sich mehrere Ansatzpunkte identifizieren, die sowohl auf Seiten der Politik als auch in den Unternehmen liegen.
Auf politischer Ebene wäre es entscheidend, gesetzgeberische Zeitpläne realistisch zu gestalten. Ambitionierte Klimaziele verlieren nicht an Schlagkraft, wenn ihre Umsetzung mit ausreichend Vorlauf erfolgt. Konkret würde dies bedeuten, dass Verpflichtungen erst dann scharfgestellt werden, wenn die notwendigen Durchführungsakte, IT-Systeme und Leitfäden vorliegen. Eine klare Trennung zwischen politischer Einigung und operativer Anwendbarkeit könnte helfen, Enttäuschungen zu vermeiden.
Zudem könnten verpflichtende Mindestabstände eingeführt werden: Beispielsweise sollte zwischen der Veröffentlichung entscheidender Detailregeln und dem Beginn der Anwendung stets ein Zeitraum liegen, der der Komplexität der Pflichten entspricht. Für umfängliche Sorgfaltspflichten, digitale Plattformen und neue Berichtsregime sind in der Regel mindestens 12 bis 24 Monate erforderlich, damit Unternehmen Systeme und Prozesse seriös anpassen können.
Ein weiterer Hebel ist die bessere Verzahnung von Regimen wie EUDR, CBAM und Lieferkettenvorgaben. Einheitliche Begriffsdefinitionen, abgestimmte Datenformate und interoperable IT-Systeme könnten den Umsetzungsaufwand erheblich senken. Anstatt für jedes Regelwerk separate Portale und Meldepflichten zu schaffen, wäre eine integrierte Nachhaltigkeits- und Compliance-Infrastruktur sinnvoll, die Mehrfachmeldungen vermeidet und Synergien nutzt.
Parallel dazu braucht es niederschwellige Unterstützungsangebote, insbesondere für KMU. Branchenverbände, Kammern und staatliche Stellen können Leitfäden, Standardvertragsklauseln, Checklisten und Schulungsangebote bereitstellen, die komplexe Rechtsmaterie in umsetzbare Schritte übersetzen. Auch Förderprogramme für die Einführung von Compliance-IT, die Schulung von Mitarbeitenden oder die Zertifizierung von Lieferketten könnten helfen, die Last gerechter zu verteilen.
Auf Unternehmensseite ist es ratsam, Nachhaltigkeit und Compliance nicht länger als reines Reizthema zu betrachten, sondern strategisch zu verankern. Wer sich frühzeitig mit regulatorischen Trends auseinandersetzt, kann in vielen Fällen Wettbewerbsvorteile erzielen: etwa durch frühe Digitalisierung von Lieferkettendaten, einheitliche Datenarchitekturen oder klare interne Verantwortlichkeiten. Investitionen in Kompetenzen – vom ESG-Reporting über juristische Expertise bis hin zu Datenanalyse – zahlen sich aus, weil sie Unternehmen widerstandsfähiger gegen künftige Regulierungswellen machen.
Zugleich sollten Betriebe ihre Position im politischen Prozess konsequenter einbringen. Öffentliche Konsultationen, Stellungnahmen über Verbände und direkte Gespräche mit Abgeordneten sind zentrale Kanäle, um Praxisperspektiven zu vermitteln. Wo die Wirtschaft belastbare Daten zu Umsetzungskosten, Zeitbedarfen und Risiken beisteuert, steigt die Chance, dass Gesetzgeber realistischere Fristen und praktikable Lösungen wählen.
Schliesslich kann auch die Zusammenarbeit innerhalb der Wertschöpfungsketten intensiviert werden. Gemeinsame Branchenstandards, geteilte Datenplattformen oder kollektive Zertifizierungsinitiativen reduzieren den Aufwand für den Einzelnen und erhöhen gleichzeitig die Glaubwürdigkeit gegenüber Aufsichtsbehörden. Anstatt jeden Compliance-Prozess isoliert neu zu erfinden, lassen sich bewährte Muster etablieren, die vielen Unternehmen zugleich dienen.
All diese Massnahmen folgen einer gemeinsamen Logik: Die grüne Transformation der Wirtschaft gelingt nur, wenn ambitionierte Regulierung und wirtschaftliche Umsetzbarkeit miteinander in Einklang gebracht werden. Klarheit, Vorhersehbarkeit und Dialog sind dafür keine weichen Faktoren, sondern grundlegende Voraussetzungen.
Praxisblick und Ressourcen: Wie Unternehmen sich trotz Unsicherheit rüsten können
Auch wenn die politische Lage von Verzögerungen und Nachjustierungen geprägt ist, müssen Unternehmen handlungsfähig bleiben. Es gibt eine Reihe pragmatischer Schritte, mit denen sie sich auf künftige Pflichten vorbereiten können, ohne sich von jeder neuen Wendung im Gesetzgebungsprozess lähmen zu lassen.
Ein erster Baustein ist eine systematische Bestandsaufnahme. Unternehmen sollten analysieren, welche Produkte, Märkte und Lieferketten potenziell von EUDR, CBAM und weiteren Regulierungen betroffen sind. Daraus lässt sich eine Priorisierung ableiten: Welche Rohstoffe sind besonders kritisch? Welche Lieferanten sitzen in Hochrisikoregionen? Welche Geschäftsbereiche generieren den grössten regulatorischen Fussabdruck? Eine solche Matrix schafft Transparenz und hilft, Ressourcen zielgerichtet einzusetzen.
Darauf aufbauend empfiehlt sich der Aufbau einer interdisziplinären Projektstruktur. Statt Compliance isoliert in der Rechtsabteilung zu verorten, sollten Einkauf, Logistik, IT, Nachhaltigkeitsmanagement und Vertrieb eng eingebunden werden. Nur so lassen sich die Schnittstellen zwischen Vertragsgestaltung, Datenflüssen, Berichterstattung und operativen Prozessen sauber definieren. Für kleinere Unternehmen kann es sinnvoll sein, solche Teams in Kooperation mit Branchenkollegen oder über Verbände zu organisieren.
Im Bereich der IT lohnt es sich, auf flexible, skalierbare Lösungen zu setzen. Cloud-basierte Plattformen, modulare Software und offene Schnittstellen erleichtern es, Systeme an sich ändernde Vorgaben anzupassen. Wer heute bereits Geodaten für eigene Zwecke erfasst, Emissionsdaten strukturiert sammelt oder Lieferantenportale betreibt, sollte prüfen, inwieweit diese Instrumente für EUDR- und CBAM-Anforderungen genutzt oder erweitert werden können. Entscheidender als die perfekte Endlösung ist oft die Etablierung einer sauberen Datenbasis.
Für die Kommunikation mit Lieferanten ist Klarheit ebenso wichtig wie Pragmatismus. Unternehmen sollten frühzeitig transparent machen, welche Informationen sie mittelfristig benötigen, auch wenn noch nicht alle regulatorischen Details fixiert sind. Standardisierte Fragebögen, Schulungsunterlagen und FAQs helfen, Missverständnisse zu reduzieren und Vertrauen aufzubauen. Wo nötig, können Pilotprojekte mit ausgewählten Lieferanten dazu dienen, Prozesse zu testen und gemeinsam zu optimieren, bevor sie breit ausgerollt werden.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, externe Informationsquellen systematisch zu nutzen. Spezialisierte Fachmedien, Newsletter von Kanzleien, Updates von Kammern und Branchenverbänden sowie Webinare von Behörden liefern laufend Hinweise auf neue Entwicklungen. Unternehmen sollten klar benennen, wer intern für das Monitoring solcher Informationen verantwortlich ist und wie relevante Neuigkeiten in Entscheidungen einfliessen.
Wer zudem seine Mitarbeitenden schult und sensibilisiert, schafft einen wichtigen Hebel für Resilienz. Wenn Einkaufsteams verstehen, welche Konsequenzen bestimmte Vertragsklauseln für EUDR- oder CBAM-Pflichten haben, oder wenn Vertriebsmitarbeitende Kundenbelange im Kontext steigender Klimakosten einordnen können, vermindert sich das Risiko teurer Fehlentscheidungen.
Als Unterstützung bei der internen Sensibilisierung können ausgewählte Videos einen Einstieg bieten. Für CBAM und CO₂-Grenzausgleich eignet sich etwa eine Suche nach „CBAM EU Erklärung für Unternehmen“ auf Videoplattformen, um kompakte Einführungen zu finden. Wer die Wirkmechanismen der EUDR besser verstehen will, findet unter Suchbegriffen wie „EU Entwaldungsverordnung EUDR einfach erklärt“ zahlreiche visuelle Erklärformate.
Letztlich lässt sich festhalten: Vollständige Sicherheit wird es in einem dynamischen regulatorischen Umfeld nicht geben. Doch Unternehmen, die Transparenz über ihre eigene Lage schaffen, flexible Systeme etablieren, den Dialog mit Lieferanten und Verbänden suchen und intern Kompetenzen aufbauen, können den unvermeidlichen Unsicherheiten deutlich besser begegnen. Sie verwandeln regulatorischen Druck in einen Antrieb, Strukturen zu modernisieren – und sichern sich damit Vorteile in einer Wirtschaft, in der Nachhaltigkeit, Datenqualität und Rechtskonformität zu zentralen Wettbewerbsfaktoren werden.
Weiterführende Ressourcen zu EUDR
Vertiefende, etwas andere Analysen und FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung finden sich u.a. bei:
Rechtssicherheit als Voraussetzung für eine erfolgreiche grüne Transformation
EUDR, CBAM und weitere Nachhaltigkeitsregeln können nur dann Wirkung entfalten, wenn sie mit klaren Fristen, Daten und vollständigen Durchführungsakten unterlegt sind. Unternehmen brauchen Zeit, Ressourcen und verlässliche Parameter, um ihre Prozesse anzupassen. Eine handlungsfähige Umwelt- und Klimapolitik setzt deshalb zwingend auf Vorhersehbarkeit statt Regulierung in letzter Minute.