Ab dem 21. Januar 2026 verschärft die EU ihre Sanktionen gegen Russland: Zum Beispiel für Petroleumprodukte der Zollnummer 2710, die in Drittländern aus russischem Rohöl hergestellt wurden, dürfen nicht mehr importiert oder gehandelt werden. Diese neue Vorgabe betrifft die gesamte Lieferkette und zwingt Unternehmen, die Herkunft ihrer Produkte lückenlos nachzuweisen.
Was Unternehmen zur Herkunftsnachweispflicht für Petroleumprodukte wissen müssen
EU-Sanktionen ab 2026: Neue Importregeln für Mineralölerzeugnisse aus russischem Rohöl

Rechtlicher Hintergrund und Zielsetzung der neuen EU-Regelung

Verordnungsgrundlage und Ziel
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, u.a. zuletzt geändert durch das 18. Sanktionspaket (das die Schweiz übernommen hat) und nun auch mit dem 19. Sanktionspaket, schliesst gezielt bestehende Schlupflöcher für den Import raffiniert verarbeiteter Petroleumprodukte aus russischem Rohöl. Trotz des seit 2023 bestehenden generellen Importverbots gelangten weiterhin Produkte aus russischem Rohöl – verarbeitet in Drittstaaten wie Indien oder der Türkei – in die EU.
Ab Januar 2026 sind Unternehmen verpflichtet, die russische Herkunft ihrer Produkte lückenlos auszuschliessen und zu dokumentieren – dies dient auch der Angleichung an Sanktionen der USA und Grossbritanniens.
  • Die Verordnung EU Nr 833/2014 ist seit 2014 das „Hauptgerüst“ der EU-Russland-Sanktionen.
  • Sie wurde seit 2022 sehr häufig geändert und verschärft.
  •  Die Änderung des 18. Sanktionspakete läuft in der Regel über eine Änderungsverordnung (z. B. Verordnung (EU) 2025/1494), die neue Einfuhr-/Ausfuhrverbote und Energieregeln direkt in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 hineinschreibt.

Auszug betroffener Produktkategorien und Lieferketten

ProduktgruppenKernbereich: Rohstoffklassifizierung CN 2710 – betrifft Benzin, Diesel, Kerosin u.a. Erzeugnisse, die mit russischem Rohöl (HS 2709 00) erzeugt wurden. Ein geringer russischer Rohölanteil reicht für ein vollständiges Importverbot aus. Am stärksten betroffen: Raffinerien aus Indien, China, Türkei mit ca. 400.000 Barrel/Tag Exportvolumen Richtung EU.

Vergleich: 18. und 19. EU-Sanktionspaket – Auszug Petroleumprodukte

Die folgenden Sanktionen gegen Russland betreffen insbesondere den Import und Handel von raffinierten Erdölprodukten (CN 2710), die aus russischem Rohöl (HS 2709 00) gewonnen werden. Während das 18. Sanktionspaket den entscheidenden Schritt zur Schließung von Umgehungsschlupflöchern setzte, zielt das 19. Sanktionspaket auf die Verschärfung von LNG-Importen und Drittstaaten-Umgehungen.
Paket Maßnahmen zu Petroleumprodukten / Energie Bemerkungen
18. Sanktionspaket (verabschiedet am 18. Juli 2025)
  • Einfuhrverbot für raffinierte Petroleumprodukte (CN 2710), die aus russischem Rohöl (HS 2709 00) hergestellt und in Drittstaaten wie Indien oder der Türkei verarbeitet wurden.
  • Verbot gilt ab 21. Januar 2026 nach Übergangsfrist.
  • Preisdeckel für russisches Rohöl: Anpassung auf ca. 47,6 USD/Barrel (neuer Monitoring-Mechanismus).
  • Ausweitung der Maßnahmen gegen die sogenannte „Schattenflotte“ – Hafenverbot und Dienstleistungsverbote für gelistete Tanker.
Dieses Paket schließt gezielt das Schlupfloch, über das russisches Rohöl nach der Raffination in Drittstaaten in die EU gelangte. Grundlage bleibt die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, konsolidiert mit Änderungen vom Juli 2025. ➡️ Offizielle EU-Pressemitteilung (Rat der EU)
19. Sanktionspaket (verabschiedet am 23. Oktober 2025)
  • Neues Importverbot für russisches LNG (Flüssiggas) in die EU.
  • Listung weiterer Drittstaaten-Raffinerien und Handelsgesellschaften (z. B. aus China) wegen Umgehung russischer Ölverbote.
  • Erweiterte Compliance- und Sorgfaltspflichten für Energiehändler, Schifffahrt und Versicherungen.
Das 19. Paket baut auf den Mechanismen des 18. Pakets auf. Es erweitert den Geltungsbereich insbesondere auf den Gassektor und auf Umgehungsstrukturen in Drittstaaten. ➡️ Offizielle EU-Pressemitteilung (Rat der EU)
Quellen: Eur-Lex, Rat der EU – 18. Paket, Rat der EU – 19. Paket. FAQ SECO zur Auslegung von Sanktionsmassnahmen gegen Russland. Hinweis: Selbst ein geringer Anteil russischen Rohöls in einem Endprodukt reicht nach den neuen Bestimmungen (CN 2710) aus, um ein vollständiges Importverbot in die EU auszulösen.  

Herkunftsnachweise und Due-Diligence-Pflichten

Dokumentationspflicht und Due Diligence
Unternehmen müssen ab 2026 detaillierte Herkunftsnachweise führen: Lieferantenbestätigungen, Frachtpapiere, vertragliche Klauseln. Eine 'Safe Harbour'-Vermutung gilt nur für Importe aus bestimmten Partnerländern, Behörden können diese Vermutung aber widerlegen.
Frühzeitige Anpassung interner Prozesse, einschliesslich vertraglicher Compliance und Risikoanalyse in allen Lieferkettenstufen ist erforderlich.

Sanktionen und internationale Auswirkungen

Überwachung und Sanktionen
Umgehungen der Importvorgaben werden mit Importverboten, Dienstleistungsverboten für Finanzierung, Versicherung und technischer Unterstützung sanktioniert.
UK und USA verhängen parallel Vermögenssperren gegen russische Ölkonzerne und sanktionieren Drittländer, die russisches Öl weiterverarbeiten.
Ziel: Reduktion russischer Energielieferungen in die EU, nachhaltige Veränderung der globalen Energiepolitik und Druck auf Drittstaaten.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Handlungsempfehlungen
Unternehmen müssen: - Lieferketten und Verträge prüfen & anpassen, - proaktiv mit Partnern kommunizieren, - Compliance-Vorgaben in interne Audits integrieren, - IT-Systeme zur lückenlosen Dokumentation aufrüsten.
Unsere Beratung bieten Unterstützung zur Risikominimierung.
 

Branchenausblick und politische Bedeutung

Politischer Kontext & Implikationen
Die Sanktionen markieren einen Wendepunkt auf dem Energiemarkt. Die EU forciert alternative Bezugsquellen und erhöht den politischen Druck auf Drittstaaten, russisches Öl nicht weiterzuverarbeiten. Neue Handelsstrategien und geopolitische Herausforderungen entstehen.

Statistiken und visuelle Darstellungen

Entwicklung der Einfuhrmengen (geschätzt)
Wichtigste Herkunftsländer (geschätzt)
Fazit: Bedeutung der EU-Verschärfung für Energiehandel und Unternehmen
Mit dem Inkrafttreten der neuen Importbeschränkungen ab Januar 2026 müssen Unternehmen und Zulieferer transparent beweisen, dass ihre Produkte frei von russischem Rohöl sind. Die Massnahme stärkt die Sanktionsarchitektur und verändert Lieferketten dauerhaft. Wer frühzeitig handelt, sichert Marktchancen und minimiert Compliance-Risiken.

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