Mit dem aktuellen Omnibus-Paket des Europäischen Parlaments erhält der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) tiefgreifende Vereinfachungen und neue Spielräume für Unternehmen. Besonders betroffen sind Importmengen, Fristen und die praktische Umsetzung der Deklarationspflicht. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick zu allen Änderungen und deren Bedeutung für betroffene Branchen.
Praktische Auswirkungen der aktuellen Omnibus-Verordnung auf Unternehmen: Neue CBAM-Regeln, Erleichterungen und die Herausforderungen der Umsetzung. Hier finden Sie zudem die komplette Übersicht zu allen EU-Verordnungen im Bereich Nachhaltigkeit.
EU Omnibus-Paket 2025: Was ändert sich beim CBAM? Die neuen Schwellenwerte und Fristen erklärt

CBAM im Kontext: Ziele und Anwendungsbereich der Neuregelung

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Schlüsselelement der europäischen Klimapolitik. Er belegt importierte Güter mit einem CO₂-Preis, um Carbon Leakage vorzubeugen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu sichern.
Die Neuerungen 2025 betreffen insbesondere Sektoren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und bestimmte nachgelagerte Produkte.
KontextdetailsMit den Anpassungen bleiben die ökologischen Ziele erhalten, der administrative Aufwand sinkt und die europäische Wirtschaft wird gestärkt. Unternehmen profitieren durch vereinfachte Berichtspflichten und neue Möglichkeiten der Emissionsverrechnung.[1][2][3][4][5]

Die neue 50-Tonnen-Grenze: Weniger Verpflichtungen für kleine Importeure

Eine zentrale Änderung ist die Einführung einer Massen-Schwelle: Wer weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren jährlich importiert, ist künftig vollständig von CBAM-Pflichten befreit.Damit erfolgt eine erhebliche Entlastung gerade für kleine und mittlere Unternehmen, da die Schwelle die bisherigen Wertgrenzen ersetzt. Es profitieren geschätzt 90% der bisherigen Importeur*innen, während 99% der im Rahmen von CBAM relevanten Emissionen weiterhin reguliert werden. Für Strom und Wasserstoff gilt die Schwelle nicht.
Hintergrund zur Schwellenregel
Die massenbasierte Schwelle befreit unmittelbar kleine Mengen, zielt aber auch auf eine Präzisierung der Zielgruppe und damit auf Bürokratieabbau.[1][2][3][4][5]

Zeitliche Verschiebung: CBAM-Zertifikatskäufe und Fristen

Unternehmen sind erst ab Februar 2027 verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben – rückwirkend für Importe ab Januar 2026. Das gibt Planungssicherheit, aber Rückstellungen für 2026 bleiben erforderlich.[2][3][4]
Neue FristenregelungDie Abgabefrist für die Jahresmeldung verschiebt sich auf Ende Oktober. Damit entsteht mehr Flexibilität, verlässliche Emissionsdaten zu beschaffen und zu prüfen.

Reduzierte Quartalsanforderungen: Flexibilisierung der Zertifikatsvorhaltung

Die Mindestquote an Zertifikaten, die pro Quartal gehalten werden müssen, sinkt von 80% auf 50% der erwarteten Pflichten. Dadurch ist eine optimierte Liquiditätsplanung möglich, die den Handlungsspielraum der Unternehmen erweitert.[2][3][4]

Anerkennung internationaler CO₂-Preise und neue Vertretungsoptionen

Internationalere Anrechnung & DelegationsoptionNun können im Drittland gezahlte CO₂-Preise vollumfänglich angerechnet werden, nicht mehr nur im Ursprungsstaat. CBAM-Vertreter:innen dürfen dabei den Prozess übernehmen, das verschafft Unternehmen mehr Freiraum und vereinfachte Verwaltung.[1][2][4]

Praktische Herausforderungen und nächste Schritte für Unternehmen

Die Komplexität des Systems bleibt: Unternehmen müssen ihre Schwellenstatus prüfen, Datenströme koordinieren und Verantwortlichkeiten festlegen. Mit dem Inkrafttreten bleibt wenig Zeit für die finale Umsetzung – strategische Vorbereitung ist unerlässlich.
Empfohlene Massnahmen
  1. Prüfung, ob die neue Schwellenregel greift
  2. Frühzeitige Abstimmung von Emissionsdaten und Prozessen
  3. Implementierung unabhängiger CBAM-Vertreter:innen nach Bedarf
  4. Gezielte Prozessoptimierung zur Senkung des Verwaltungsaufwands
  5. Weiterführende Informationen zum EU-Verordnungsdschungel lesen.
Schlussfolgerung: Mehr Flexibilität bei bewährtem Klimaschutz
Die Änderungen am CBAM durch das Omnibus-Paket 2025 schaffen für Unternehmen weniger Bürokratie und mehr Flexibilität. Gleichzeitig bleibt das Ziel des Klimaschutzes unverändert bestehen – die EU setzt weiterhin konsequent auf Dekarbonisierung und Wettbewerbsgleichheit im internationalen Handel.

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