Die Nachfrage nach alkoholfreien Alternativen wächst beständig. Damit Hersteller entalkoholisierter Getränke wie Bier, Wein oder Spirituosen rechtskonform produzieren können, stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) detaillierte Anforderungen und praxisrelevante Hinweise bereit. Dieser Beitrag beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen, die Anforderungen an Anlagen und den Umgang mit Alkoholextrakten im Herstellungsprozess.
Alles Wichtige zu Bewilligungen, steuerlichen Aspekten und rechtssicheren Prozessen bei der Herstellung entalkoholisierter Getränke nach BAZG-Richtlinien
Entalkoholisierung von Getränken in der Schweiz: Gesetzliche Vorgaben, Pflichten und Branchenhinweise
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Die schweizerische Gesetzgebung zur Entalkoholisierung basiert auf dem Alkoholgesetz und wird durch spezifische Bundesverordnungen ergänzt. Seit 2025 sind die Vorschriften an neue EU-Regelungen angepasst:
- Identische Anforderungen an entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Erzeugnisse wie in der EU.
 - Verfahrensweise für Herstellung und Verkehrsfähigkeit ist harmonisiert.
 - Kennzeichnungspflichten, zulässige Herstelltechniken und Höchstwerte orientieren sich an der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
 - Der Begriff entalkoholisiert darf nur bei ≤0,5% Vol. Restalkohol genutzt werden.
 
Pflichtenheft des BAZG: Bewilligungen und Genehmigungsverfahren
Wer in der Schweiz Entalkoholisierungsanlagen erwerben oder betreiben möchte, benötigt eine Konzession und Bewilligung vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
- Dies gilt unabhängig von industrieller Weiterverwendung oder Vernichtung des Alkohols.
 - Notwendig: lückenlose Dokumentation aller Prozesse und Anlagen.
 - Das BAZG prüft sowohl technische Eignung als auch steuerrechtliche Aspekte.
 - Verstösse führen zu steuerlichen Nachforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen.
 - Die BAZG-Beratungsstelle begleitet Unternehmen von der Voranfrage bis zur Inbetriebnahme.
 
Technische Verfahren und deren Regularien
Die Entalkoholisierung von Getränken erfolgt regelmässig durch physikalische Verfahren:
- Vakuumdestillation
 - Membranfiltration
 - Umkehrosmose
 
- Pflicht: lückenlose Dokumentation aller technischen und chemischen Prozesse, jederzeit nachprüfbar.
 - Zulässige Entalkoholisierungsverfahren sind klar durch EU-Richtlinien definiert.
 
Besteuerung und Umgang mit Alkoholextrakten
Bei der Entalkoholisierung ist der abgetrennte Ethylalkohol steuer- und dokumentationspflichtig.
- Alkohol kann unter amtlicher Kontrolle denaturiert oder vernichtet werden, andernfalls wird die volle Spirituosensteuer erhoben.
 - Monitoring- und Berichtswesen durch Unternehmen erforderlich.
 - Import/Export: Seit 2025 gelten strengere Wertfreigrenzen beim Import.
 
Kennzeichnungspflicht und Vermarktung entalkoholisierter Getränke
Hersteller müssen entalkoholisierte Getränke präzise deklarieren:
- Angabe des *exakten Restalkoholgehalts*
 - Vollständige Zutaten- und Nährwertangaben
 - Hinweis auf den Entalkoholisierungsprozess
 - Abgrenzung zwischen alkoholfrei (0,5 % Vol.) und teilentalkoholisiert wesentlich für Werbeaussagen und Handelsbezeichnungen
 
Fazit zur Entalkoholisierung in der Schweiz
Die Herstellung entalkoholisierter Getränke unterliegt in der Schweiz präzisen Vorgaben. Wer die steuerlichen, technischen und kennzeichnungsrechtlichen Anforderungen kennt und erfüllt, kann innovative Produkte legal und sicher auf den Markt bringen. Die enge Verzahnung mit europäischen Standards schafft zudem attraktive Marktchancen im internationalen Handel.