Digitalisierung des ATA Carnets ab 1. Juni 2026

Ab dem 1. Juni 2026 stellt die Schweiz gemeinsam mit der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich auf digitale ATA Carnets (eATA) um. Für Schweizer Unternehmen bedeutet dies: Alle neuen ATA Carnets für diese Destinationen werden nach diesem Stichtag nur noch im digitalen Format ausgestellt und mittels QR-Code bei der Zollabfertigung verarbeitet.

Die rechtliche Grundlage, die Verwendungszwecke und der rechtliche Wert des ATA Carnets bleiben unverändert – lediglich das Trägermedium (App statt Papierheft) und die Abfertigungsmodalitäten (QR-Code statt handschriftlicher Visa) ändern sich.

Was ist das eATA Carnet?

Das eATA Carnet ist die vollständig digitalisierte Version des bisherigen Papier-Carnets. Es ermöglicht:

  • die Ausstellung des Carnets digital über die Plattform der Schweizer Handelskammer ataswiss.ch
  • die Verwaltung des Carnets in der kostenlosen «ATA Carnet App» (iOS/Android)
  • die Zollabfertigung per QR-Code-Scan an den Grenzübergängen
  • eine automatisierte Abstimmung der Voucher-Nutzung im zentralen ICC-System

Die Schweiz war Pilotland der ersten eATA-Transaktion weltweit (20. Oktober 2019 am Flughafen Zürich) und kennt die Technologie daher bereits seit über sechs Jahren.

Zeitplan und Übergangsphase

Datum Massnahme
1. Juni 2026 Globaler Start der eATA-Transition: Schweiz, EU, Norwegen, UK stellen auf eATA um
Juni 2026 – Ende 2027 Koexistenz von Papier- und Digitalcarnets für Relationen in Länder, die noch nicht vollständig umgestellt haben
Ende 2027 Ziel: Vollständige Umstellung aller ATA-Vertragsparteien auf digitale Carnets

Table 1: Zeitplan der eATA-Einführung

Wichtig: Ab 1. Juni 2026 werden für Sendungen in die EU, nach Norwegen und ins Vereinigte Königreich ausschliesslich digitale Carnets ausgestellt – Papier-Carnets können für diese Destinationen nicht mehr beantragt werden.

Wie funktioniert das digitale Carnet?

Der Ablauf für Schweizer Exporteure gestaltet sich wie folgt:

  1. Antrag stellen: Das Carnet wird wie bisher online über die Plattform der zuständigen Handelskammer beantragt
  2. Carnet-ID und PIN erhalten: Die Handelskammer stellt das eATA Carnet aus und übermittelt dem Antragsteller eine Carnet-ID sowie einen PIN-Code.
  3. App herunterladen: Der Carnet-Inhaber lädt die kostenlose «ATA Carnet App» aus dem App Store (iOS) oder Google Play (Android) herunter und registriert sich.
  4. Carnet laden: Mit Carnet-ID und PIN wird das digitale Carnet in die App geladen.
  5. Reiseerklärungen vorbereiten: Der Nutzer bereitet die Zollerklärungen direkt in der App vor (Export, Re-Import, Temporary Admission, Re-Export usw.).
  6. QR-Code vorzeigen: Bei der Zollabfertigung zeigt der Nutzer oder sein Beauftragter (z. B. Spediteur) den QR-Code aus der App vor. Der Zoll scannt den Code und bearbeitet die Erklärung digital.
  7. Carnet weitergeben: Falls nötig, kann der QR-Code oder das gesamte Carnet an einen Fahrer oder bevollmächtigten Vertreter weitergegeben werden (mit entsprechender Vollmacht).

Es existiert zudem eine Webversion des ATA Carnet-Systems, die es ermöglicht, Carnets auch ohne Smartphone-App zu verwalten.

Vorteile der Digitalisierung

Die Umstellung auf eATA bringt für Schweizer Exporteure konkrete Vorteile:

  • Schnellere Abfertigung: QR-Code-Scan statt manuelle Visa-Eintragung verkürzt die Zollabfertigung
  • Weniger Fehler: Digitale Erfassung reduziert Schreib- und Lesefehler
  • Echtzeit-Übersicht: Der Carnet-Status ist jederzeit in der App einsehbar
  • Automatische Abstimmung: Die Voucher-Nutzung wird zentral abgeglichen, das Risiko nachträglicher Forderungen sinkt
  • Flexibilität: Carnets können einfach an Dritte (Spediteure, Fahrer) weitergegeben werden
  • Umweltfreundlich: Papierloses Verfahren

Was ändert sich nicht?

  • Die rechtliche Grundlage des ATA Carnets (Istanbul-Übereinkommen, ATA-Übereinkommen) bleibt unverändert
  • Die Verwendungszwecke (Messewaren, Warenmuster, Berufsausrüstung) bleiben identisch[6]
  • Der rechtliche Wert des digitalen Carnets ist derselbe wie beim Papier-Carnet
  • Die Ausstellung erfolgt weiterhin über die Schweizer Handelskammern
  • Die Garantie und Bürgschaft werden weiterhin von den Handelskammern gestellt
  • Die Gültigkeitsdauer (in der Regel ein Jahr) bleibt unverändert

Handlungsempfehlungen für Schweizer Exporteure

  1. Testphase nutzen: Bis 31. Mai 2026 können parallele Test-Carnets neben den regulären Papier-Carnets beantragt werden. Testen Sie den digitalen Prozess frühzeitig.
  2. App installieren: Laden Sie die «ATA Carnet App» herunter und machen Sie sich mit der Bedienung vertraut.
  3. Interne Prozesse anpassen: Klären Sie, wer in Ihrem Unternehmen die Carnets verwaltet und ob Spediteure/Fahrer bevollmächtigt werden müssen.
  4. IT-Infrastruktur prüfen: Stellen Sie sicher, dass Smartphones oder Tablets für die App-Nutzung vorhanden sind (alternativ: Webversion).
  5. Schulung durchführen: Informieren Sie Mitarbeitende, die regelmässig mit ATA Carnets arbeiten, über die neuen Abläufe.
  6. Kontakt zur Handelskammer: Klären Sie offene Fragen mit Ihrer ausstellenden Handelskammer.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Umstellung nur für die Schweiz? Nein. Die Schweiz stellt gemeinsam mit der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich um. Andere Länder folgen bis Ende 2027.

Kann ich ab 1. Juni 2026 noch Papier-Carnets für die EU beantragen? Nein. Für Sendungen in die EU, nach Norwegen und ins UK werden ab diesem Datum nur noch digitale Carnets ausgestellt.

Was passiert mit bestehenden Papier-Carnets, die nach dem 1. Juni 2026 noch gültig sind? Papier-Carnets, die vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum und können weiterhin verwendet werden.

Muss ich ein Smartphone besitzen? Nein. Es existiert eine Webversion des ATA Carnet-Systems, die auch vom Computer aus nutzbar ist.

Kann ich das digitale Carnet an meinen Spediteur weitergeben? Ja. Das digitale Carnet bzw. der QR-Code kann mit einer schriftlichen Vollmacht an Spediteure oder Fahrer weitergegeben werden.

Kostet die App etwas? Nein. Die «ATA Carnet App» ist kostenlos im App Store und bei Google Play verfügbar.

Welche Länder akzeptieren ab 1. Juni 2026 eATA Carnets? Sicher sind: Schweiz, alle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und das Vereinigte Königreich[1][2]. Weitere Länder werden bis Ende 2027 folgen.

Weitere Informationen und Kontakt

Bei Fragen zur Ausstellung digitaler Carnets wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Schweizer Handelskammer.

Schlussfolgerung

Die Digitalisierung des ATA Carnets ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung des internationalen Warenverkehrs. Für Schweizer Exporteure bedeutet die Umstellung am 1. Juni 2026 keine inhaltliche Änderung der Regeln, sondern lediglich eine technische Modernisierung des Verfahrens.

Unternehmen, die regelmässig ATA Carnets nutzen, sollten sich frühzeitig mit der neuen Technologie vertraut machen und die Testphase bis Ende Mai 2026 aktiv nutzen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Wertvolle Links

ICC. (2026). eATA Carnet – Global transition kick-off on 1 June 2026. ICC Business Solutions: https://iccwbo.org/business-solutions/ata-carnet/eata-carnet/

[UK NATACO. (2026). Get ready for eATA launch on 1 June 2026!: https://uknataco.co.uk/wp-content/uploads/2026/01/eATA-Leaflet-2026.pdf

WCO. (n.d.). Digitization of ATA Carnets: overview of the ICC pilot project. WCO News Magazine, 94: https://mag.wcoomd.org/magazine/wco-news-94/eata-carnets-icc-pilot/

[6] BAZG. (2024). ATA Carnet – Vorübergehende Einfuhr in die Schweiz. Eidgenössische Zollverwaltung: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/besondere-einfuhrverfahren/voruebergehende-einfuhr/carnet-ata.html