Mit der neuen Verordnung modernisiert die EU das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) grundlegend. Die geänderten Vorschriften, beschlossen vom Europäischen Parlament im Frühjahr 2025, bringen Erleichterungen und mehr Flexibilität für betroffene Unternehmen. Dieser Beitrag analysiert die wichtigsten Änderungen sowie deren konkrete Auswirkungen für die Praxis.
Wichtige Änderungen bei Schwellenwerten, Zertifikaten und Flexibilität für Importeure von CO₂-intensiven Produkten
Omnibus-Verordnung 2025: Die neuen CBAM-Regeln und was sie für Unternehmen bedeuten

CBAM Update September 2025: Die neuen Regeln und ihre Unternehmensrelevanz

CBAM: Rechtlicher Hintergrund und Ziele
Das CBAM ist ein zentrales Element der EU-Klimapolitik. Ziel ist es, für CO₂-intensive Produkte aus Drittstaaten die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie für europäische Hersteller zu schaffen und Carbon Leakage zu vermeiden.
Die neue Verordnung vereinfacht und passt CBAM an, um den administrativen Aufwand zu minimieren und Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. Sie verfolgt ambitionierte Klimaziele und beseitigt  Bürokratie für Importeure.
Neuer Schwellenwert: Wer ist noch von CBAM betroffen?
Mit dem neuen Schwellenwert von 50 Tonnen Netto-Importmasse pro Jahr wird speziell für kleinere Unternehmen eine deutliche Entlastung erreicht: Liegt das Importvolumen unter dieser Grenze, entfällt die CBAM-Pflicht komplett.
Bisherige Wertgrenzen werden abgelöst und an die für 2028 geplanten EU-Zollreformen angepasst. Die Regelung sorgt dafür, dass 99 % der CBAM-bezogenen Emissionen weiterhin erfasst werden, ohne Kleinstimporteure unnötig zu belasten.
Importe von Wasserstoff und Elektrizität sind weiterhin ausgenommen und unterliegen separaten Bestimmungen.
Zertifikatskauf verschoben, aber rückwirkend: Was Unternehmen wissen müssen
Das CBAM-Kernregime beginnt am 1. Januar 2026. Der verpflichtende Zertifikatskauf wird aber auf Februar 2027 verschoben. Für 2026 eingeführte Waren müssen Unternehmen dennoch nachträglich die notwendigen CO₂-Zertifikate erwerben.
Diese Massnahme verschafft vorübergehend mehr Liquidität, senkt aber die Kosten langfristig nicht. Die Vorgaben gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Unternehmen sollten dies in ihre Liquiditätsplanung und Berichterstattung rechtzeitig integrieren.
Flexiblere Zertifikatshaltequoten und neue CBAM-Fristen
Der Mindestprozentsatz zu haltender Zertifikatsmengen pro Quartal sinkt von 80 auf 50 %. Unternehmen profitieren von mehr Spielraum bei der Kostenstrategie und können CBAM-Kosten optimieren. Die Frist zur Einreichung der CBAM-Erklärung verlängert sich: Statt bis Juli, sind Daten nun bis jeweils bis Oktober einzureichen.
Emissionsdaten können strategischer erhoben und bestätigt werden, wodurch der organisatorische Druck sinkt.
Abzug von CO₂-Preisen und neue Vertretungsmöglichkeiten
Ab sofort können im Ausland gezahlte CO₂-Preise auch abgezogen werden, wenn sie nicht im Ursprungsland, sondern in anderen Drittländern entstanden sind. CBAM-Regeln sorgen somit für mehr Fairness.
Unternehmen dürfen einen CBAM-Vertreter benennen, der eigenständig die CBAM-Pflichten koordiniert und Outsourcing erleichtert.
Wie Unternehmen von den neuen CBAM-Regeln profitieren können
Die neuen Gestaltungsspielräume dienen dazu, Compliance-Risiken zu minimieren und Wettbewerbsnachteile zu kompensieren.
Unternehmen können gezielt Lieferketten anpassen, Dokumentationsprozesse optimieren und Abzugspotenzial bei CO₂-Preisen ausschöpfen.
Wichtig bleibt ein rechtzeitiges Monitoring der EU-Vorgaben sowie die Analyse des Importvolumens im Hinblick auf den Schwellenwert. Für komplexe Lieferketten empfiehlt sich die Einbindung spezialisierter CBAM-Vertreter zur Sicherstellung der Regelkonformität und Kostenkontrolle. Lesen Sie auch unsere Übersicht zu weiteren Verordnungen der EU, aktuellster Stand. Weitere  Informationen: EU-Kommission: CBAM
Erfasste CBAM-Emissionen nach Unternehmensgrösse (ab 2026, EU-Statistik)
Fazit: CBAM als Balance zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit
Die Omnibus-Verordnung 2025 bringt eine praxistauglichere Handhabung des CBAM. Mit dem neuen Schwellenwert, verschobener Kostenlast, erweiterten Abzugsmöglichkeiten von CO₂-Preisen und mehr Spielraum für Unternehmen wird sowohl der Klimaschutz gestärkt als auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit europäischer Betriebe verbessert.

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