Mit der im September 2025 eingeführten BIS-50%-Regel verschärfen sich die Exportkontrollen der USA grundlegend. Die Regel erfasst erstmals Tochtergesellschaften im Ausland bereits ab einer 50%-Beteiligung und erhöht die Sorgfaltspflichten für Exporteure und Technologielieferanten drastisch. Für global agierende Unternehmen stellt sich dadurch eine neue, teils unerwartete Risikolandschaft dar.
Wie die neue U.S.-Exportkontrollvorgabe Unternehmen weltweit zu drastischen Sorgfaltspflichten verpflichtet
Die BIS-50%-Regel: Revolution der Export-Compliance und globale Auswirkungen auf die Lieferkette

Internationale Exportkontrolle im Wandel: Hintergrund und Bedeutung

BIS-50%-Regel: Revolution der Export-Compliance
Die Regulierung internationaler Handelsströme durch Exportkontrollen ist ein bewährtes Instrument der nationalen Sicherheitspolitik. Die im Herbst 2025 veröffentlichte BIS-50%-Regel, offiziell als "Affiliates Rule" bezeichnet, folgt dem Vorbild des OFAC und dehnt bestehende Exportbeschränkungen erstmals explizit auf alle Unternehmen aus, die zu mindestens 50 Prozent von gelisteten Entitäten gehalten werden. Damit endet eine langjährige Praxis, wonach Tochtergesellschaften oft nicht den vollen Exportbeschränkungen ihrer Muttergesellschaften unterlagen – ein Paradigmenwechsel in der internationalen Compliance-Landschaft.

Kernelemente der BIS-50%-Regel und betroffene Unternehmen

Ein neuer Standard der US-Exportkontrollvorschriften
Kern der Regel ist die Ausweitung der US-Exportkontrollvorschriften auf ausländische Tochterunternehmen, sofern diese direkt oder indirekt – einzeln oder insgesamt – mindestens zur Hälfte von einem oder mehreren Unternehmen auf der Entity/MEU/SDN List gehalten werden. Für diese Unternehmen gelten ab sofort sämtliche Lizenzpflichten und Einschränkungen, die auch auf ihre Muttergesellschaften Anwendung finden. Bislang mussten Unternehmen meist nur auf den Namen achten – jetzt entstehen neue Pflichten zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Eigentumsverhältnisse, unabhängig von der Komplexität der Beteiligungsstruktur. Dies betrifft nicht nur materielle, sondern auch technische, digitale Waren.

Neue Sorgfaltspflichten für Exporteure: Was konkret gefordert wird

Konsequente Due-Diligence und Dokumentation
Mit der 50%-Regel verschärft sich die Due-Diligence-Pflicht für alle Lieferanten deutlich. Exportierende Unternehmen müssen ab sofort sicherstellen, dass ihre Transaktionspartner entweder nicht gelistet sind oder nicht zu mindestens 50 Prozent von gelisteten Parteien gehalten werden – und zwar unabhängig davon, ob diese Tochtergesellschaft offiziell explizit gelistet ist. Die Prüfpflicht erstreckt sich auf jede Stufe und jeden Akteur in der Eigentümerstruktur. Verlässliche Identifikation, aktive Klärung von Red Flags und genaue Dokumentationen sind jetzt zwingend.

Risiken für die globale Lieferkette und Auswirkungen auf technische Daten

Daten, IT und Forschungskooperationen im Fokus
Die BIS-50%-Regel betrifft ausdrücklich nicht nur physische Exportgüter, sondern auch technische Informationen und Daten (wie z. B. Konstruktionsdaten, Quellcodes oder Spezifikationen). Werden diese in global verteilten Teams geteilt, besteht ein hohes Risiko von Verstössen, wenn in der Wertschöpfungskette Unternehmen mit Anteilseignern auf einer Liste involviert sind. Besonders kritisch ist dies bei schwer erkennbarem oder wechselndem indirektem Eigentum.

Praktische Compliance-Strategien: Wie Unternehmen reagieren sollten

Effiziente Tools & Schulung für sichere Umsetzung
Um der Regel zu entsprechen, müssen Unternehmen ihre Compliance-Prozesse modernisieren: Aufbau/Optimierung digitaler Tools zur Eigentümeranalyse, Kooperation mit spezialisierten Prüfdienstleistern, Überarbeitung interner Exportkontrollrichtlinien, verstärkte Mitarbeiterschulung und engere Zusammenarbeit mit Behörden und Expertennetzwerken. Regelmässige Trainings und die richtige Dokumentation sind zentrale Erfolgsfaktoren für die Compliance.

Die Rolle von Übergangsregelungen und die wichtigsten Fristen

Temporäre Ausnahmen und Deadlines
Die BIS sieht eine temporäre Ausnahme („Temporary General License“ – TGL) für betroffene Tochterunternehmen in bestimmten Ländern vor, darunter bevorzugte Wirtschaftsstaaten. Diese Ausnahme endet spätestens am 28. November 2025. Unternehmen müssen diese Frist aktiv nutzen, um Prozesse und Dokumentationsstandards fit für die neue Regel zu machen, andernfalls drohen Sanktionen und strafrechtliche Folgen.

Branchenübergreifende Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand

KMU: Risiken und neue Möglichkeiten
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stehen vor unbekannten Herausforderungen: Fehlende Compliance-Kapazitäten und geringer Zugang zu globalen Besitzstrukturdaten. Gleichzeitig bieten Investitionen in digitale Screening-Tools und rechtliche Kooperationen Chancen – wer schnell handelt, kann Rechtsrisiken senken und Marktzugang sichern.
Fazit: Neue Sorgfaltspflichten, nachhaltige Compliance und globale Umwälzungen
Die BIS-50%-Regel zwingt Unternehmen weltweit zur tiefgreifenden Überprüfung ihrer Export- und Datenflüsse. Die Notwendigkeit detaillierterer Ownership-Analysen, verschärfter Dokumentationspflichten und grösserer Transparenz betrifft nicht nur grosse Industrieunternehmen, sondern ebenso Mittelstand und Start-ups – mit weitreichenden Folgen für Compliance, Marktstrategien und globale Wertschöpfungsketten.

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