Das BAZG und die Wirtschaft haben die Ablösung von E-dec Export durch Passar bis am 31. Dezember 2025 vereinbart. Nachfolgend finden sich 20 häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ablösung von E-dec Export und der Einführung von Passar Ausfuhr auf Grundlage der aktuellen Informationen des BAZG.

1. Was ist Passar Ausfuhr und warum wird E-dec Export abgelöst?

Passar Ausfuhr ist das neue digitale Zollsystem des BAZG, welches E-dec Export ersetzt, um Ausfuhrprozesse effizienter, durchgängiger digital und international kompatibler zu gestalten.

2. Bis wann darf E-dec Export noch genutzt werden?

E-dec Export steht für Ausfuhren noch bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung.

3. Ab wann sind Ausfuhren zwingend über Passar zu deklarieren?

Ab 1. Januar 2026 dürfen Ausfuhren grundsätzlich nur noch über Passar angemeldet werden. Einzelne Übergangsregelungen bleiben vorübergehend bestehen.

4. Was ist mit Tabak-Fabrikaten?

Für Tabak-Fabrikate gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Die betroffenen Firmen wurden vom BAZG direkt informiert.

5. Bleibt E-dec Web verfügbar?

Ja. E-dec Web kann weiterhin verwendet werden. Die spätere Ablösung durch Declar wird separat kommuniziert.

6. Welche Vorteile bietet Passar?

Passar bietet u.a.:

  • selbstständige Korrekturen und Rückzüge vor Aktivierung

  • automatisierte Datenübernahme bei Durchfuhren

  • automatische Bewilligungsprüfung mit sofortiger Rückmeldung

  • zukünftige komplett digitale Lösung für EUR.1

  • digital erzeugter DTS (Digital Transport Slip)

  • automatisierte Aktivierung im Luft-, Bahn- und Schiffsverkehr

  • sofortige Freigabe- oder Kontrollmeldung

  • Grenzübertritt ohne administrativen Halt

  • keine Aktualisierung der Zolldeklaranten in der ZKV nötig

  • geplante Erweiterung digitaler Öffnungszeiten

7. Wer muss sich im ePortal registrieren?

Alle exportierenden Firmen, die Passar nutzen. Ohne Registrierung ist keine Nutzung möglich.

8. Welche Rollen müssen im ePortal gewählt werden?

Für Geschäftspartner der Zollverwaltung:

  • Fracht

  • Transport

Für Dokumentenbezüger:

  • Dokumentenbezug im Warenverkehr oder Fracht bei Software-Anbindung

9. Welche Vorbereitungsschritte zum Umstieg sind notwendig?

  • Kontaktaufnahme mit dem eigenen Verzollungssoftware-Anbieter

  • Abstimmung des Umstellungszeitpunktes

  • Information der zuständigen Zoll-Lokalebene

10. Was ist ein Digital Transport Slip (DTS)?

Der DTS ist ein elektronisch generierter Laufzettel, der den Grenzübertritt ohne Schaltergang ermöglicht, in Zukunft auch im Ausland.

11. Werden Durchfuhren automatisch übernommen?

Ja. Passar übernimmt relevante Daten automatisch, inklusive Grenzwerten und automatisierter Berechnungsmöglichkeiten.

12. Wie erfolgt die Bewilligungsprüfung künftig?

Die Prüfung erfolgt digital im System, mit sofortiger Rückmeldung über Gültigkeit oder fehlende Berechtigung.

13. Müssen EUR.1 und CITES weiterhin physisch vorgelegt werden?

Ja, vorerst weiterhin am Schalter zur Beglaubigung. Die digitale Lösung ist in Arbeit.

14. Wie werden Ursprungsnachweise angemeldet?

Bei präferenzberechtigter Ware:

  • in Passar die Präferenz deklarieren

  • Ursprungsnachweis auf Sendungsebene angeben (z.B. WVB EUR.1)

15. Wie läuft die Risikoselektion ab?

Die Risikoanalyse und Selektion erfolgt automatisch bei Aktivierung. Die Freigabe oder Kontrolle wird sofortangezeigt.

16. Entfallen Schaltergänge?

Bei Nutzung der neuen digitalen Lösungen, inklusive LSVA-Integration, erfolgt der Grenzübertritt ohne administrativen Halt.

17. Was ändert sich bei Verbots- und Beschränkungswaren?

Passar verlangt bereits bei Anmeldung die Angabe, ob eine Ware einer Regulierung unterliegt.

18. Welche Arten von Regulierungen gibt es?

Zum Beispiel:

  • Bewilligungspflicht

  • Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)

  • Zollbegünstigungen

  • Kontrollvorschriften wie CITES

19. Was ändert sich gegenüber E-dec hinsichtlich Bewilligungscodes?

Der heutige Bewilligungspflichtcode 2 entfällt.

Regulierungen werden nun durch:

  • 0 = obligatorisch

  • 1 = fakultativ

    gekennzeichnet.

20. Wo sind die Bewilligungspflichten ersichtlich?

In den BAZG Datenlieferungen:

  • Bewilligungspflicht Import/Export

  • Nichtzollrechtliche Erlasse Import/Export

21. Welche prozessualen Änderungen bringt Passar?

Alle Details finden sich in:

  • der aktualisierten Richtlinie

  • der Checkliste Ausfuhr mit Passar

22. Welche Dokumentbezugsarten bietet das BAZG für Passar?

Das BAZG stellt digitale Abrufmöglichkeiten für:

  • Veranlagungsverfügungen

  • Zoll- und Transportdokumente

    zur Verfügung.

23. Müssen Zolldeklaranten in der ZKV noch gemeldet werden?

Nein. Dieser Prozess entfällt durch Passar vollständig.

24. Wird es weitere Verbesserungen geben?

Ja. Die schrittweise Weiterentwicklung ist geplant, u.a. längere Öffnungszeiten für vollständig digitale Verfahren.

 

Weitere Informationen zu Passar, Dazit und dem neuen Zollgesetz

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