Wie wir bereits berichtet haben, ändert sich das europäische Zollsystem im Bereich des E-Commerce grundlegend. Die Europäische Union setzt ihre Modernisierung des Zollrechts fort und hat nun bestätigt, dass die bisherige Zollfreigrenze von 150 EUR für Kleinsendungen im internationalen E-Commerce abgeschafft wird. Die Änderung ist Bestandteil der breit angelegten EU-Zollreform, die darauf abzielt, den grenzüberschreitenden Onlinehandel transparenter zu gestalten und systematische Unterbewertungen oder Massensendungen über Plattformen wie Temu oder Shein strenger zu regulieren. Siehe auch unserer Artikel betreffend Reformierung der Plattformen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission wird die Befreiung künftig vollständig entfallen, sodass jede Sendung – unabhängig vom Warenwert – einer Zollanmeldung und potenziell einem Zollsatz unterliegt. Damit verabschiedet sich die EU von einer jahrzehntelang gültigen Sonderregelung, die ursprünglich zur Verwaltungsvereinfachung geschaffen wurde, sich aber im E-Commerce-Zeitalter zunehmend als Schwachstelle erwiesen hat. Dies hat auch Einfluss auf Schweizer Exporteure.

Die Europäische Kommission führt dazu aus:

https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/e-commerce-150-eur-customs-duty-exemption-threshold-be-removed-2026-2025-11-13_en

Auch das Europäische Parlament hebt hervor, dass der Abbau der Freigrenze im Zusammenhang mit der Bekämpfung von massenhaft importierten Kleinsendungen steht und Teil umfassender Massnahmen zur Stärkung der Marktaufsicht ist:

https://www.europarl.europa.eu/topics/en/article/20250708STO29516/eu-targets-low-value-imports-via-e-commerce-platforms

Für die Praxis bedeutet dies vor allem, dass die Zollbehandlung künftig stärker an der tatsächlichen Beschaffenheit der Ware ausgerichtet wird. Die tarifliche Einreihung (HS-Code) wird zum zentralen Element, da künftig für jede Sendung eine potenzielle Zollabgabe ermittelt werden muss. Eine unpräzise oder unvollständige Angabe kann die Abfertigung verzögern oder zu falschen Festsetzungen führen. Ebenso rückt die Frage der Wertfeststellung stärker in den Fokus, da massenhafte Unterdeklarationen im Niedrigpreissegment ein wesentlicher Auslöser der Reform waren.

Zudem fällt ein wichtiger logistischer Vorteil weg, den viele Versandmodelle bisher genutzt haben: Die Ausgestaltung der Supply Chain auf die Schwelle von 150 EUR wird künftig nicht mehr möglich sein. Dies zwingt zahlreiche Händler, Plattformen und Logistikdienstleister dazu, ihre Abwicklungsmodelle – insbesondere im Bereich „Direct Injection“, Kleinsendungsrouting und Lagerstrategien – neu zu bewerten.

Da diese Reform eine der bedeutendsten Veränderungen des EU-Zollsystems seit Jahren darstellt, empfiehlt es sich, bestehende Abläufe im internationalen Handel frühzeitig anzupassen. Die vollständige Implementierung erfolgt schrittweise im Rahmen des EU Customs Reform Package.

Douana® Zoll-Radar

Kostenlos informiert bleiben - zu ausgewähltem Thema

Ich habe die Datenschutzverordnung zur Kenntnis genommen.

Douana® | Get in touch

Kontaktaufnahme

Ich habe die Datenschutzverordnung zur Kenntnis genommen.