CITES – das Washingtoner Artenschutzübereinkommen – steht für einen weltweit koordinierten Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Das Abkommen reguliert den internationalen Handel mit über 40.000 Arten, um ihr Überleben langfristig zu sichern und die biologische Vielfalt unseres Planeten zu erhalten. Für Unternehmen und Gesellschaften bedeutet das eine stetig wachsende Verantwortung bei globalen Handelsentscheidungen.
Wie internationale Zusammenarbeit den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten reguliert und Unternehmen weltweit beeinflusst
CITES: Das globale Netzwerk zum Schutz gefährdeter Arten

Washingtoner Artenschutzübereinkommen – CITES

 
Die Entstehung und Bedeutung von CITESCITES – das WA (Washingtoner Artenschutzabkommen) – wurde 1973 als Reaktion auf den dramatischen Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten durch Wilderei und internationalen Handel geschlossen. Die Initiative entstand, als klar wurde, dass viele Arten unmittelbar durch ungezügelten, länderübergreifenden Handel bedroht waren. Heute gilt das Abkommen in 184 Staaten und bildet die rechtliche Basis für den internationalen Artenschutz. Es ist das bedeutendste multilaterale Umweltabkommen für bedrohte Arten.
„CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bildet einen globalen Rahmen zum Schutz gefährdeter Arten und deren Kontrolle im internationalen Handel"
Funktionsweise und Zielsetzung des AbkommensDas zentrale Ziel ist klar: Sicherstellen, dass der internationale Handel wildlebende Tiere und Pflanzen nicht gefährdet. CITES regelt durch ein striktes System von Genehmigungen den Handel mit geschützten Arten. Jede gelistete Art ist in einem von drei Anhängen aufgeführt. Vor jedem Import, Export oder der Wiederausfuhr ist eine Genehmigung notwendig. Die verpflichtenden Nachweise schaffen Transparenz und rechtssichere Nachverfolgung.
Das Schutzsystem: Die Anhänge I, II und III
Das Abkommen unterscheidet drei Schutzstufen:
  • Anhang I: Höchster Gefährdungsgrad, Handel grundsätzlich verboten, Ausnahmen streng reglementiert.
  • Anhang II: Arten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, aber deren Handel kontrolliert werden muss.
  • Anhang III: Arten, die in einzelnen Staaten geschĂĽtzt sind, internationale Mindestkontrollen sind vereinbart.
Das System ermöglicht flexible Schutzmassnahmen je nach Bedrohungslage.
Artenvielfalt unter CITES-Schutz: Ein Ăśberblick
Mehr als 6.600 Tierarten und ĂĽber 34.300 Pflanzenarten sind durch das Abkommen geschĂĽtzt.
Besonders betroffen:
  • Pflanzen: ca. 30.000 Arten
  • Säugetiere: etwa 540 Arten
  • Vögel: rund 1.000 Arten
  • Reptilien: ca. 800 Arten
  • Amphibien: etwa 200 Arten
  • Fische: rund 1.000 Arten
  • Sonstige (u.a. Insekten, Weichtiere): etwa 670 Arten
Die Vielfalt zeigt, wie breit CITES zum Artenschutz beiträgt.
Rechtliche Umsetzung: Von der internationalen Vereinbarung zur nationalen Praxis
Die Umsetzung erfolgt in jedem Land durch nationale Gesetze. In der Schweiz überwacht das BAZG die Ein-, Aus- und Durchfuhr von geschützten Arten. Auf der Seite des BLV findet sich die Gesetzessammlung. Die rechtliche Verzahnung ermöglicht effektiven Schutz und wirksame Sanktionen.
CITES im unternehmerischen Alltag: Herausforderungen und Pflichten
Viele Alltagsprodukte enthalten geschützte Arten (z.B. Lederwaren, Instrumente, Möbel, Medizin). Unternehmen müssen den Artenschutz-Status prüfen und alle Nachweise dokumentieren und überwachen, Bewilligungen beantragen und Einfuhr- und Ausfuhrkontrollen sind Praxisalltag. Nur mit umfassender Dokumentation sind Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite.
Die Rolle von Behörden, Zoll und Kontrollen
Die Einhaltung von CITES an der Grenze wird durch das BAZG im Reisendenverkehr als auch beim Handelsverkehr sichergestellt. Jährlich wird eine hohe Anzahl von Sendungen kontrolliert, Genehmigungen geprüft und bei Verstössen Massnahmen ergriffen. Es werden gezielte Kontrollen angesetzt und immer wieder Sorgen Verstösse im Reisendenverkehr für mediale Aufmerksamkeit.  Umfassende Kontrollen sind unerlässlich, um illegalen Handel zu stoppen und bedrohte Arten zu schützen. 
Fazit
Die Wirksamkeit von CITES hängt von weltweiter Zusammenarbeit, Forschung und Bewusstseinsbildung ab. Nur gemeinsames Handeln aller Akteure kann bedrohte Arten langfristig schützen.
Fazit: CITES als Grundpfeiler fĂĽr den Artenschutz und nachhaltigen Handel
CITES bleibt ein unverzichtbares Instrument, um das Artensterben einzudämmen und den internationalen Handel verantwortungsvoll zu gestalten. Die konsequente Anwendung und Weiterentwicklung des Abkommens ist essenziell, um auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren und die globale Artenvielfalt nachhaltig zu sichern.