Nachfolgend ein umfassender Bericht zu den aktuellen US-Zöllen auf Stahl- und Aluminium (Section 232), inklusive integrierter Checkliste und praxisnaher Beispiele. Dieser Leitfaden richtet sich insbesondere an Schweizer Unternehmen, die Waren mit Stahl- oder Aluminiumanteilen in die USA exportieren.

Einleitung

Seit dem 12. MĂ€rz 2025 gelten in den USA weitreichende Änderungen fĂŒr die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten. Die bereits seit 2018 (Stahl) bzw. 2018/2020 (Aluminium) existierenden Zusatzzölle bleiben bestehen bzw. wurden sogar erhöht und durch neue Vorschriften erweitert:

  1. Aluminium-Zoll von 10 % auf 25 % angehoben.
  2. Alle LĂ€nderausnahmen (Kanada, Mexiko, EU usw.) und frĂŒhere Kontingente sind entfallen.
  3. Keine neuen produktbezogenen AusnahmeantrĂ€ge mehr möglich (seit 10. Februar 2025).
  4. Erweiterter Geltungsbereich („Derivatprodukte“), bei denen nur der Metallwert verzollt wird, sofern dieser genau ausgewiesen wird.
  5. Pflicht, bei Stahl- und Aluminiumprodukten das Schmelz- und Gussland zu deklarieren, sonst fĂ€llt der 25 %‑Zuschlag auf den Gesamtwert an.

Grundlage dieser Massnahmen ist Section 232 des Trade Expansion Act (1962) zum Schutz der „nationalen Sicherheit“. Die jĂŒngsten Änderungen folgen aus den neuen PrĂ€sidialproklamationen Nr. 10895 (Aluminium) und 10896 (Stahl) (Februar 2025), die die bisherigen Regelungen (Prokl. 9704, 9705, 9980) entsprechend modifizieren.

1. ZusÀtzliche Zölle auf Stahl

1.1 Allgemeine Regelung

  • Seit MĂ€rz 2018 gilt ein 25 %-Zusatzzoll auf die meisten Stahleinfuhren in die USA (Section 232).
  • Betroffen sind primĂ€r Kapitel 72 (Stahl in PrimĂ€r- und Halbzeugformen) und 73 (Waren aus Stahl) im US-Zolltarif (HTSUS).
  • Durch Proklamation 9980 (2020) wurden bereits „derivative“ Stahlwaren (z. B. NĂ€gel, DrĂ€hte, Schrauben) einbezogen.
  • Neuerung ab 12. MĂ€rz 2025: Alle lĂ€nderspezifischen Ausnahmen oder Quoten (z. B. fĂŒr Kanada, EU, SĂŒdkorea) sind wegfallen.
  • Keine neuen AusnahmeantrĂ€ge mehr (seit 10. Februar 2025). Bereits bestehende Einzel-Ausnahmen laufen bis zum definierten Ende (Ablaufdatum oder Mengengrenze).

1.2 Erweiterter Geltungsbereich („Derivatprodukte“)

  • GemĂ€ss Proklamation 10896 (Februar 2025) sind weitere Stahlprodukte in den HS-Kapiteln 73, 84, 85, 87, 94 betroffen.
  • Beispielhafte Positionen:
    • 7307
 (RohrformstĂŒcke aus Stahl),
    • 7308
 (Konstruktionsteile aus Stahl),
    • 9403.20
 (Stahlmöbel),
    • sowie Maschinen- und Fahrzeugteile (Kap. 84, 85, 87) mit relevantem Stahlanteil.
  • Bei Waren ausserhalb von Kap. 72/73 gilt der 25 %-Zoll nur auf den Wert des Stahlanteils. Fehlen genaue Angaben, erhebt der US-Zoll den 25 %‑Zuschlag auf den gesamten Warenwert.

1.3 Deklaration in der Zollanmeldung (Stahlanteil)

Laut CSMS # 64384423 (MĂ€rz 2025) verlangt CBP (U.S. Customs and Border Protection) bei jeder Einfuhr folgende Datenelemente:

  1. Wert abzĂŒglich Stahlanteil (Restwert ohne Stahl)
  2. Wert des Stahlanteils
  3. Gewicht des Stahlanteils (kg)
  4. Schmelz- und Gussland („Melt and Pour Country“ – Angabe, wo der Stahl tatsĂ€chlich geschmolzen und gegossen wurde)

Werden diese Informationen nicht geliefert, erfolgt die Belastung mit 25 % auf den Gesamtwert statt nur auf den Stahlwert.

2. ZusÀtzliche Zölle auf Aluminium

2.1 Allgemeine Regelung

  • Seit 2018 bestehen Section-232-Zölle auf Aluminium (10 %).
  • Neu: Per Proklamation 10895 (Februar 2025) wurde der Alu-Zoll auf 25 % angehoben.
  • Auch hier: Alle LĂ€nder- und Quoten-Ausnahmen sind aufgehoben (z. B. keine Sonderregel mehr fĂŒr Kanada, EU etc.).
  • Keine neuen AusnahmeantrĂ€ge mehr; vorhandene laufen aus, sobald ihr Limit erreicht ist (zeitlich oder mengenmĂ€ssig).

2.2 Erweiterter Geltungsbereich („Derivatprodukte“)

  • GemĂ€ss Proklamation 10895 sind nun neben Kap. 76 auch zusĂ€tzliche Positionen in den HS-Kapiteln 66, 83, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95, 96 einbezogen, sofern sie signifikante Aluminiumkomponenten haben (z. B. Aluminiumkonstruktionen, Haushaltswaren, Teile von Maschinen/Fahrzeugen).
  • Bei Waren ausserhalb von Kap. 76 greift der 25 %-Zoll nur auf den exakten Aluminiumwert. Auch hier droht eine Verzollung des Gesamtwerts, falls die Meldedaten fehlen.

2.3 Deklaration in der Zollanmeldung (Aluminiumanteil)

Nach CSMS # 64384496 (MĂ€rz 2025) mĂŒssen Importeure bei Aluminium:

  1. Wert abzĂŒglich Aluanteil
  2. Wert des Aluminiumanteils
  3. Gewicht des Aluanteils (kg)
  4. PrimÀres + sekundÀres Schmelzland sowie letztes Gussland
  5. Kein Meldebedarf fĂŒr Schmelz- und Gussland, wenn das Ursprungsland USA ist (denn US-Waren unterliegen nicht Section 232).

Fehlt eine dieser Angaben, erhebt CBP 25 % auf den Gesamtwert.

3. Ursprungsregeln

4. Praxisnahe Beispiele

Beispiel 1: Reine Stahlrohrleitung

  • Ausgangslage: Firma S. AG (Schweiz) exportiert eine Stahlrohrleitung (HS 7307.99) in die USA.
  • Warenwert: 50.000 USD.
  • Ursprung: Schweiz.
  • Massnahmen:
    • RegulĂ€rer MFN-Zoll (z. B. 3 % = 1.500 USD).
    • + 25 % Section 232 = 12.500 USD.
      => Gesamt 14.000 USD (zzgl. weiterer GebĂŒhren).
  • Deklaration:
    • Wert, Stahlanteil, Gewicht, Schmelzland.
    • Keine lĂ€nderspezifische Befreiung mehr.

Beispiel 2: Komplexe Maschine mit AluminiumgehĂ€use

  • Ausgangslage: Firma M. SA (ZĂŒrich) liefert ein GerĂ€t (HS 8481.80.90, Kap. 84) fĂŒr 7.000 USD, davon Alu-GehĂ€use 2.000 USD, Rest Elektronik 5.000 USD.
  • Aluminium-Zoll 25 % auf den Alu-Anteil (sofern klar deklariert).
    • Normalzoll 2 % auf 7.000 = 140 USD.
    • Section-232-Zuschlag 25 % auf 2.000 = 500 USD.
      => Gesamt 640 USD.
  • Ohne Aufsplitterung könnte CBP 25 % auf 7.000 (1.750 USD) ansetzen. Daher ist die saubere Materialaufteilung wichtig.

Beispiel 3: Produkt mit Stahl und Alu

  • Warenwert: 20.000 USD, davon 30 % Stahl (6.000), 20 % Alu (4.000), Rest andere Materialien.
  • Zusatzabgaben:
    • 25 % auf Stahlanteil (6.000) = 1.500.
    • 25 % auf Aluanteil (4.000) = 1.000.
      => Summe 2.500. + regulĂ€rer Zoll z. B. 5 % auf 20.000 (1.000) = 3.500.
  • Ohne exakte Auflistung droht 25 % auf 20.000 = 5.000 – also doppelt so hoch.

Beispiel 4: Auslaufende Ausnahmeregelung

  • Firma T. GmbH hatte eine zeitlich begrenzte Exclusion (0 % Zoll) fĂŒr ein Spezialprofil aus Stahl.
  • Diese Exclusion lĂ€uft am 30. April 2025 ab (oder wenn 1.000 t importiert). Keine VerlĂ€ngerung möglich. Ab Mai 2025 gilt 25 % auf neue Sendungen.

5. Integrierte Checkliste fĂŒr Stahl-/Alu-Exporte in die USA

  1. Tarifnummer & Ursprung
    • Ermitteln Sie die exakte HTSUS-Nummer (10-stellig) und das Ursprungsland.
    • PrĂŒfen Sie, ob Ihre Ware unter Kap. 72/73 (Stahl) oder Kap. 76 (Alu) fĂ€llt oder ggf. „Derivat“ in Kap. 66, 83, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95, 96.
  2. Bestehende Ausnahmeregelungen?
    • Falls eine Ă€ltere Ausnahmeregel existiert, wann lĂ€uft diese aus?
    • Neue AntrĂ€ge sind ausgeschlossen, also kalkulieren Sie den 25 %-Zoll ein, sobald die Ausnahme endet.
  3. Anteil des Stahl-/Alu-Werts ermitteln
    • Bei Waren ausserhalb Kap. 72/73/76 muss der Metallwert separat ausgewiesen werden.
    • Verlangen Sie vom Lieferanten eine detaillierte AufschlĂŒsselung.
    • Ohne Deklaration → 25 % auf den Gesamtwert.
  4. Zolldokumentation vorbereiten
    • Listen Sie explizit:
      1. Wert ohne Metall
      2. Wert Metall
      3. Gewicht Metall (kg)
      4. Schmelz-/Gussland (Stahl: Melt & Pour; Alu: primÀre / sekundÀre Schmelze, letztes Gussland).
  5. Zollkosten kalkulieren
    • Normaler Einfuhrzoll (MFN) laut HTSUS.
    • + 25 % auf den Stahl-/Alu-Anteil (ggf. getrennt, falls Stahl UND Alu).
    • Ggf. weitere Zölle (Section 301 bei China, AD/CVD). Summieren sich alle auf.
  6. Kommunikation mit US-EinfĂŒhrer
    • Stellen Sie sicher, dass Ihr US-Importeur sĂ€mtliche Codes korrekt anwendet (Kap. 99 Zusatztarife).
    • Besorgen Sie frĂŒhzeitig alle Material- / Ursprungsnachweise, um Verzögerungen zu vermeiden.
    • Evaluieren Sie alternative Lieferketten oder Preisanpassungen, wenn die Zusatzzölle zu hoch werden.

6. Fazit & Aktuelle Quellen

Fazit:
Die neuen Regelungen ab MĂ€rz 2025 verschĂ€rfen Section-232 deutlich. Keine Ausnahmen mehr sowie erhöhte 25 % fĂŒr Aluminium bedeuten höhere Kosten fĂŒr nahezu alle Importe. Zudem sind jetzt weitere Kapitel erfasst (Derivatprodukte). FĂŒr Exporteure ist entscheidend, den Metallanteil exakt zu dokumentieren, da sonst 25 % auf den gesamten Warenwert anfallen kann. Da Section-232-Zölle nicht erstattungsfĂ€hig sind (kein Duty Drawback) und AusnahmeantrĂ€ge nicht mehr zulĂ€ssig sind, bleibt wenig Spielraum zur Umgehung dieser Mehrkosten. Eine regelmĂ€ssige ÜberprĂŒfung des US-Federal-Register und der CBP-Hinweise ist empfehlenswert, um auf eventuelle Änderungen (z. B. neue Annex-Positionen) schnell reagieren zu können.

Quellen (ausgeschrieben):

(Stand: MĂ€rz 2025. Angaben ohne GewĂ€hr; Änderungen vorbehalten. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, verbindliche AuskĂŒnfte beim US-Zoll bzw. eine professionelle Zollberatung einzuholen.)