Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) markiert einen Paradigmenwechsel für den europäischen Importsektor. Mit der laufenden Übergangsphase stehen Importeure erstmals erheblichen Berichtspflichten gegenüber, erleben jedoch auch administrative Entlastungen durch neue Ausnahmeregelungen. Dieser Artikel führt die wesentlichen Aspekte kurz und kompakt auf.
Was die Neuerungen im CO₂-Grenzausgleichssystem für die Praxis bedeuten
CBAM in der Übergangsphase: Erleichterungen und neue Anforderungen für Importeure

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism

 

CBAM: Grundlagen und Zielsetzung

CBAM ist das zentrale Instrument des europäischen Green Deal für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich CO₂-Emissionen.
Der Mechanismus gleicht Wettbewerbsverzerrungen zwischen im EU-Binnenmarkt produzierten und importierten Gütern aus und soll Carbon-Leakage verhindern. Die Verordnung (EU) 2023/956 betrifft sechs emissionsstarke Industriesektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Elektrizität und Wasserstoff. Ab 2026 dürfen diese Waren nur noch von zugelassenen Anmeldern eingeführt werden.

Die Übergangsphase im Detail

Die Übergangsphase läuft vom bis :
Unternehmen und Behörden sammeln Erfahrungen mit den neuen Berichtsvorschriften. Quartalsweise sind CBAM-Berichte zu Emissionen abzugeben; finanzielle Ausgleichszahlungen fallen noch nicht an. Die Importzollanmeldungen enthalten in dieser Phase keinen CBAM-Hinweis, der Zoll informiert über die Meldepflicht.Letztmalige Abgabe: für das 4. Quartal 2025.

Pflichten und Meldeprozesse für Importeure

Vierteljährliche Berichtspflicht: Alle direkten und indirekten Emissionen importierter Waren sind zu erfassen.
Importeure müssen sich im vorläufigen Register eintragen und die Emissionsdaten digital bereitstellen. Für ausländische Anmelder ist der EU-Vertreter verantwortlich. Berechnung und Erfassung erfolgen nach Standardvorgaben, unterstützt durch digitale Schnittstellen (z.B. EORI und TARIC), um Abläufe zu optimieren.

Einführung der De-minimis-Schwelle und Befreiungen

De-minimis-Schwelle (Mai 2025): Jahresimporte < 50 Tonnen befreit – nicht für alle Sektoren.
91% der Importeure profitieren schätzungsweise davon (vorwiegend KMU). Gilt für Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement. Nicht anwendbar bei Elektrizität und Wasserstoff – Fokus auf grosse Akteure.

Administrative Erleichterungen und technologische Neuerungen

Seit 2025: Erhebliche Vereinfachungen und technologische Verbesserungen für Unternehmen.
Anerkennung von Kommissions-Standardwerten, vereinfachte Methoden für spezielle Produktionsschritte, Ausnahmen für bestimmte Produkte (z.B. nicht-kalzinierter Kaolin). Verschiebung des offiziellen Zertifikateverkaufs auf Februar 2027 und optimierte, interoperable Verwaltungssysteme für mehr Kosteneffizienz.

Ausblick: Zulassungsverfahren und Vorbereitung auf das Echtregime

Ab : Zugelassener CBAM-Anmelder wird für Importe zwingend.
Die Zulassung und Systemprüfung müssen bis Ende 2025 erfolgen. Zentralisierte, digitalisierte Verfahren mit Anbindung an behördliche Register. Chance für Effizienz, aber auch Risiken bei Compliance und Datenqualität.

Internationale Perspektiven und geopolitische Implikationen

CBAM als globales Signal: Umweltpolitik und internationale Handelsbeziehungen im Fokus.
Erste Reaktionen reichen von WTO-Beschwerden (Russland) bis zu Dialogen (UK). Die EU-Klimapolitik setzt neue Standards und dient als mögliches Modell für andere Märkte.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Handlungsempfehlung: Die Übergangszeit strategisch nutzen.
Datenstrukturen verbessern, Verantwortlichkeiten festlegen, Reportingprozesse testen. Schulungen und IT-Einbindung vermeiden Fehler.Environmental und Handelsmanagement wird mit CBAM zur Schlüsselkompetenz.

Überblick der betroffenen Sektoren (Schätzungen)

Verteilung der CBAM-relevanten Importsektoren
 
Fazit und Ausblick
Die Aufgabe der nächsten Monate für Importeure liegt in der frühzeitigen Registrierung, der präzisen Emissionserfassung und einer vorausschauenden Prozessanpassung. Die administrative Erleichterung durch De-minimis-Schwellen wird viele Unternehmen entlasten, doch bleibt die technische und rechtliche Integration in den Betriebsalltag anspruchsvoll. Die CBAM-Entwicklung wird auch weiterhin von internationalen Dynamiken und Schnittstellen zur EU-Zollverwaltung geprägt bleiben.