Aktuelles Passar-Update des Schweizer Zolls – Wichtigste Änderungen für Export, Transit & Import

Die Schweizer Zollverwaltung (BAZG) hat neue Informationen rund um Passar veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie verständlich zusammengefasst. Alle Angaben basieren auf den offiziellen Mitteilungen des Bundes (Quelle am Ende).

31.12.2025 Ausfuhr-Umstellung 12.01.2026 gVV Garantieverwaltung
Wichtige Passar-Termine im Überblick

Ausfuhr: Umstellung auf Passar bis 31. Dezember 2025

Unternehmen, die ihre Ausfuhren noch nicht auf Passar umgestellt haben, sollten jetzt aktiv werden. Die Umstellungsfrist bleibt unverändert bestehen. Registrierung erfolgt im ePortal, und die technische Umsetzung wird über Ihren Verzollungssoftware-Anbieter organisiert.

Wichtig: Bei bestimmten Waren bestehen spezielle Übergangslösungen (z. B. Tabakfabrikate, TN 9999.9999, Lagerausfuhren).

Ausfuhr: Neue Aktivierungsvarianten für Zugelassene Versender

Für ZV bestehen zwei Varianten zur Aktivierung von Ausfuhranmeldungen, die in eine Durchfuhranmeldung übergehen:

Variante A – getrennte Aktivierung

Die Ausfuhranmeldung wird zuerst einzeln aktiviert, die Durchfuhranmeldung danach separat. Vorteilhaft z. B. für Kurier- und Sammelgutverkehre. Nachteil: In der Praxis blieb die Verknüpfung (Previous Doc Code EXPO) teilweise aus, was unnötige Nachbearbeitungen verursacht.

Variante B – gemeinsame Aktivierung

Beide Anmeldungen werden gleichzeitig aktiviert. Risiko: Wird eine einzelne Ausfuhr zur Kontrolle angewählt, kann der komplette LKW blockiert werden.

Die Beteiligten werden gebeten, sich frühzeitig über die bevorzugte Vorgehensweise abzustimmen. Die Aktivierungsfrist wurde zudem von 30 auf 120 Tage verlängert.

Ausfuhr: Automatisierte Aktivierung mit Activ App

Durch Remote Loading oder DTS-Scan kann die Aktivierung automatisiert durchgeführt werden. Die Funktion befindet sich derzeit in einer Pilotphase an ausgewählten Grenzübergängen. Vor der ersten Nutzung ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Lokalebene erforderlich.

Vorteil: verlängerte Abfertigungszeiten – ganz ohne zusätzliche Bewilligung.

Ausfuhr: Dokumenten-Upload noch nicht freigegeben

Begleitdokumente dürfen bis zur offiziellen Freigabe nicht im „Chartera Input“ hochgeladen werden. Uploads erfolgen nur bei Aufforderung der BAZG, z. B. bei Kontrollen.

Durchfuhr: Selbstständige Garantieverwaltung ab 12. Januar 2026

Ab diesem Datum sind Verfahrensinhaber selbst für das Monitoring ihres gVV-Referenzbetrags verantwortlich. Unterstützt wird dies durch das Tool Garanzia. Diese Änderung tritt endgültig in den Regelbetrieb über.

Durchfuhr: Richtige Nutzung des Dokumenttyps NZZZ

Die EU plant, den Dokumenttyp NZZZ schrittweise abzuschaffen. Unternehmen sollen künftig möglichst eindeutige Dokumenttypen und die passenden Felder verwenden.

  • Transportreferenzen → Feld „Transportdokument“
  • AWB / HAWB → Dokumenttyp N741
  • EUR.1 → Dokumenttyp N954

Durchfuhr: Customs Office of Exit for Transit korrekt angeben

Bei Durchfuhren mit EXS-Security Code ist das COoExitTra immer anzugeben. Fehlende Angaben führen zu Verzögerungen bei der Ausfuhr. Besonders relevant bei Transporten, die das EU/NO-Sicherheitsgebiet verlassen.

Einfuhr: Vorinformation zu Passar 2.0 und neuen ZE-Prozessen

Mit Passar 2.0 (geplant für Q2/2026) können Unternehmen von e-dec Import auf Passar Einfuhr wechseln. Dies beeinflusst die Prozesse Drittspediteur und Regelmässiger Verkehr mit Fahrplan. Frühzeitige Vorbereitung wird empfohlen.

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