Die Seefracht in den Persischen Golf steht seit Anfang März 2026 unter aussergewöhnlichem Druck. Drei Entwicklungen greifen ineinander: Eine temporäre Zollregelung der VAE leitet Container über Alternativhäfen um, grosse Reedereien beenden Fahrten vorzeitig, und die Versicherungsbranche hat die Kriegsrisikodeckung für die Region grundlegend neu bewertet. Dieser Artikel ordnet die Lage ein und zeigt, was Schweizer und europäische Unternehmen jetzt konkret beachten müssen.
Temporäre Transitlösung für Container nach Jebel Ali
Seit dem 8. März 2026 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine temporäre Zollregelung für Seecontainer mit Bestimmungsort Jebel Ali und die Freizonen des Emirats Dubai. Unter dieser Sonderregelung dürfen Container, die eigentlich direkt in Jebel Ali gelöscht würden, zunächst in den Häfen Khorfakkan oder Fujairah ankommen und dort entladen werden. Anschliessend werden sie im Rahmen eines gebürgten Strassentransits nach Jebel Ali transportiert, wo wie gewohnt die endgültige Zollerklärung abgegeben und die Abfertigung vorgenommen wird. Die Massnahme ist vor dem Hintergrund der aktuellen betrieblichen und sicherheitspolitischen Bedingungen in der Region eingeführt worden und soll helfen, den Warenfluss nach Dubai auch unter erschwerten Umständen möglichst stabil zu halten.Was sich ändert – und was nicht
Für die beteiligten Unternehmen verschiebt sich ein Teil der Transportkette von der Seestrecke auf die Strasse, ohne dass sich der rechtliche Einfuhrpunkt ändert. Die Einfuhr bleibt an Jebel Ali bzw. die dortigen Freizonen gebunden, ebenso die zollrechtliche Beurteilung der Ware. Der Schiffsanlauf kann variieren, der zollrechtliche Ankerpunkt für Dokumentation, Abgaben und Bewilligungen bleibt gleich. Entscheidend ist daher weniger eine komplette Neuausrichtung der Prozesse, sondern eine saubere Einbindung des zusätzlichen Transitabschnitts in die bestehende Logistik- und Zollorganisation.Typischer Ablauf unter der temporären Regelung
Ein typischer Ablauf sieht derzeit so aus: Das Seeschiff läuft anstatt Jebel Ali einen der Alternativhäfen Khorfakkan oder Fujairah an. Die für Dubai bestimmten Container werden dort gelöscht, bleiben aber zollrechtlich Transitgut für Jebel Ali. Die Reederei oder ihr lokaler Vertreter erstellt ein entsprechendes Frachtmanifest für die Strassentransporte unter Zollverschluss, koordiniert mit dem Terminal und den Transporteuren und stellt sicher, dass die Container lückenlos vom Hafen auf die Strasse und anschliessend nach Jebel Ali gelangen. Dort werden die Container auf dafür vorgesehenen Flächen platziert, bis der Importeur oder sein Zollagent die reguläre Zollerklärung einreicht und Dubai Customs die Sendungen freigibt.Verschiebung der Verantwortlichkeiten
Aus Sicht der Rollenverteilung verschieben sich die Schwerpunkte leicht:- Reedereien und deren Agenten tragen zusätzliche Verantwortung für die Organisation der gebürgten Strassentransporte.
- Spediteure müssen ihre Kunden frühzeitig über alternative Anlaufhäfen, mögliche Zeitverschiebungen und die interne Abwicklung der Transitbewegungen informieren. Gleichzeitig müssen alle relevanten Daten für Manifest und Transitdokumente vollständig und konsistent vorliegen.
- Importeure sollten ihre internen Planungsannahmen zu Laufzeiten, Kosten und Risiken überprüfen und mit ihren Partnern klare Absprachen über Informationsfluss und Zuständigkeiten treffen.
Gegenüberstellung: Vorher und Nachher
| Aspekt | Bisheriger Ablauf | Temporäre Regelung (ab 8. März 2026) |
|---|---|---|
| Löschhafen der Container | Direkt Jebel Ali | Teilweise zunächst Khorfakkan oder Fujairah |
| Rechtsstatus der Ware | Importware bzw. Freizonenware in Jebel Ali | Transitware bis zur Ankunft in Jebel Ali |
| Inlandtransport innerhalb VAE | Überwiegend innerhafenbezogene Bewegungen | Zusätzlicher gebürgter Strassentransit |
| Ort der Zollanmeldung | Jebel Ali / entsprechende Freizone | Unverändert: Jebel Ali / entsprechende Freizone |
| Rolle des Spediteurs | Organisation der Seefracht, Importabfertigung, Abholung | Zusätzlich Koordination der Transitbewegung und Zeitplanung |
| Informationsbedarf des Importeurs | Standard-Statusmeldungen zu Ankunft und Freigabe | Ergänzend Informationen zu Alternativhäfen und Transitzeiten |
Relevanz für Schweizer und EU-Unternehmen
Die wichtigste Botschaft: Die zollrechtlichen Grundlagen der Geschäfte mit Dubai verändern sich nur punktuell. Ursprungsregeln, Präferenznachweise und zolltarifliche Einstufung bleiben unverändert relevant und knüpfen weiterhin an der Einfuhr in Jebel Ali an. Anpassungsbedarf besteht dort, wo Lieferfristen knapp kalkuliert sind, interne Prozesse stark standardisiert wurden oder Kunden eine sehr hohe Transparenz über den physischen Transportweg erwarten.MSC beendet Fahrten vorzeitig: End of Voyage Declaration
Parallel zur Zollregelung hat MSC für alle Sendungen, die sich unter ihrer Obhut befinden und für Häfen im Arabischen Golf bestimmt sind, eine sogenannte End of Voyage Declaration ausgesprochen. Gleichzeitig gilt eine entsprechende Erklärung für Exporte aus der Region. Damit beendet die Reederei die vertragliche Beförderung vorzeitig am nächstgelegenen sicheren Hafen, statt die Ladung bis zum Golfzielhafen zu transportieren. Für Verladende ist das ein rechtlich und wirtschaftlich markanter Schnitt: Mit dem Löschen am sicheren Hafen geht die Verfügung über den Container wieder voll auf den Ladungseigentümer über – einschliesslich der Pflicht, eine neue Transportkette aufzubauen.Was das konkret bedeutet
- Bereits auf See befindliche Ladung erreicht ihren ursprünglich gebuchten Bestimmungshafen im Golf nicht mehr und wird in einem als sicher eingestuften Alternativhafen gelöscht.
- MSC stellt die Container dem Ladungseigentümer dort zur Verfügung. Dieser muss Bergung, Lagerung und jeden Weitertransport selbst organisieren und bezahlen.
- MSC erhebt einen obligatorischen Zuschlag von 800 USD pro Container als Abweichungs- bzw. Umroutungszuschlag.
- Hinzu kommen lokale Kosten für Handling, Umschlag, Lagerung und gegebenenfalls erneute Verzollung oder Transitverfahren.
- Für den weiteren Weg ist eine neue Buchung mit neuen Konditionen erforderlich – auch für leere Container, die bereits für Exportladungen freigegeben waren.
Zusammenspiel mit der Dubai-Zollregel
Die MSC-Massnahme und die temporäre Zollregel von Dubai Customs greifen in derselben Krisenlage ineinander, betreffen aber unterschiedliche Abschnitte der Lieferkette: MSC (End of Voyage) beendet die ursprüngliche Reise vertraglich und legt die Verantwortung für den weiteren Weg auf den Ladungseigentümer zurück. Der Schnitt erfolgt am sicheren Hafen. Dubai Customs (temporäre Transitregel) schafft parallel eine Brücke, um den verbleibenden Warenfluss nach Jebel Ali unter erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Container, die weiterhin für Jebel Ali bestimmt sind, dürfen über Khorfakkan oder Fujairah und einen gebürgten Strassentransit in das bekannte Zollregime gebracht werden.Zweistufige Prüfung für Verlader
Für die Praxis ergibt sich eine zweistufige Betrachtung: Schritt 1: Klären, ob eine Sendung noch unter den ursprünglichen Seefrachtvertrag bis in den Golf transportiert wird – oder ob sie unter eine End of Voyage-Erklärung fällt und an einem sicheren Hafen bereitgestellt wird. Ist letzteres der Fall, beginnt ein neuer Planungs- und Kostenblock: Abweichungszuschlag, Hafenkosten, Lagergebühren und ein zweites Transportsegment, das neu verhandelt werden muss. Schritt 2: Wo die ursprüngliche Bestimmung Jebel Ali bleibt und eine Weiterbeförderung möglich ist, greift die temporäre Zollregel. Container können über die Alternativhäfen und den gebürgten Strassentransit doch noch in das Zollregime von Jebel Ali gebracht werden. Für Verlader und Importeure ist dies keine normale Fahrplanabweichung, sondern eine Folge aussergewöhnlicher Sicherheits- und Betriebslagen – mit klar messbaren kommerziellen Folgen.Kriegsrisikoversicherung: Fundamentaler Umbruch im Persischen Golf
Die dritte und für viele Unternehmen folgenreichste Entwicklung betrifft die Versicherungsseite. Seit Anfang März 2026 hat sich die Kriegsrisikodeckung für die Region grundlegend verändert.Sieben P&I-Clubs kündigen Kriegsrisikodeckung
Sieben der zwölf Mitglieder der International Group of Protection and Indemnity Clubs haben per 5. März 2026 die Kriegsrisikoversicherung für Schiffe im Persischen Golf, im Golf von Oman und in iranischen Gewässern beendet. Betroffen sind unter anderem Gard, NorthStandard, Steamship Mutual, Skuld, der American Club, The Swedish Club und der London P&I Club. Diese Clubs versichern zusammen mehr als die Hälfte der Tonnage, die über die International Group abgedeckt wird – und die International Group deckt rund 90 Prozent der weltweiten Schiffstonnage ab. Die Folge: Die Bereitschaft, Ladung aus dem Persischen Golf aufzunehmen, sinkt massiv. Zum Zeitpunkt der Ankündigung lagen mindestens 40 Supertanker (Very Large Crude Carriers) vor Anker im Persischen Golf und warteten auf eine Klärung der Sicherheitslage, bevor sie einen Transit durch die Strasse von Hormuz wagten.Rückversicherer verdreifachen die Prämien
Auf der Rückversicherungsseite haben sich die Kosten dramatisch erhöht. Die Prämien für Kriegsrisikodeckung haben sich in vielen Fällen verdreifacht – von rund 250'000 USD auf 750'000 USD pro Schiff. Zum Vergleich: Übliche kriegsbedingte Erhöhungen liegen bei etwa 50 Prozent. Auch die Frachtversicherungsprämien für Kriegsrisiken sind deutlich gestiegen – von rund 0,03 Prozent auf etwa 1 Prozent des Warenwerts. Die Prämien variieren dabei erheblich je nach Schiffsflagge, Eigentümerstruktur und angeflogenen Häfen. Sollten die Feindseligkeiten länger als zehn Tage andauern, könnten Rückkaufoptionen für gekündigte Policen ganz entfallen.Londoner Markt bietet wieder Lösungen an
Trotz der Kündigungswelle durch die P&I-Clubs hat der Londoner Versicherungsmarkt inzwischen begonnen, erneut Kriegsrisikodeckungen für Schiffe anzubieten, die die Strasse von Hormuz passieren oder im Persischen Golf verbleiben. Spezialmakler haben für zahlreiche bestehende Kunden individuelle Lösungen gefunden. Die Kosten variieren allerdings stark nach Schiffstyp, Ladungsklassifizierung und konkreter Route. Das eigentliche Hemmnis für den Schiffsverkehr ist derzeit weniger die Verfügbarkeit von Versicherungsschutz als vielmehr die Risikoeinschätzung der Reedereien selbst: Viele bewerten den Transit durch ein aktives Konfliktgebiet als zu riskant – unabhängig davon, ob eine Versicherungslösung vorliegt. Die US-Regierung hat zusätzliche Garantien und Marineeskorten zugesagt, um die Wiederaufnahme des Handelsverkehrs zu fördern.Was Schweizer Unternehmen jetzt tun sollten
Die drei Entwicklungen – Transitregelung, Reiseabbruch und Versicherungsumbruch – wirken zusammen und erfordern eine koordinierte Reaktion. Folgende Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:- Sendungsstatus laufend prüfen: Klären Sie mit Ihrem Spediteur und der Reederei, ob Ihre Sendungen noch unter dem ursprünglichen Frachtvertrag laufen oder ob eine End of Voyage Declaration greift. Daraus ergeben sich völlig unterschiedliche Kosten- und Verantwortungsszenarien.
- Versicherungsdeckung verifizieren: Prüfen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler, ob Ihre aktuelle Transportversicherung die Region noch abdeckt und ob zusätzliche Kriegsrisikodeckung erforderlich ist. Die Prämien sind massiv gestiegen, aber Deckung ist am Londoner Markt grundsätzlich verfügbar.
- Zusatzkosten einkalkulieren: Neben dem MSC-Zuschlag von 800 USD pro Container fallen potenziell Hafengebühren, Lagerkosten, Transitkosten für den Strassentransport innerhalb der VAE und höhere Versicherungsprämien an. Diese Kosten sollten in laufende und neue Angebote eingepreist werden.
- Lieferzeiten anpassen: Die Kombination aus Alternativhäfen, Strassentransit und möglichen Wartezeiten kann die Gesamtlaufzeit erheblich verlängern. Kommunizieren Sie veränderte Lieferzeiten proaktiv an Ihre Kunden.
- Zolldokumentation sicherstellen: Ursprungsregeln, Präferenznachweise und zolltarifliche Einstufung bleiben bei Jebel Ali als Einfuhrort unverändert. Stellen Sie sicher, dass Handelsrechnung, Packliste und Ursprungsnachweise vollständig und korrekt vorliegen.
- Vertragliche Absicherung prüfen: Bestehende Lieferverträge sollten auf Klauseln zu höherer Gewalt, Lieferverzögerungen und Kostentragung überprüft werden. Bei neuen Verträgen empfiehlt sich eine ausdrückliche Regelung für den Fall von Routenänderungen und Reiseabbrüchen.