Seit Jahren wickeln Schweizer Unternehmen ihre Import-Zollgeschäfte über ein ZAZ-Konto (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung) ab. Dieses Konto diente gleichzeitig als Identifikation, als Abrechnungs- und als Zahlungsinstrument. Mit der schrittweisen Einführung von Passar 2.0 wird dieses System grundlegend erneuert. Ab 2026 ersetzt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) das bisherige ZAZ-Konto. Die GP-ID wird zur neuen Identifikationsnummer im Handelswarenverkehr mit dem BAZG. Die Umstellung betrifft alle Unternehmen, die Waren in die Schweiz importieren – unabhängig davon, ob sie selbst anmelden oder einen Spediteur beauftragen. ⚠️ Wichtig: Eine automatische Migration der ZAZ-Konten auf die GP-ID findet nicht statt. Jedes Unternehmen muss sich eigenständig im ePortal des Bundes registrieren.

Was ändert sich konkret?

Die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen System sind substanziell. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Bisher (ZAZ / e-dec)

  • Identifikation über ZAZ-Nummer
  • Mehrere ZAZ-Konten pro Unternehmen möglich
  • Generelle Sicherheitsleistung erforderlich
  • Dokumentenbezug über etablierte Kanäle
  • PDF-Rechnungsversand
  • Kontosperrung bei Zahlungsgefährdung

Neu (GP-ID / Passar)

  • Identifikation über GP-ID (an UID gebunden)
  • Nur eine GP-ID pro UID-Nummer
  • Risikobasierte, forderungsbezogene Sicherheiten
  • Dokumentenbezug über «Chartera Output» oder B2B-Schnittstelle
  • Kein PDF-Rechnungsversand mehr
  • Gezielte Massnahmen statt Komplettsperrung

GP-ID: Eine ID pro Unternehmen

Die GP-ID ist direkt an die UID-Nummer Ihres Unternehmens gekoppelt. Das bedeutet: Pro UID-Nummer gibt es genau eine GP-ID – nicht mehr und nicht weniger. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen System, bei dem Unternehmen mehrere ZAZ-Konten für verschiedene Abteilungen, Standorte oder Zwecke führen konnten.

Filialen und Standorte

Betreiben Sie mehrere Standorte, können Filialen über eine BUR-ID (Betriebs- und Unternehmensregister) eine eigene GP-ID erhalten. Voraussetzung: Die UID-Nummer des Hauptunternehmens muss bereits als Geschäftspartner registriert sein.

Interne Zuordnung über das freie Textfeld

Wo Sie bisher verschiedene ZAZ-Konten für interne Strukturen (Abteilungen, Kostenstellen, Profitcenter) genutzt haben, steht Ihnen künftig ein freies Textfeld bei der Warenanmeldung zur Verfügung. Der dort eingegebene Text erscheint unverändert auf der Verfügung und kann so für Ihre interne Zuordnung verwendet werden. 💡 Tipp: Die Nutzung des freien Textfelds liegt in Ihrer Verantwortung – das BAZG prüft den Inhalt nicht. Fragen Sie bei Ihrem Verzollungssoftware-Anbieter nach, ob dieser erweiterte Funktionen wie z. B. eine White List anbietet, um Eingabefehler zu vermeiden.

Welche GP-Rolle brauchen Sie?

Je nachdem, wie Ihr Unternehmen die Zollabwicklung organisiert, benötigen Sie eine bestimmte Geschäftspartner-Rolle. Zwei Szenarien sind typisch:

Szenario 1: Sie melden selbst an → GP-Rolle «Fracht»

Ihr Unternehmen erfasst Warenanmeldungen direkt in Passar. Dafür benötigen Sie die GP-Rolle «Fracht». Diese Rolle berechtigt Sie zur aktiven Nutzung von Passar für die Warenanmeldung.

Szenario 2: Ihr Spediteur meldet an → GP-Rolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr»

Ihre Speditionsfirma übernimmt die Zollabwicklung. Auch dann benötigen Sie eine GP-ID mit der Rolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr», um Verfügungen und Rechnungen im ePortal (via «Chartera Output») direkt beziehen zu können. ⚠️ Achtung: Ohne GP-ID können künftig keine Rechnungen auf Ihr Unternehmen ausgestellt werden. Die Registrierung ist also keine Option, sondern eine Notwendigkeit für jeden Importeur.

Übergangsphase: Zwei Systeme laufen parallel

Der Wechsel von e-dec auf Passar erfolgt nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt. Während einer Übergangsphase existieren beide Systeme nebeneinander. Dabei gilt eine klare Trennlinie:

Anmeldung über e-dec (bisheriges System)

  • Alles funktioniert wie bisher
  • ZAZ-Konto bleibt gültig
  • Dokumentenbezug über bekannte Kanäle
  • Gilt bis zur definitiven Abschaltung von e-dec

Anmeldung über Passar (neues System)

  • Neue Regeln gelten sofort
  • GP-ID erforderlich (kein ZAZ mehr)
  • Dokumentenbezug über «Chartera Output» oder B2B-Schnittstelle
  • Individueller Umstellungszeitpunkt innerhalb der Übergangsphase
Die Faustformel lautet: «Altes System – alte Regeln. Neues System – neue Regeln.» Sie bestimmen innerhalb der vereinbarten Übergangsphase selbst, wann Sie umstellen.

Dokumentenbezug und Rechnungsstellung

Der Dokumentenbezug wird mit Passar grundlegend neu organisiert.

Zusammenzüge statt Einzelverfügungen

Einzelne Veranlagungsverfügungen werden künftig zu sogenannten «Zusammenzügen» gebündelt. Aufgrund der unterschiedlichen Zahlungsfristen erhalten Sie zwei separate Rechnungen:
Rechnungstyp Inhalt Zahlungsfrist
MWST-Rechnung Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer) 60 Tage
Rechnung übrige Abgaben Zollabgaben und weitere Abgaben 5 Tage

Bezugskanäle

Ihre Dokumente (Verfügungen, Rechnungen) beziehen Sie künftig über zwei Wege: Über «Chartera Output» – die Anwendung im ePortal des Bundes, über die Sie Dokumente manuell abrufen können. Oder über eine B2B-Schnittstelle, die den automatisierten Dokumentenbezug ermöglicht. Der bisherige PDF-Rechnungsversand wird eingestellt.

Sicherheitsleistungen: Neuer Ansatz

Das bisherige System verlangte von Unternehmen eine generelle Sicherheitsleistung. Bei Zahlungsproblemen konnte das gesamte ZAZ-Konto gesperrt werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf den laufenden Betrieb. Mit Passar wird ein sogenannter Debitorenstatus eingeführt. Damit kann auf das generelle Einfordern von Sicherheiten verzichtet werden. Die Zahlungsgefährdung wird künftig mit gezielten, risikobasierten Instrumenten gesteuert – etwa durch forderungsbezogene Sicherheiten oder Sofortzahlung. Die komplette Sperrung eines Geschäftspartners ist nicht mehr vorgesehen. ✅ Vorteil für Unternehmen: Der neue Ansatz ist differenzierter und verhältnismässiger. Ein einzelnes Zahlungsproblem führt nicht mehr automatisch zur Blockierung Ihres gesamten Warenverkehrs.

Was passiert mit Lastschrift und eBill?

Falls Sie auf Ihrem ZAZ-Konto bereits ein Lastschriftverfahren, eBill oder Direct Debit eingerichtet haben, gibt es eine gute Nachricht: Das BAZG prüft die Möglichkeit, diese Zahlungsvereinbarungen ohne erneute Antragstellung auf die GP-ID zu übertragen. Eine Garantie gibt es hierfür allerdings noch nicht – detailliertere Informationen folgen mit der Einführung von Passar 2.0.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Im ePortal registrieren: Registrieren Sie sich als Geschäftspartner im ePortal des Bundes und beantragen Sie die passende GP-Rolle («Fracht» und/oder «Dokumentenbezug im Warenverkehr»).
  2. Filialen erfassen: Wenn Sie mehrere Standorte betreiben, registrieren Sie zuerst das Hauptunternehmen (UID) und anschliessend die Filialen über deren BUR-ID.
  3. Interne Organisation klären: Überlegen Sie, wie Sie das freie Textfeld bei der Warenanmeldung für Ihre interne Zuordnung (Abteilungen, Kostenstellen) nutzen wollen. Stimmen Sie sich mit Ihrem Softwareanbieter ab.
  4. Spediteur informieren: Teilen Sie Ihrem Spediteur Ihre GP-ID mit, sobald die Registrierung abgeschlossen ist. Klären Sie, wie der Übergang von e-dec auf Passar koordiniert wird.
  5. Dokumentenbezug vorbereiten: Machen Sie sich mit «Chartera Output» im ePortal vertraut. Prüfen Sie, ob eine B2B-Schnittstelle für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Kann ich weiterhin mehrere Konten für verschiedene Abteilungen führen?

Nein. Pro UID-Nummer kann nur eine einzige GP-ID registriert werden. Für die interne Differenzierung steht Ihnen das freie Textfeld bei der Warenanmeldung zur Verfügung. Der dort eingegebene Text erscheint auf der Verfügung und kann so für Ihre Zuordnung genutzt werden.

Brauche ich als Importeur zwingend eine GP-ID, wenn mein Spediteur alles erledigt?

Ja. Auch wenn Ihre Spedition die Warenanmeldung übernimmt, benötigen Sie eine GP-ID mit der Rolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr». Ohne GP-ID können keine Rechnungen auf Ihr Unternehmen ausgestellt werden.

Werden meine bisherigen Zahlungsvereinbarungen (Lastschrift, eBill) übernommen?

Das BAZG prüft derzeit, ob bestehende Lastschriftverfahren, eBill und Direct Debit von ZAZ-Konten auf die GP-ID übertragen werden können, ohne dass Sie einen neuen Antrag stellen müssen. Eine definitive Aussage steht noch aus.

Wie kann ich eine GP-ID für eine Filiale erstellen?

Filialen können über ihre BUR-ID (Betriebs- und Unternehmensregister) eine eigene GP-ID erhalten. Voraussetzung ist, dass die UID-Nummer des Hauptunternehmens bereits im ePortal registriert ist.

Kann ich mein ZAZ-Konto noch weiterhin nutzen?

Ja, solange Sie Ihre Einfuhren über e-dec abwickeln. Erst wenn Sie auf Passar umstellen, gilt ausschliesslich die GP-ID. Während der Übergangsphase laufen beide Systeme parallel. Neue ZAZ-Konten werden nach der Einführung von Passar 2.0 grundsätzlich nicht mehr eröffnet.

Was passiert mit den Sicherheitsleistungen?

Das bisherige System der generellen Sicherheitsleistung wird durch einen risikobasierten Ansatz ersetzt. Statt ein ganzes Konto zu sperren, setzt das BAZG künftig auf gezielte Massnahmen wie forderungsbezogene Sicherheiten oder Sofortzahlung. Das ist für die meisten Unternehmen ein Vorteil. Weitere Informationen auf der Seite vom BAZG. Weitere Informationen vom BAZG: Passar und Dazit News