Mit der erfolgreichen Totalrevision des Zollgesetzes im Juni 2025 ist eine grundlegende Modernisierung des Schweizer Zollwesens in Gang gesetzt. Unternehmen erhalten künftig mehr Flexibilität und weniger Bürokratie – insbesondere durch die Einführung der vereinfachten Warenanmeldung, die als zentrales Element der Reform gilt. Ebenso sind neue Begriffe im revidierten Zollrecht zu beachten.
Wie die ParlamentsbeschlĂĽsse vom Juni 2025 Schweizer Unternehmen bei Ein- und Ausfuhren entlasten
Totalrevision des Schweizer Zollgesetzes: Vereinfachte Warenanmeldungen möglich
Historischer Moment – Zollgesetzrevision wird Realität
Am 20. Juni 2025 haben Nationalrat und Ständerat die Totalrevision des Schweizer Zollgesetzes verabschiedet, nachdem die Differenzbereinigung zwischen beiden Kammern erfolgreich abgeschlossen wurde. Damit ist ein langjähriger Modernisierungsprozess abgeschlossen, der das Zollwesen in der Schweiz grundlegend und zukunftsfähig macht. Die Revision steht für Digitalisierung, Entbürokratisierung und einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Selbstverantwortung der Unternehmen. Das Gesetz tritt voraussichtlich ab 2027/2028 vollständig in Kraft, doch wichtige Neuerungen wie die vereinfachte Warenanmeldung werden bereits jetzt vorbereitet.Vereinfachte Warenanmeldung – Kernstück der Reform
Herzstück der Zollgesetzrevision ist die Einführung der vereinfachten Warenanmeldung nach Art. 15 BAZG-VG. Sie ermöglicht es, Kleinsendungen mit deutlich reduziertem Datenbedarf zu deklarieren, zum Beispiel ohne Angaben von Zolltarifnummern. Dieses Verfahren existierte bereits, wurde bisher vor allem von Kurierdiensten genutzt, jedoch nur bis 1000 CHF bzw. 1000 kgs. Das Verfahren stellt eine Erleichterung dar, da auf Angaben wie die Tarifnummer verzichtet werden kann. Folgende Informationen bleiben jedoch verpflichtend: Zollbeteiligte, Sendungsdetails, Warenwert und Ursprungsland. Ursprungsnachweise können weiterhin gefordert werden. Diese Neuerung gilt neu für Sendungen mit einem Warenwert unter 5'000 CHF und einem Gewicht unter 5'000 kg, sofern keine weiteren Abgaben anfallen und die Ware nicht unter Sonderregelungen fällt. Die Regelung gilt für Ein- und Ausfuhren und ist für alle Anmelder nutzbar. Importeure und Exporteure haben nun auch die bessere Möglichkeit, selbständig Zollabwicklungen vorzunehmen, anstatt diese an Zollpartner zu delegieren.Klare Grenzen und Anwendungsbereiche
Die vereinfachte Warenanmeldung ist nicht unbegrenzt nutzbar. Sie gilt ausdrücklich nur für Kleinsendungen, die keine Zölle, Lenkungsabgaben oder Verbrauchssteuern auslösen oder besonderen Vorschriften unterliegen. Auch eine Rückerstattung von Abgaben bei Ausfuhren ist ausgeschlossen. Diese Einschränkungen sichern die Integrität des Verfahrens und schützen vor Missbrauch. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass ihre Sendungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, bevor sie die vereinfachte Anmeldung nutzen.Vergleich der Anmeldungsarten im Überblick
Details
Anmeldungstyp | Rechtliche Basis | Verkehrsrichtung | Nutzerkreis | Bewilligungspflicht |
---|---|---|---|---|
Vereinfachte Warenanmeldung für Kleinsendungen bis 5000 CHF bzw 5000 kgs, die keinen Zusatzabgaben oder nichtabgabenrelevanten Erlassen unterliegen | Art. 15 BAZG-VG | Ein- und Ausfuhr | Alle Zollbeteiligten - auch selbständige Deklaration durch Importeure möglich | Nein |
Erleichterte Warenanmeldung (MiWaNaDa) mit reduziertem Datensatz für unkritische Sendungen | Art. 15 BAZG-VG | Einfuhr | Steuerpflichtige Importeure nach MWSTG mit Sitz CH/LI, selbständige Deklaration durch Importeure möglich ohne Nutzung von Zollagenten | Nein |
Reduzierte Warenanmeldung mit reduzierten Daten, mit nachträgliche Ergänzung der Daten | Art. 23 BAZG-VG | Einfuhr | Zuverlässige Unternehmen mit Bewilligung und nachträglichen Ergänzungen - nachträgliche Deklaration weiterer Daten durch Importeure | Ja |
Nutzen und Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die neuen Regelungen wirken sich massiv auf die Wirtschaft aus: Mehr Unternehmen können ihre Zollanmeldungen selbstständig und unkompliziert erledigen, was die Abhängigkeit von externen Dienstleistern verringert. Die höheren Wert- und Gewichtslimiten erweitern den Anwendungsbereich deutlich. Besonders positiv bewertet wird der Verzicht auf die Tarifnummer, der häufig als Hindernis empfunden wurde, die jetzt beispielsweise nachträglich direkt durch den Importeur ergänzt werden können. Firmen mĂĽssen jedoch weiterhin sicherstellen, dass ihre Produkte keine besonderen Abgaben oder Sonderregelungen erforderlich machen. Die Reform trägt zu einer spĂĽrbaren Entlastung der Unternehmen, insbesondere fĂĽr KMU, bei. Offen sind noch die entsprechenden Verordnungen des BAZG, die die genauen Details regeln werden.ÂZeitstrahl: Von der Initiative bis zur Umsetzung
Zeitlinie:- 2021: Beginn der parlamentarischen Beratungen und erste Vorstösse zur Modernisierung des Zollwesens
- 2022: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Totalrevision
- 2025 März: Differenzbereinigung im Parlament, Anpassungen durch Nationalrat und Ständerat
- 2025 Juni: Schlussabstimmung beider Kammern, Gesetz wird angenommen
- 2026 Q2: Technische Anpassungen im Zollsystem Passar 2.0 vorgesehen, Erarbeitung der entsprechenden Verordnungen
- 2027/ eher 2028: Geplantes Inkrafttreten des neuen Zollrechts
Technische Umsetzung und Systemanpassungen, neue Terminologien
Die technische Umsetzung der vereinfachten Warenanmeldung erfolgt im Rahmen der Digitalisierungsoffensive des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Das Zollsystem Passar 2.0 wird bereits für die neuen Anforderungen vorbereitet und soll ab dem zweiten Quartal 2026 bereitstehen. Bis dahin bleibt jedoch offen, wie die Anmeldungen im bestehenden Zollrecht abgewickelt werden, da die rechtliche Grundlage erst später in Kraft tritt. Das BAZG behält sich vor, mit Artikel 42 des bisherigen Zollgesetzes Übergangslösungen zu schaffen, die flexibel auf individuelle Bedürfnisse eingehen. Die bestehenden Amtsverordnungen werden ebenfalls angepasst, um die neuen Anmeldungsformen zu regeln. Hier die wichtigsten Begriffe:- Zollgesetz: neue Zollabgabengesetz (ZoG) und BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG).
- Nichtzollrechtliche Erlasse: Neu Abgabenerlasse und nichtabgabenrechtliche Erlasse.
- Zollanmeldung: neu Warenanmeldung
- Zollverfahren: neu Warenbestimmung
- Zollveranlagungsverfahren: neu Veranlagungsverfahren
- Zollschuldner: neu Abgabenschuldner
- Revision/Beschau: neu Kontrolle
- Berichtigung: Einsprache mit grösserem Anwendungsbereich
- Vereinfachungen: Erleichterungen
- Aktivierung (unverbindliche VorĂĽbermittlung der Warenanmeldung, die beim GrenzĂĽbertritt durch Aktivierung verbindlich wird - idealerweise automatisiert durch die Erkennung des Transportmittels an der Grenze)
- Referenzierung und Auslösen: Verknüpfung der Warenanmeldung mittels Transportanmeldung, die Begriffe wie Warenausweise, summarische Anmeldung, Gestellung und Freigabe ersetzen soll
- Warenverantwortlicher, Datenverantwortlicher und Transportverantwortliche als neue drei Rollen. Bessere Begriffsbestimmungen sind noch abzuwarten
Empfehlungen fĂĽr Unternehmen: Jetzt handeln
Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dabei empfiehlt sich:
- Analyse der Warenströme: Identifizieren Sie, welche Sendungen von der neuen Regelung profitieren. Evaluieren Sie Vor- und Nachteile zusammen mit Experten wie Douana.
- Kosteneinsparungen prüfen: Kalkulieren Sie den Aufwand und Kosten für Zollanmeldungen und entscheiden Sie, ob Sie selbständig deklarieren möchten anstelle die Aufgabe an Zollagenten zu delegieren.
- Zollorganisation überarbeiten: Überprüfen Sie interne Prozesse und Zuständigkeiten und erarbeiten Sie eine Zollorganisation, die zu Ihren Entscheidungen passt.
- Know-how aufbauen: Investieren Sie in Schulungen, um künftig mehr Verantwortung selbst zu übernehmen. Falls Sie nicht selbständig deklarieren, sollten Sie Verzollungsinstruktionen an Spediteure und Verzollungspartner erteilen die insbesondere Regeln, welche Angaben Sie zwingend erhalten möchten, um Verzollungen zuteilen zu können.
Referenzen:
Quellen: Â BAZG, DouanaFazit: Neue Chancen fĂĽr Unternehmen nutzen
Die Zollgesetzrevision und die vereinfachte Warenanmeldung bieten Schweizer Unternehmen enorme Vorteile: Weniger Aufwand, schnellere Prozesse und mehr Eigenverantwortung. Jetzt ist der Zeitpunkt, das eigene Zollmanagement zu überprüfen und gezielt auf die neuen Möglichkeiten zu setzen, um Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zu steigern. Es bleibt abzuwarten, ob diese neue Vorgängen zu Vereinfachungen führen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Ausgangslage mit uns evaluieren möchten. Wir bieten auch entsprechende Schulungen an. Die wichtigsten Elemente werden an unserer jährlichen Fachtagung erklärt.