Verschärfte Exportbeschränkungen für industrielle und militärische Güter
Im Rahmen des 14. EU-Sanktionspakets hat der Bundesrat entschieden, die Exportbeschränkungen für Güter, die zur Stärkung der industriellen, militärischen und technologischen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, weiter zu verschärfen. Die Liste der Entitäten, für die strengere Exportbeschränkungen gelten, wurde um 61 neue Einträge erweitert. Rund die Hälfte dieser Entitäten befinden sich in Drittstaaten und stehen in Verbindung mit dem russischen Militärkomplex.
Verpflichtung zum Re-Exportverbot
Bereits am 31. Januar hatte der Bundesrat beschlossen, dass Unternehmen beim Export bestimmter kritischer Güter («common high priority items») in Drittstaaten vertraglich sicherstellen müssen, dass diese Güter nicht nach Russland re-exportiert werden. Diese Verpflichtung wird nun auf den Transfer von geistigen Eigentumsrechten und Geschäftsgeheimnissen ausgedehnt. Ziel ist es, zu verhindern, dass industrielles Know-how, das in Drittstaaten übertragen wird, zur Produktion solcher Güter für den Einsatz in Russland verwendet wird.
Importverbot für russisches Helium
Zusätzlich umfasst das Sanktionspaket ein Verbot für den Kauf und Import von russischem Helium. Diese Massnahme soll Russlands Einnahmen aus diesem Sektor weiter einschränken.
Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Export von Halbleitertechnologie
Ein Schweizer Unternehmen, das Halbleitertechnologie nach Asien exportiert, muss sicherstellen, dass die Vertragspartner in den Drittstaaten den Re-Export dieser Güter nach Russland ausschliessen. Zusätzlich darf das Unternehmen keine Patente oder technisches Know-how übertragen, das zur Herstellung solcher Güter genutzt werden könnte.
Fallbeispiel 2: Lieferung von Industrieanlagen
Ein Hersteller von Spezialmaschinen für die chemische Industrie exportiert Anlagen in ein Land im Nahen Osten. Nach den neuen Regelungen ist das Unternehmen verpflichtet, den Vertragspartner zur Vermeidung von Re-Exporten nach Russland zu verpflichten und sicherzustellen, dass keine industrielle Nutzung für militärische Zwecke erfolgt.
Fallbeispiel 3: Importverbot von Helium
Ein Chemiekonzern in der Schweiz, der zuvor Helium aus Russland bezogen hat, muss nun alternative Lieferquellen finden. Dabei sind die neuen Sanktionsvorschriften strikt einzuhalten, um Strafmassnahmen zu vermeiden.