Positionssprung in Freihandelsabkommen: Bedeutung und Anwendung
Der Positionssprung, auch bekannt als «Tariff Jump» oder «Change in Tariff Classification» (CTC), ist ein zentrales Konzept in den Ursprungsregeln von Freihandelsabkommen (FHA). Er dient dazu, den präferenziellen Ursprung einer Ware zu bestimmen, indem überprüft wird, ob sich die Zolltarifnummer (HS-Code) des Endprodukts von derjenigen der eingesetzten Vormaterialien unterscheidet.
Funktionsweise des Positionssprungs
Ein Positionssprung liegt vor, wenn das hergestellte Endprodukt in eine andere Zolltarifnummer eingereiht wird als die verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft. Die Zolltarifnummern basieren auf dem Harmonisierten System (HS) und sind hierarchisch strukturiert:
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Kapitel: Zweistellige Ebene (z. B. 39 für Kunststoffe)
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Position: Vierstellige Ebene (z. B. 3923 für Kunststoffbehälter)
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Unterposition: Sechsstellige Ebene (z. B. 3923.10 für bestimmte Kunststoffbehälter)
Je nach Freihandelsabkommen kann der erforderliche Positionssprung auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden:
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Wechsel des Kapitels (Change of Chapter, CC): Änderung der ersten beiden Stellen des HS-Codes.
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Wechsel der Position (Change of Tariff Heading, CTH): Änderung der ersten vier Stellen des HS-Codes.
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Wechsel der Unterposition (Change of Tariff Subheading, CTSH): Änderung der ersten sechs Stellen des HS-Codes.
Beispiel für einen Positionssprung (CTH)
Ein Unternehmen produziert Kunststoffbehälter (HS 3923) aus importierten Kunststoffgranulaten (HS 3901). Da sich die vierstellige HS-Position von 3901 auf 3923 ändert, liegt ein Positionssprung vor. Somit kann der Kunststoffbehälter als ursprungspräferenziell gelten, sofern das entsprechende Freihandelsabkommen diese Regelung vorsieht.
Anwendung des Positionssprungs in der Praxis
Die spezifischen Anforderungen für einen Positionssprung sind in den Ursprungsregeln der jeweiligen Freihandelsabkommen festgelegt. Diese Regeln bestimmen, welche Be- oder Verarbeitungen an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, damit das Endprodukt die Ursprungseigenschaft erlangt. Es ist daher essenziell, die genaue Zolltarifnummer des Endprodukts und der eingesetzten Vormaterialien zu kennen, um die entsprechenden Listenregeln korrekt anzuwenden.
Fallbeispiele
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Herstellung von Möbeln
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Ausgangsmaterial: Holzplatten (HS 4411)
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Endprodukt: Holztische (HS 9403)
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Analyse: Die HS-Position ändert sich von 4411 auf 9403, was einem Positionssprung entspricht. Somit kann der Holztisch als ursprungspräferenziell gelten, sofern die weiteren Bedingungen des jeweiligen Freihandelsabkommens erfüllt sind.
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Produktion von Textilien
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Ausgangsmaterial: Baumwollgarn (HS 5205)
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Endprodukt: Baumwollgewebe (HS 5209)
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Analyse: Die Änderung der HS-Position von 5205 auf 5209 stellt einen Positionssprung dar. Daher kann das Baumwollgewebe als ursprungspräferenziell betrachtet werden, sofern die spezifischen Ursprungsregeln des Abkommens eingehalten werden.
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Fertigung von Elektronikgeräten
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Ausgangsmaterial: Elektronische Bauteile (HS 8548)
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Endprodukt: Fernsehgeräte (HS 8528)
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Analyse: Die HS-Position ändert sich von 8548 auf 8528, was einen Positionssprung darstellt. Somit kann das Fernsehgerät als ursprungspräferenziell gelten, sofern die weiteren Bestimmungen des relevanten Freihandelsabkommens erfüllt sind.
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Wichtige Hinweise
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Kenntnis der Zolltarifnummern: Für die Anwendung des Positionssprungs ist es unerlässlich, die genauen HS-Codes des Endprodukts und der verwendeten Vormaterialien zu bestimmen.
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Konsultation der Listenregeln: Jedes Freihandelsabkommen enthält spezifische Listenregeln, die festlegen, welche Be- oder Verarbeitungen erforderlich sind, damit ein Produkt als ursprungspräferenziell gilt. Diese Regeln sollten sorgfältig geprüft werden.
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Kombination mit anderen Kriterien: In einigen Fällen kann der Positionssprung mit anderen Ursprungsregeln kombiniert werden, wie beispielsweise dem Wertschöpfungskriterium oder spezifischen Verarbeitungsprozessen.
Relevante Links und Quellen