Zollsystem in Brasilien: Importbestimmungen und Steuerliche Aspekte

Brasilien, als grösste Volkswirtschaft Lateinamerikas, verfügt über ein komplexes Zollsystem mit zahlreichen Vorschriften, Steuern und Zöllen, die je nach Warentyp und -wert variieren. Dieser Bericht gibt eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Aspekte der brasilianischen Einfuhrbestimmungen.

Zolltarife und Steuern

Brasilien ist Mitglied des Gemeinsamen Marktes des Südens (Mercosur) und wendet den gemeinsamen Zolltarif (Tarifa Externa Comum – TEC) an. Die Zolltarife basieren auf der Nomenklatura Comum do Mercosul (NCM), die mit dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) übereinstimmt. Die meisten Importzollsätze in Brasilien liegen zwischen 10 % und 35 %.

Zusätzlich zum Importzoll (Imposto de Importação – II) erhebt Brasilien weitere Steuern auf importierte Waren:

  • Steuer auf industrielle Produkte (Imposto sobre Produtos Industrializados – IPI): Diese Bundessteuer wird auf die meisten inländischen und importierten Industrieprodukte erhoben. Die IPI-Sätze variieren in der Regel zwischen 0 % und 15 % und werden auf den CIF-Wert (Kosten, Versicherung und Fracht) plus Importzoll berechnet.

  • Steuer auf die Verbreitung von Waren und Dienstleistungen (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços – ICMS): Diese staatliche Mehrwertsteuer variiert je nach Bundesstaat und liegt in der Regel zwischen 17 % und 19 %. Sie wird auf den CIF-Wert plus Importzoll und IPI berechnet.

Zollbefreiungen und Sonderregelungen

Brasilien bietet bestimmte Zollbefreiungen und Sonderregelungen an, um Investitionen und die Modernisierung der Industrie zu fördern:

  • Ex-Tarifário: Ermöglicht temporäre Befreiungen vom Importzoll für bestimmte Maschinen und Güter, die nicht in Brasilien produziert werden.

  • Drawback: Ein Steueranreizprogramm, das Zollerleichterungen für Unternehmen bietet, die importierte Materialien für die Produktion und den anschliessenden Export verwenden.

  • RECOF (Regime Aduaneiro Especial de Entreposto Industrial): Erlaubt Unternehmen, Waren vorübergehend ohne Steuer- und Zollabgaben zu lagern und zu verarbeiten, bevor sie entweder exportiert oder für den Binnenmarkt freigegeben werden.

Einfuhrverfahren und Zollabfertigung

Der brasilianische Zoll (Receita Federal do Brasil) verwaltet die Einfuhrprozesse und setzt ein elektronisches System namens Siscomex (Sistema Integrado de Comércio Exterior) ein, über das alle Importvorgänge abgewickelt werden.

Wichtige Anforderungen für Importeure:

  • Einfuhrlizenz (Licença de Importação – LI): Für bestimmte Waren erforderlich, insbesondere für regulierte Produkte wie Medikamente, Chemikalien und Lebensmittel.

  • Zollwertfeststellung: Brasilien verwendet das GATT-Wertsystem zur Bestimmung des Zollwertes, wobei der CIF-Wert als Basis dient.

  • Prüf- und Genehmigungsprozesse: Spezielle Regulierungsbehörden wie ANVISA (für Gesundheitsprodukte) oder MAPA (für Agrarimporte) sind in viele Importprozesse involviert.

Quellen und weiterführende Informationen