Gefahrgut im internationalen Transport: Abgrenzung Gefahrstoff vs. Gefahrgut sowie der Rechtsgrundlagen im Strassen-, Luft- und Seeverkehr
Wenn dein Produkt brennt, ätzt, explodiert oder einfach nur ein bisschen zu neugierig mit Sauerstoff reagiert – herzlichen Glückwunsch, du bist im Club: Willkommen in der Welt des Gefahrguts und der Gefahrstoffe.
Im internationalen Handel gelten strenge Vorschriften, sei es auf dem Landweg (ADR), in der Luft (IATA-DGR) oder auf See (IMDG-Code). Und das Beste: Die Vorschriften ändern sich ständig – langweilig wird dir also nie.
Was bedeutet das fĂĽr dein KMU?
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Kennzeichnung & Verpackung müssen vorschriftsgemäß erfolgen
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Begleitdokumente sind kein „Nice-to-have“, sondern Pflicht
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Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben – auch für dich
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Und: Ein falsch deklariertes Produkt kann ganze Lieferketten lahmlegen (ja, wirklich)
Unser Tipp: Hol dir rechtzeitig Fachwissen und Beratung, bevor dein Paket zum internationalen Problemfall wird. Bei douana.ch bringen wir dich sicher durch den Paragrafendschungel – mit Praxiswissen, das nicht einschläfert.
Abgrenzung: Gefahrstoff vs. Gefahrgut
Begriff | Bedeutung | Rechtsgrundlagen in der Schweiz | Anwendungsbereich |
Gefahrstoff | Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften gefährlich für Mensch oder Umwelt sind. | Chemikaliengesetz (ChemG) und Chemikalienverordnung (ChemV) | Lagerung, Herstellung, Verwendung, Arbeitsschutz |
Gefahrgut | Gefahrstoffe (oder Gegenstände), die transportiert werden, also beim Transport Risiken darstellen. | SR 741.621 – Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR), Luftrecht, Seerecht, internationale Abkommen (ADR, RID, ADN, IATA-DGR, IMDG) | Transport von gefährlichen Gütern |
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Rechtsgrundlagen – Schweiz & international
A. Strassentransport – ADR / SDR
- ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die Schweiz ist Vertragsstaat.
- SDR: Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
- Zuständig: Bundesamt für Strassen (ASTRA)
- Inhalte:
- Klassifizierung in 9 Gefahrgutklassen
- Vorschriften zur Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation
- Vorschriften fĂĽr Fahrzeuge, AusrĂĽstung & Fahrer (ADR-Ausweis)
- Freistellungen und Mengengrenzen (z. B. LQ – Limited Quantities
B. Lufttransport – IATA DGR / ICAO-TI
- IATA DGR: Vorschriften der International Air Transport Association, basierend auf den ICAO-TI (Technical Instructions).
- In der Schweiz verbindlich durch das Luftfahrtgesetz und Verordnung des UVEK über die Beförderung gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen.
- Zuständig: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
- Inhalte:
- Strenge Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben
- Separate Vorschriften fĂĽr Passagier- und Frachtflugzeuge
- Pflichtschulungen für alle Beteiligten (z. B. Spediteur, Verlader)
- Verbotsliste für besonders gefährliche Güter
C. Seeverkehr – IMDG-Code
- IMDG-Code: International Maritime Dangerous Goods Code der International Maritime Organization (IMO).
- In der Schweiz relevant für Im- und Export per Seehafen (z. B. über Rotterdam, Hamburg, Genua).
- Gültigkeit über die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Seeschifffahrt (SDV).
- Zuständig: Bundesamt für Verkehr (BAV) / Zusammenarbeit mit ausländischen Hafenbehörden.
- Inhalte:
- Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Stauplänen
- Trennvorschriften (Segregation) fĂĽr inkompatible Stoffe
- NotfallmaĂźnahmen an Bord
Gefahrgutklassen (gemäss ADR / IMDG / ICAO)
Klasse | Bezeichnung | Beispiele |
1 | Explosive Stoffe und Gegenstände | Feuerwerkskörper, Munition |
2 | Gase | Propan, Sauerstoff, Aerosole |
3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Benzin, Lösungsmittel |
4.1 | Entzündbare feste Stoffe | Schwefel, Zündhölzer |
4.2 | SelbstentzĂĽndliche Stoffe | Phosphor, Eisenpulver |
4.3 | Stoffe, die mit Wasser entzĂĽndliche Gase entwickeln | Natrium, Kalium |
5.1 | EntzĂĽndend (oxidierend) wirkende Stoffe | Wasserstoffperoxid, Ammoniumnitrat |
5.2 | Organische Peroxide | MEKP, Dibenzoylperoxid |
6.1 | Giftige Stoffe | Pestizide, Blausäure |
6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe | Medizinische Proben, Viren, Bakterien |
7 | Radioaktive Stoffe | Uran, medizinische Isotope |
8 | Ätzende Stoffe | Schwefelsäure, Natronlauge |
9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe |
Zusammenfassung – Vergleich nach Verkehrsträgern (Schweiz)
Verkehrsträger | Vorschrift (CH) | Internationale Grundlage | Zuständig in der Schweiz |
Strasse | SDR | ADR | ASTRA |
Luft | UVEK-Verordnung, DGR | ICAO-TI / IATA DGR | BAZL |
See | SDV | IMDG-Code | BAV |