Gefahrgut im internationalen Transport: Abgrenzung Gefahrstoff vs. Gefahrgut sowie der Rechtsgrundlagen im Strassen-, Luft- und Seeverkehr

Wenn dein Produkt brennt, ätzt, explodiert oder einfach nur ein bisschen zu neugierig mit Sauerstoff reagiert – herzlichen Glückwunsch, du bist im Club: Willkommen in der Welt des Gefahrguts und der Gefahrstoffe.

Im internationalen Handel gelten strenge Vorschriften, sei es auf dem Landweg (ADR), in der Luft (IATA-DGR) oder auf See (IMDG-Code). Und das Beste: Die Vorschriften ändern sich ständig – langweilig wird dir also nie.

Was bedeutet das fĂĽr dein KMU?

  • Kennzeichnung & Verpackung mĂĽssen vorschriftsgemäß erfolgen

  • Begleitdokumente sind kein „Nice-to-have“, sondern Pflicht

  • Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben – auch fĂĽr dich

  • Und: Ein falsch deklariertes Produkt kann ganze Lieferketten lahmlegen (ja, wirklich)

 

Unser Tipp: Hol dir rechtzeitig Fachwissen und Beratung, bevor dein Paket zum internationalen Problemfall wird. Bei douana.ch bringen wir dich sicher durch den Paragrafendschungel – mit Praxiswissen, das nicht einschläfert.

 

Abgrenzung: Gefahrstoff vs. Gefahrgut

Begriff Bedeutung Rechtsgrundlagen in der Schweiz Anwendungsbereich
Gefahrstoff Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften gefährlich für Mensch oder Umwelt sind. Chemikaliengesetz (ChemG) und Chemikalienverordnung (ChemV) Lagerung, Herstellung, Verwendung, Arbeitsschutz
Gefahrgut Gefahrstoffe (oder Gegenstände), die transportiert werden, also beim Transport Risiken darstellen. SR 741.621 – Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR), Luftrecht, Seerecht, internationale Abkommen (ADR, RID, ADN, IATA-DGR, IMDG) Transport von gefährlichen Gütern

 

Rechtsgrundlagen – Schweiz & international

A. Strassentransport – ADR / SDR

  • ADR: Europäisches Ăśbereinkommen ĂĽber die internationale Beförderung gefährlicher GĂĽter auf der Strasse. Die Schweiz ist Vertragsstaat.
  • SDR: Schweizer Verordnung ĂĽber die Beförderung gefährlicher GĂĽter auf der Strasse.
  • Zuständig: Bundesamt fĂĽr Strassen (ASTRA)
  • Inhalte:
    • Klassifizierung in 9 Gefahrgutklassen
    • Vorschriften zur Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation
    • Vorschriften fĂĽr Fahrzeuge, AusrĂĽstung & Fahrer (ADR-Ausweis)
    • Freistellungen und Mengengrenzen (z. B. LQ – Limited Quantities

 

B. Lufttransport – IATA DGR / ICAO-TI

  • IATA DGR: Vorschriften der International Air Transport Association, basierend auf den ICAO-TI (Technical Instructions).
  • In der Schweiz verbindlich durch das Luftfahrtgesetz und Verordnung des UVEK ĂĽber die Beförderung gefährlicher GĂĽter in Luftfahrzeugen.
  • Zuständig: Bundesamt fĂĽr Zivilluftfahrt (BAZL)
  • Inhalte:
    • Strenge Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben
    • Separate Vorschriften fĂĽr Passagier- und Frachtflugzeuge
    • Pflichtschulungen fĂĽr alle Beteiligten (z. B. Spediteur, Verlader)
    • Verbotsliste fĂĽr besonders gefährliche GĂĽter

 

C. Seeverkehr – IMDG-Code

  • IMDG-Code: International Maritime Dangerous Goods Code der International Maritime Organization (IMO).
  • In der Schweiz relevant fĂĽr Im- und Export per Seehafen (z. B. ĂĽber Rotterdam, Hamburg, Genua).
  • GĂĽltigkeit ĂĽber die Verordnung ĂĽber die Beförderung gefährlicher GĂĽter auf der Seeschifffahrt (SDV).
  • Zuständig: Bundesamt fĂĽr Verkehr (BAV) / Zusammenarbeit mit ausländischen Hafenbehörden.
  • Inhalte:
    • Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Stauplänen
    • Trennvorschriften (Segregation) fĂĽr inkompatible Stoffe
    • NotfallmaĂźnahmen an Bord

 

Gefahrgutklassen (gemäss ADR / IMDG / ICAO)

Klasse Bezeichnung Beispiele
1 Explosive Stoffe und Gegenstände Feuerwerkskörper, Munition
2 Gase Propan, Sauerstoff, Aerosole
3 Entzündbare flüssige Stoffe Benzin, Lösungsmittel
4.1 Entzündbare feste Stoffe Schwefel, Zündhölzer
4.2 SelbstentzĂĽndliche Stoffe Phosphor, Eisenpulver
4.3 Stoffe, die mit Wasser entzĂĽndliche Gase entwickeln Natrium, Kalium
5.1 EntzĂĽndend (oxidierend) wirkende Stoffe Wasserstoffperoxid, Ammoniumnitrat
5.2 Organische Peroxide MEKP, Dibenzoylperoxid
6.1 Giftige Stoffe Pestizide, Blausäure
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Medizinische Proben, Viren, Bakterien
7 Radioaktive Stoffe Uran, medizinische Isotope
8 Ätzende Stoffe Schwefelsäure, Natronlauge
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe

 

Zusammenfassung – Vergleich nach Verkehrsträgern (Schweiz)

Verkehrsträger Vorschrift (CH) Internationale Grundlage Zuständig in der Schweiz
Strasse SDR ADR ASTRA
Luft UVEK-Verordnung, DGR ICAO-TI / IATA DGR BAZL
See SDV IMDG-Code BAV