Gefahrgut im internationalen Transport: Abgrenzung Gefahrstoff vs. Gefahrgut sowie der Rechtsgrundlagen im Strassen-, Luft- und Seeverkehr

Wenn dein Produkt brennt, ätzt, explodiert oder einfach nur ein bisschen zu neugierig mit Sauerstoff reagiert – herzlichen Glückwunsch, du bist im Club: Willkommen in der Welt des Gefahrguts und der Gefahrstoffe.

Im internationalen Handel gelten strenge Vorschriften, sei es auf dem Landweg (ADR), in der Luft (IATA-DGR) oder auf See (IMDG-Code). Und das Beste: Die Vorschriften ändern sich ständig – langweilig wird dir also nie.

Was bedeutet das für dein KMU?

  • Kennzeichnung & Verpackung müssen vorschriftsgemäß erfolgen

  • Begleitdokumente sind kein „Nice-to-have“, sondern Pflicht

  • Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben – auch für dich

  • Und: Ein falsch deklariertes Produkt kann ganze Lieferketten lahmlegen (ja, wirklich)

 

Unser Tipp: Hol dir rechtzeitig Fachwissen und Beratung, bevor dein Paket zum internationalen Problemfall wird. Bei douana.ch bringen wir dich sicher durch den Paragrafendschungel – mit Praxiswissen, das nicht einschläfert.

 

Abgrenzung: Gefahrstoff vs. Gefahrgut

Begriff Bedeutung Rechtsgrundlagen in der Schweiz Anwendungsbereich
Gefahrstoff Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften gefährlich für Mensch oder Umwelt sind. Chemikaliengesetz (ChemG) und Chemikalienverordnung (ChemV) Lagerung, Herstellung, Verwendung, Arbeitsschutz
Gefahrgut Gefahrstoffe (oder Gegenstände), die transportiert werden, also beim Transport Risiken darstellen. SR 741.621 – Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR), Luftrecht, Seerecht, internationale Abkommen (ADR, RID, ADN, IATA-DGR, IMDG) Transport von gefährlichen Gütern

 

Rechtsgrundlagen – Schweiz & international

A. Strassentransport – ADR / SDR

  • ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die Schweiz ist Vertragsstaat.
  • SDR: Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
  • Zuständig: Bundesamt für Strassen (ASTRA)
  • Inhalte:
    • Klassifizierung in 9 Gefahrgutklassen
    • Vorschriften zur Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation
    • Vorschriften für Fahrzeuge, Ausrüstung & Fahrer (ADR-Ausweis)
    • Freistellungen und Mengengrenzen (z. B. LQ – Limited Quantities

 

B. Lufttransport – IATA DGR / ICAO-TI

  • IATA DGR: Vorschriften der International Air Transport Association, basierend auf den ICAO-TI (Technical Instructions).
  • In der Schweiz verbindlich durch das Luftfahrtgesetz und Verordnung des UVEK über die Beförderung gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen.
  • Zuständig: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
  • Inhalte:
    • Strenge Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben
    • Separate Vorschriften für Passagier- und Frachtflugzeuge
    • Pflichtschulungen für alle Beteiligten (z. B. Spediteur, Verlader)
    • Verbotsliste für besonders gefährliche Güter

 

C. Seeverkehr – IMDG-Code

  • IMDG-Code: International Maritime Dangerous Goods Code der International Maritime Organization (IMO).
  • In der Schweiz relevant für Im- und Export per Seehafen (z. B. über Rotterdam, Hamburg, Genua).
  • Gültigkeit über die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Seeschifffahrt (SDV).
  • Zuständig: Bundesamt für Verkehr (BAV) / Zusammenarbeit mit ausländischen Hafenbehörden.
  • Inhalte:
    • Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Stauplänen
    • Trennvorschriften (Segregation) für inkompatible Stoffe
    • Notfallmaßnahmen an Bord

 

Gefahrgutklassen (gemäss ADR / IMDG / ICAO)

Klasse Bezeichnung Beispiele
1 Explosive Stoffe und Gegenstände Feuerwerkskörper, Munition
2 Gase Propan, Sauerstoff, Aerosole
3 Entzündbare flüssige Stoffe Benzin, Lösungsmittel
4.1 Entzündbare feste Stoffe Schwefel, Zündhölzer
4.2 Selbstentzündliche Stoffe Phosphor, Eisenpulver
4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase entwickeln Natrium, Kalium
5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Wasserstoffperoxid, Ammoniumnitrat
5.2 Organische Peroxide MEKP, Dibenzoylperoxid
6.1 Giftige Stoffe Pestizide, Blausäure
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Medizinische Proben, Viren, Bakterien
7 Radioaktive Stoffe Uran, medizinische Isotope
8 Ätzende Stoffe Schwefelsäure, Natronlauge
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe

 

Zusammenfassung – Vergleich nach Verkehrsträgern (Schweiz)

Verkehrsträger Vorschrift (CH) Internationale Grundlage Zuständig in der Schweiz
Strasse SDR ADR ASTRA
Luft UVEK-Verordnung, DGR ICAO-TI / IATA DGR BAZL
See SDV IMDG-Code BAV

 

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