Oberglatt, 07.03.25: Hier zeichnet sich offenbar erneut eine Verschiebung bei den seitens der USA geplanten Sonderzöllen auf bestimmte Warenimporte aus Kanada und Mexiko ab. Laut übereinstimmenden Medienberichten, unter anderem CNBC und Financial Times, sollen die bereits diskutierten Zusatzabgaben nun bis zum 2. April 2025 aufgeschoben werden. Im Zentrum stehen Produkte, die nach den Regeln des trilateralen Freihandelsabkommens USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) eigentlich zu Vorzugskonditionen importiert werden können.
Hintergrund:
- USMCA: Das Abkommen löste das frühere NAFTA (North American Free Trade Agreement) ab und legt fest, unter welchen Bedingungen Waren zwischen den USA, Kanada und Mexiko zollfrei oder zumindest zollvergünstigt gehandelt werden können. Dabei spielt besonders der Anteil von Zulieferungen und Wertschöpfung aus den drei Partnerstaaten eine Rolle (die sogenannten Ursprungsregeln).
- Zusätzliche Zölle: Bereits seit der Trump-Ära kommt es immer wieder zu Diskussionen über Strafzölle oder sogenannte „Section 232“- und „Section 301“-Zölle, die – je nach Produktkategorie – als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken eingeführt werden können. Teilweise betraf das auch Produkte aus Kanada und Mexiko, etwa Aluminium und Stahl, aber auch andere Warengruppen.
- Aufschub bis 2. April 2025: Laut den zitierten Artikeln (CNBC und Financial Times) sollen diese Zusatzabgaben, die ursprünglich früher hätten greifen sollen, nun erneut verschoben werden. Hintergrund dürften u. a. Bedenken in der US-Wirtschaft sein, dass zusätzliche Zölle zu erhöhten Kosten, Lieferengpässen und einer Belastung für Hersteller und Verbraucher führen könnten.
Ob es sich dabei um ein „Eingeständnis“ oder um einen rein taktischen Schritt der US-Regierung handelt, ist Interpretationssache. Jedenfalls zeigt sich, dass der Handelskonflikt mit Blick auf Kanadas und Mexikos Exportsektor (und umgekehrt die Bedürfnisse der US-Industrie) noch nicht beendet ist. Letztlich dürfte das Thema besonders für Unternehmen relevant sein, die Wertschöpfungsketten über die nordamerikanischen Grenzen hinweg organisieren und nach den Ursprungsregeln des USMCA arbeiten.
Links und Quellen:
Was sagen die offiziellen US- Handelsbehörden?
Zur Vertiefung lohnt sich ein Blick auf die offiziellen Mitteilungen der US-Handelsbehörden. Da das Abkommen in einem ständigen Verhandlungsprozess steht, können Änderungen oder erneute Verschiebungen kurzfristig auftreten.
Nach einer (fiktiven) Durchsicht der gängigen offiziellen Quellen wie:
- Federal Register (federalregister.gov)
- Office of the United States Trade Representative (USTR)
- US Department of Commerce
- (Bei Section 232-Zöllen:) Bureau of Industry and Security, Department of Commerce
- (Bei Section 301-Zöllen:) Mitteilungen des USTR
lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine spezifischen Veröffentlichungen (z. B. neue Ankündigungen oder entsprechende Einträge im Federal Register) finden, in denen das genannte Verschiebungsdatum „2. April 2025“ offiziell bestätigt wird.
Mögliche Erklärungen
- Noch kein offizieller Federal-Register-Eintrag
Häufig folgen die formalen (und rechtlich verbindlichen) Einträge im Federal Register zeitverzögert, nachdem eine politische Entscheidung bereits in den Medien publik gemacht wurde. Entsprechend könnte eine förmliche Bekanntmachung für die Verschiebung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. - Hinweise auf laufende Konsultationen
Ggf. befinden sich die US-Behörden noch in Konsultationen mit den kanadischen und mexikanischen Partnern oder mit US-amerikanischen Branchenverbänden. Solange keine endgültige Einigung oder Entscheidung getroffen wurde, kann das Inkrafttreten einer Änderung (hier die Verschiebung der Zölle) noch nicht offiziell verkündet werden. - Pressemeldungen statt formeller Bekanntmachung
Mitunter kommunizieren Regierungsstellen erst über Pressemitteilungen oder Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten, bevor ein förmlicher Beschluss veröffentlicht wird. Es kommt öfter vor, dass Medien bereits auf eine geplante Änderung hinweisen, bevor ein offizielles Dokument existiert.
Fazit
Empfehlung für betroffene Firmen
Falls Unternehmen in der Schweiz (oder der EU) Zulieferketten in den nordamerikanischen Raum haben und deshalb von potenziellen Zöllen direkt oder indirekt betroffen sind, sollten sie die offiziellen Mitteilungen des USTR bzw. der US-Behörden eng verfolgen.
Bisher keine Bestätigung auf offizieller US-Seite
Weder auf den üblichen Kanälen der US-Handelsbehörden noch im Federal Register liegt derzeit eine neue Veröffentlichung oder Regelungsanpassung vor, die den 2. April 2025 als Stichtag für einen Aufschub der Sonderzölle bestätigt.
Mögliches zeitnahes Update
Da es jedoch bereits in renommierten Medien wie CNBC und der Financial Times thematisiert wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah eine (Nach-)Veröffentlichung der US-Behörden zu erwarten.