Wer Handelswaren nach Malaysia importieren möchte, sieht sich einem vielfältigen Zollsystem gegenüber, das zahlreiche Vorgaben, Dokumentationspflichten und Steuergesetze umfasst. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die Struktur, Abläufe und Besonderheiten des malaysischen Zolls.
Bestimmungen, Verfahren und Praxiswissen zur Einfuhr von Handelswaren nach Malaysia
Das Zollsystem von Malaysia: Ein Ăśberblick

Malaysia Import & Zoll

Grundlagen des malaysischen Zollsystems

Das Zollsystem Malaysias orientiert sich am HS fĂĽr die Klassifizierung aller Waren nach internationalen Regeln. Die Malaysia Customs Act und Verwaltungsvorschriften bestimmen die zollrechtlichen Rahmenbedingungen. Besonderheiten gelten fĂĽr Waren mit Ursprung in ASEAN-Staaten, welche ĂĽber das AHTN abgewickelt werden. Die Royal Malaysian Customs Department ist zentrale Anlaufstelle fĂĽr Zollfragen..

Zolltarife und Steuern auf Importwaren

Drei Hauptabgaben:
  • Importzoll (CD)
  • Verkaufssteuer (ST)
  • Verbrauchsteuer (ED, z. B. Alkohol, Tabak)
Die Sätze liegen zwischen 0 % und 60 %, Industriewaren meist ca. 6 %. Die Einteilung nach HS-Code ist entscheidend für die Abgabenhöhe. Vergünstigungen gibt es u. a. für bestimmte Waren im Rahmen von Freihandelsabkommen. Daher ist es für Schweizer Unternehmen von Bedeutung, dass das Abkommen der EFTA möglichst rasch in Kraft tritt.

Waren, die in Malaysia hergestellt oder ins Land importiert werden, unterliegen der Sales Tax. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der Sales Tax Act 2018. Für ausgewählte Dienstleistungen – etwa im Bereich Telekommunikation, digitale Leistungen oder bei importierten Services – fällt die Service Tax an. Diese ist im Service Tax Act 2018 geregelt. Diese beiden Abgaben traten am 1. September 2018 an die Stelle der zuvor geltenden „Goods and Services Tax“ (GST).

Der Steuersatz für die Sales Tax beträgt abhängig vom Produkt 10 % oder 5 %. Die Service Tax wird pauschal mit einem Standardsteuersatz von 6 % erhoben.

grober Überblick der Zoll- und Steuersätze nach Warengruppe

Verpflichtende Importdokumente im Ăśberblick

 
  • Customs Form No. 1 (Deklaration)
  • Handelsrechnung / Pro-forma-Rechnung
  • Packliste
  • Konnossement / Luftfrachtbrief
  • ggf. Versicherungsschein und spezielle Lizenzen (z. B. SIRIM fĂĽr Elektronik)
  • ggf. nötige Ursprungsnachweise (ein Freihandelsabkommen wĂĽrde das Ursprungszeugnis durch ein kostengĂĽnstigeren Ursprungsnachweis mit dem Ziel der Präferenzabwickung ersetzen)
Vollständige und korrekte Einreichung ist Voraussetzung für schnelle Abfertigung.

Der Ablauf des Importverfahrens

Anmeldung und Einreichung aller Unterlagen → Prüfung und Festsetzung der Einfuhrabgaben → Zahlung der Zölle/Steuern → Freigabe der Waren. Kontrollierte Produkte ggf. mit zusätzlicher Inspektion. Digitale Prozesse ermöglichen Transparenz und Effizienz insbesondere für Zoll- bzw. Logistikunternehmen. Eine DDP-Lieferung nach Malaysia wird nicht empfohlen. 

Kontroll- und Genehmigungspflichten fĂĽr sensible Produkte

Bestimmte Warengruppen (Elektronik, Medizin, Lebensmittel, Chemie, Maschinen) benötigen spezielle Genehmigungen (z. B. SIRIM-Zertifikat). Es gelten ggf. Quoten, Einfuhrbeschränkungen oder Verbote. Vor Bestellung sind erforderliche Genehmigungen zu prüfen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Freihandelsabkommen und Sonderzonen

Malaysia profitiert von zahlreichen bilateralen und multilateralen Abkommen (u. a. ASEAN, EU, China, Japan). In Free Trade Zones (FTZ) oder Licensed Manufacturing Warehouses (LMW) bestehen steuerliche Vorteile. Zugang setzt konsequente Dokumentation und Einhaltung aller Vorschriften voraus.

Malaysia zählt zu den Gründungsmitgliedern der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) und ist seit 1993 aktiv an der „ASEAN Free Trade Area“ beteiligt. Ende 2015 wurde unter dem malaysischen ASEAN-Vorsitz die „ASEAN Economic Community“ ins Leben gerufen. Ziel dieser Wirtschaftsgemeinschaft ist es, bis 2025 sämtliche Zölle innerhalb der Mitgliedsstaaten abzuschaffen und den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen sowie die Mobilität von Personen zu erleichtern. Innerhalb des ASEAN-Verbundes bestehen zudem Freihandelsabkommen mit mehreren wichtigen Wirtschaftspartnern, darunter Südkorea, Japan, China, Indien, Australien und Neuseeland. Seit 2019 ist auch die Sonderverwaltungsregion Hongkong in diesen Rahmen eingebunden. Bereits 2013 begannen die Bemühungen, die ASEAN-internen Freihandelsabkommen mit den bilateralen Abkommen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. In diesem Zusammenhang wurde am 15. November 2020 in Hanoi das Abkommen über die „Regional Comprehensive Economic Partnership“ (RCEP) unterzeichnet, dem Malaysia als eines von 15 Mitgliedsländern angehört. Das RCEP trat am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für Malaysia seit dem 18. März 2022.

Zollpflichten und Haftung fĂĽr Unternehmen

Die Verantwortung liegt beim deklarierenden Unternehmen. Fehlerhafte Angaben oder fehlende Zahlungen können zu hohen Bussgeldern sowie strafrechtlichen Konsequenzen führen. Interne Kontrollsysteme, Schulungen und Zusammenarbeit mit Zollagenten werden empfohlen.

Ressourcen, Onlinedienste und weiterfĂĽhrende Informationen

Mit umfassende Informationen zu Import- und Exportbestimmungen, Zolltarifen, Ursprungsregeln, Freihandelszonen, lizenzierten Lagerhäusern, sowie zu Steuern wie der Sales & Service Tax (SST). Zudem bietet die Seite Zugang zu elektronischen Diensten wie dem MySST-Portal für Steuerregistrierungen und dem MyCIEDS-System für Import-/Exportdokumente.

 
Quellen: Offizielle Behörden, internationale Organisationen, ausgewählte Logistikunternehmen
Fazit: Gut vorbereitet zum Erfolg im Malaysia-Handel
Das Verständnis für das komplexe Zollsystem Malaysias bildet die Basis für reibungslose Importe. Von der korrekten Klassifizierung bis hin zur sorgfältigen Dokumentation: Nur wer alle Vorschriften einhält, profitiert von schnellen Freigaben und möglichen Steuererleichterungen.