Business Case präferenzieller und handelsrechtlicher Ursprung: 

 

Wichtige Unterscheidung am Beispiel eines Aluminiumrohrs

Business Case unseres Kunden
Ein Aluminiumrohr wird in China hergestellt und anschliessend in der Schweiz geschnitten. Dabei stellt sich die Frage, welchen Ursprung das Produkt nach dieser Bearbeitung aufweist.

Präferenzieller Ursprung: Grundlage für Zollvergünstigungen

Das alleinige Schneiden in der Schweiz reichte nicht, um den Ursprung in Schweiz zu verändern. Dennoch kann das Aluminiumrohr unter bestimmten Voraussetzungen den präferenziellen Ursprung der Schweiz erhalten. Dies kann Unternehmen ermöglichen, von Zollvergünstigungen bei der Einfuhr in Länder mit Freihandelsabkommen zu profitieren. Das Produkt erfüllte nach unserer Analyse durch weitere Bearbeitungen die im Freihandelsabkommen vorgesehenen Bearbeitungen, sodass wir Ursprungsland Schweiz, präferenzbegüngstigt, festlegen konnten.

 

Handelsrechtlicher Ursprung: Bestimmt die Anwendung von Strafzöllen
Anders sah es jedoch im Bereich handelspolitischer Ursprung aus: Der handelsrechtliche Ursprung des Aluminiumrohrs blieb weiterhin China. Der in der Schweiz vorgenommene Arbeitsprozess stellt aus dieser Rechtsgrundlage her keine wesentliche Bearbeitung dar, die zu einer Neufestlegung des handelsrechtlichen Ursprungs führen würde. Dies kann insbesondere im Zusammenhang mit Antidumpingzöllen oder anderen handelspolitischen Massnahmen relevant sein.

Wichtige Erkenntnis für unseren Kunden 
Präferenzieller und handelsrechtlicher Ursprung sind zwei unterschiedliche Konzepte. Während der präferenzielle Ursprung zollrechtliche Vergünstigungen ermöglicht, bestimmt der handelsrechtliche Ursprung, ob Strafzölle oder andere Massnahmen zur Anwendung kommen. Unternehmen sollten darauf achten, den richtigen Ursprung in Dokumenten anzugeben, um Fehldeklarationen und unerwartete Zölle zu vermeiden.