Für ein kleines, rohstoffarmes Land wie die Schweiz ist die Internationalisierung unerlässlich, um das Wohlstandsniveau zu erhalten. Fakt ist, dass heute ungefähr jeder zweite Franken im Ausland verdient wird und die EU weiterhin der wichtigste Import- und Exportpartner bleibt. Die wachsende Dynamik der Märkte schafft dabei trotz ständig verändernder Rahmenbedingungen beste Voraussetzungen, sich geografisch zu differenzieren.

Die schweizerische Aussenhandelspolitik unterstützt Exporteure und Importeure optimal, unter anderem durch den Abschluss von Freihandelsabkommen und die Mitwirkung in internationalen Organisationen. Die Mitgliedschaft in der WTO, OECD und EFTA sichert ein solides Netz internationaler Rahmenbedingungen und ermöglicht besseren Marktzugang, sei es durch Zollersparnisse oder Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen.

WTO-Beteiligung der Schweiz und deren Bedeutung

Die Welthandelsorganisation (WTO) mit Sitz in Genf ist eine zentrale Organisation, die globale Handels- und Wirtschaftspolitik verhandelt und die Spielregeln für die aktuell 153 Mitgliedsstaaten festlegt. Die Beteiligung am WTO-Handelsregime ist für die Schweiz von entscheidender Bedeutung, um Handelsbarrieren und Zölle abzubauen und den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu verbessern. Die WTO-Prinzipien wie Nichtdiskriminierung, Meistbegünstigung und Reziprozität garantieren zudem ein gleichberechtigtes, kooperatives Verhalten und Transparenz in den Handelsbeziehungen.

Das Ziel der WTO sind weitere Zollsenkungen zur Intensivierung des globalen Handels. Trotz einzelner Meilensteine (Bali 2013, Nairobi 2015) stagnieren die Verhandlungen der DOHA-Runde, wodurch konkrete Fortschritte ausbleiben.

Freihandelsabkommen der Schweiz

Angesichts der stockenden WTO-Verhandlungen verbessert die Schweiz ihre Rahmenbedingungen durch Freihandelsabkommen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Diese Abkommen fördern Wachstum, Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Unternehmen profitieren dabei von vereinfachtem Marktzugang und Zollreduktionen.

Freihandelsabkommen werden bilateral oder im Rahmen der EFTA abgeschlossen. Dank der EFTA verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen und wird als Weltmeister im Abschluss solcher Abkommen angesehen. Hervorzuheben sind die Abkommen mit Japan und China, die die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der EU stärken.

Eine Übersicht über aktuelle Freihandelsabkommen und Verhandlungen ist auf der Website von SECO (www.seco.admin.ch) in der Rubrik „Aussenwirtschaft“ abrufbar.

Freihandelsabkommen in der Praxis

Zollreduktionen beanspruchen

Freihandelsabkommen bieten Unternehmen erhebliche Einsparmöglichkeiten. Werden Produkte im Rahmen von Freihandelszonen geliefert, können sie zu reduzierten oder sogar zollfreien Ansätzen im Bestimmungsland importiert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Waren die in den Abkommen definierten Ursprungskriterien erfüllen. Exportierende Unternehmen müssen entsprechende Ursprungsnachweise ausstellen.

Warenursprung ist nicht gleich Warenursprung

Die verschiedenen Formen des Warenursprungs werden oft verwechselt. Die Ursprungskriterien des präferenziellen Warenursprungs unterscheiden sich deutlich von anderen Ursprungsformen.

KategorieAnwendungBeglaubigung durchUrsprungsnachweisRechtsgrundlageZiel und Zweck
Präferenzieller WarenursprungFreiwilligZollverwaltung, bei der AusfuhrWarenverkehrsbescheinigung (EUR1, EUR-MED), Ursprungserklärung auf der Rechnung, LieferantenerklärungBetroffenes Freihandelsabkommen, www.bazg.admin.chZollbegünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen
Nicht-präferenzieller UrsprungVerbindliche VorgabeLokale HandelskammerUrsprungszeugnis, InlandbeglaubigungVerordnung VUB und VUB-WBF, www.bazg.admin.chImportvorschriften einzelner Länder
Swissness, HerkunftsangabenFreiwilligKein Beglaubigungsverfahren„Swiss made“-Kennzeichnung, Schweizer KreuzInstitut für Geistiges Eigentum, www.ige.chImage und Branding
Präferenzen für EntwicklungsländerFreiwilligBehörde im EntwicklungslandStatement on Origin (SoO), Ursprungserklärung auf der RechnungAPS/GSP, www.bazg.admin.chEntwicklungsförderung durch Zollbegünstigungen

Präferenzieller Ursprung in 9 Schritten

  1. Exportland: Bestimmen Sie das Bestimmungsland und prüfen Sie das anwendbare Freihandelsabkommen.
  2. Tarifnummer: Legen Sie die korrekte Zolltarifnummer fest.
  3. Sparpotenzial: Ermitteln Sie die Zollansätze im Bestimmungsland.
  4. Nachweise: Beschaffen Sie relevante Rechnungen oder Lieferbelege.
  5. Prüfung: Überprüfen Sie die Ursprungskriterien anhand des jeweiligen Abkommens.
  6. Stückliste: Erstellen Sie eine detaillierte Stückliste des Produkts.
  7. Mindestbearbeitung: Stellen Sie sicher, dass die Mindestbearbeitungsregeln eingehalten werden.
  8. Ausnahmen: Beachten Sie branchenspezifische Besonderheiten und Abkommensdetails.
  9. Nachweis: Stellen Sie den Ursprungsnachweis gemäss den Anforderungen aus.

Relevante Links und Quellen