Für ein kleines, rohstoffarmes Land wie die Schweiz ist die Internationalisierung unerlässlich, um das Wohlstandsniveau zu erhalten. Fakt ist, dass heute ungefähr jeder zweite Franken im Ausland verdient wird und die EU weiterhin der wichtigste Import- und Exportpartner bleibt. Die wachsende Dynamik der Märkte schafft dabei trotz ständig verändernder Rahmenbedingungen beste Voraussetzungen, sich geografisch zu differenzieren.

Die schweizerische Aussenhandelspolitik unterstützt Exporteure und Importeure optimal, unter anderem durch den Abschluss von Freihandelsabkommen und die Mitwirkung in internationalen Organisationen. Die Mitgliedschaft in der WTO, OECD und EFTA sichert ein solides Netz internationaler Rahmenbedingungen und ermöglicht besseren Marktzugang, sei es durch Zollersparnisse oder Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen.

WTO-Beteiligung der Schweiz und deren Bedeutung

Die Welthandelsorganisation (WTO) mit Sitz in Genf ist eine zentrale Organisation, die globale Handels- und Wirtschaftspolitik verhandelt und die Spielregeln für die aktuell 153 Mitgliedsstaaten festlegt. Die Beteiligung am WTO-Handelsregime ist für die Schweiz von entscheidender Bedeutung, um Handelsbarrieren und Zölle abzubauen und den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu verbessern. Die WTO-Prinzipien wie Nichtdiskriminierung, Meistbegünstigung und Reziprozität garantieren zudem ein gleichberechtigtes, kooperatives Verhalten und Transparenz in den Handelsbeziehungen.

Das Ziel der WTO sind weitere Zollsenkungen zur Intensivierung des globalen Handels. Infolge etlicher Holpersteine stagnieren die Verhandlungen, konkrete Fortschritte bleiben aus. Die Dynamik der Liberalisierung wendet sich um in immer mehr Protektionismus und neue Handelszonen.

Freihandelsabkommen der Schweiz

Angesichts der stockenden WTO-Verhandlungen verbessert die Schweiz ihre Rahmenbedingungen durch Freihandelsabkommen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Diese Abkommen fördern Wachstum, Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Unternehmen profitieren dabei von vereinfachtem Marktzugang und Zollreduktionen.

Freihandelsabkommen werden bilateral oder im Rahmen der EFTA abgeschlossen. Dank der EFTA verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen und wird als Weltmeister im Abschluss solcher Abkommen angesehen. Hervorzuheben sind die Abkommen mit Japan und China, die die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der EU stärken.

Freihandelsabkommen in der Praxis

Zollreduktionen beanspruchen

Freihandelsabkommen bieten Unternehmen erhebliche Einsparmöglichkeiten. Werden Produkte im Rahmen von Freihandelszonen geliefert, können sie zu reduzierten oder sogar zollfreien Ansätzen im Bestimmungsland importiert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Waren die in den Abkommen definierten Ursprungskriterien erfüllen. Exportierende Unternehmen können in diesem Fall entsprechende Ursprungsnachweise ausstellen.

Warenursprung ist nicht gleich Warenursprung

Die verschiedenen Formen des Warenursprungs werden oft verwechselt. Die Ursprungskriterien des präferenziellen Warenursprungs unterscheiden sich deutlich von anderen Ursprungsformen.

Kategorie Anwendung Beglaubigung durch Ursprungsnachweis Rechtsgrundlage Ziel und Zweck
Präferenzieller Warenursprung Freiwillig Zollverwaltung, bei der Ausfuhr Warenverkehrsbescheinigung (EUR1, EUR-MED), Ursprungserklärung auf der Rechnung, Lieferantenerklärung

Betroffenes Freihandelsabkommen

www.bazg.admin.ch

Zollbegünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen
Nicht-präferenzieller Ursprung Verbindliche Vorgabe Lokale Handelskammer Ursprungszeugnis, Inlandbeglaubigung

Verordnung VUB und VUB-WBF, www.bazg.admin.ch

Jedoch nur gültig in der Schweiz - es ist immer zu prüfen, ob die Regeln mit denjenigen des Bestimmungslandes übereinstimmen (vgl USA).

Importvorschriften einzelner Länder
Swissness, Herkunftsangaben Freiwillig Kein Beglaubigungsverfahren „Swiss made“-Kennzeichnung, Schweizer Kreuz Institut für Geistiges Eigentum, www.ige.ch Image und Branding
Präferenzen für Entwicklungsländer Freiwillig Behörde im Entwicklungsland Statement on Origin (SoO), Ursprungserklärung auf der Rechnung APS/GSP, www.bazg.admin.ch Entwicklungsförderung durch Zollbegünstigungen

Präferenzieller Ursprung in 9 Schritten

  1. Exportland: Bestimmen Sie das Bestimmungsland und prüfen Sie das anwendbare Freihandelsabkommen.
  2. Tarifnummer: Legen Sie die korrekte Zolltarifnummer fest.
  3. Sparpotenzial: Ermitteln Sie die Zollansätze im Bestimmungsland.
  4. Nachweise: Beschaffen Sie relevante Rechnungen oder Lieferbelege.
  5. Prüfung: Überprüfen Sie die Ursprungskriterien anhand des jeweiligen Abkommens.
  6. Stückliste: Erstellen Sie eine detaillierte Stückliste des Produkts.
  7. Mindestbearbeitung: Stellen Sie sicher, dass die Mindestbearbeitungsregeln eingehalten werden.
  8. Ausnahmen: Beachten Sie branchenspezifische Besonderheiten und Abkommensdetails.
  9. Nachweis: Stellen Sie den Ursprungsnachweis gemäss den Anforderungen aus.

Relevante Quellen

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